2582/J XX.GP

 

 

 

 

 

der Abgeordneten Haller, Dr. Salzl, Mag. Haupt

an den Bundeskanzler

betreffend bundeseinheitliche Vollziehung von Gesetzen und internationalen

Übereinkommen

Die Unterzeichner richteten bereits am 26.2.1997 an den Bundeskanzler

eine schriftliche Anfrage betreffend bundeseinheitlicher Artenschutz ,

deren Beantwortung von ihm mit dem Hinweis verweigert wurde , er sei

nicht für Artenschutz zuständig. ( 2046/J - 2088/AB)

Laut geltendem Bundesministeriengesetz , Teil 2 der Anlage ist das

Bundeskanzleramt jedoch u.a. zuständig für

-Hinwirken auf die Wahrung der Einheitlichkeit der allgemeinen Regierungs-

politik und auf das einheitliche Zusammenarbeiten der Bundesministerien

in allen politischen Belangen,

- Hinwirken auf das einheitliche Zusammenenarbeiten zwischen Bund und Ländern,

-Zusammenfassende Behandlung und Koordination in Angelegenheiten, die den

Wirkungsbereich zweier oder mehrerer Bundesministerien berühren.

Da es den Anfragestellern nicht um spezielle inhaltliche Fragen des

Artenschutzes ging, sondern konkret um Mängel bei der Koordination der

Vollziehung sowohl zwischen mehreren Bundesministerien als auch zwischen

Bund und Ländern, bestehen die Unterzeichner auf einer Beantwortung der

gestellten Fragen durch den Bundeskanzler .

Unter nochmaliger Bezugnahme auf die in Anfrage Nr. 2046/J vom 26.2.1997

enthaltene Einleitung richten die unterzeichneten Abgeordneten an den

Herrn Bundeskanzler nochmals die bisher noch nicht beantwortete

A n f r a g e :

1.. Ist Ihnen bekannt, daß das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und

seine Duchführugsbestimmungen in Österreichs Bundesländern unterschied-

lich vollzogen werden ?

2. Welche Bundesländer haben eigene landesgesetzliche Bestimmungen, das

Washingtoner Artenschutzübereinkommen betreffend , und welche nicht ?

3 . Ist Ihnen bekannt , welche Dienststellen in den verschiedenen Bundesländern

das Washingtoner Artenschutzübereinkannen vollziehen ?

4 . Welche Dienststellen in den einzelnen Bundesländern kooperieren in

Sachen Washingtoner Artenschutzübereinkommen mit welchen Bundesdienst-

stellen in welchen Bereichen ?

5 . Haben Sie sich von Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

berichten lassen, in wievielen Fällen in den einzelnen Bundesländern

zum Import oder Export anstehende seltene Tiere zu Schaden gekommen

sind (1994, 1995 und 1996)?

6 . Haben Sie sich von Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

berichten lassen , worum dieses Ressort 1990 die Verodnung über die

Einfuhr gefährdeter Arten ersatzlos aufgehoben hat ?

7 . Ist Ihnen bekannt , warum beim Neubeschluß des WA-Durchführungsgesetzes

aus 1982, BGBl. Nr. 179/1996, gleichzeitig die Verordnung des

Bundesministers für Finanzen über Teile und Erzeugnisse von

Exemplaren geschützter Arten freilebender Tiere und Pflanzen

ersatzlos aufgehoben wurde ?

8. Welche Konsequenzen hat diese ersatzlose Aufhebung für die Vollziehung

des Washingtoner Artenschutzübereinkommens an Österreichs Grenzen ?

9. Ist Ihnen inzwischen bekannt, welche Bundesdienststellen bezüglich des

Washingtoner Artenschutzübereinkommens welche Ansprechpartner

a ) in anderen EU-Mitgliedstaaten,

b) in der EU selbst,

c) in Drittländern .

haben ?

10. Hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten inzwischen

Ihnen gegenüber begründet, warum er das seit 17.4.1996 geltende neue

WA-Durchführungsgesetz heuer durch ein Artenhandelsgesetz wieder außer

Kraft setzen will ?

11. Ist Ihnen bekannt, daß mit dem neuen Ar.tenhandelsgesetz, das inzwischen

als Ministerialentwurf vorliegt , auch die Verordnung des Bundesministers

für Finanzen über die Zollämter, die das WA vollziehen sollen, zum

Verschwinden gebracht würde , worunter die bisher schon mangelhafte

bundeseinheitliche Vollziehung des WA vollends untergraben würde ?

12 . Haben sie den für die Vollziehung des WA zuständigen Bundesministern

die Konsequenzen dieser Novellierung für die Vollziehung des Arten-

schutzes in Österreich vor Augen geführt ?

13 . Die seinerzeitige Frage 13 der Anfrage 2046/J wurde vom Bundeskanzler

bereits mit 2088/AB beantwortet.

14 . Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, danit die für die Vollziehung

des WA zuständigen Bundesministerien und Dienststellen

a) den Handel mit gefährdeten Arten effizient, verwaltungsökonomisch

und bundeseinheitlich kontrollieren , damit

b) weniger Tiere als bisher dabei zu Schaden kommen ?