2582/J XX.GP
der Abgeordneten Haller, Dr. Salzl, Mag. Haupt
an den Bundeskanzler
betreffend bundeseinheitliche Vollziehung von Gesetzen und internationalen
Übereinkommen
Die Unterzeichner richteten bereits am 26.2.1997 an den Bundeskanzler
eine schriftliche Anfrage betreffend bundeseinheitlicher Artenschutz ,
deren Beantwortung von ihm mit dem Hinweis verweigert wurde , er sei
nicht für Artenschutz zuständig. ( 2046/J - 2088/AB)
Laut geltendem Bundesministeriengesetz , Teil 2 der Anlage ist das
Bundeskanzleramt jedoch u.a. zuständig für
-Hinwirken auf die Wahrung der Einheitlichkeit der allgemeinen Regierungs-
politik und auf das einheitliche Zusammenarbeiten der Bundesministerien
in allen politischen Belangen,
- Hinwirken auf das einheitliche Zusammenenarbeiten zwischen Bund und Ländern,
-Zusammenfassende Behandlung und Koordination in Angelegenheiten, die den
Wirkungsbereich zweier oder mehrerer Bundesministerien berühren.
Da es den Anfragestellern nicht um spezielle inhaltliche Fragen des
Artenschutzes ging, sondern konkret um Mängel bei der Koordination der
Vollziehung sowohl zwischen mehreren Bundesministerien als auch zwischen
Bund und Ländern, bestehen die Unterzeichner auf einer Beantwortung der
gestellten Fragen durch den Bundeskanzler .
Unter nochmaliger Bezugnahme auf die in Anfrage Nr. 2046/J vom 26.2.1997
enthaltene Einleitung richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Herrn Bundeskanzler nochmals die bisher noch nicht beantwortete
A n f r a g e :
1.. Ist Ihnen bekannt, daß das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und
seine Duchführugsbestimmungen in Österreichs Bundesländern unterschied-
lich vollzogen werden ?
2. Welche Bundesländer haben eigene landesgesetzliche Bestimmungen, das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen betreffend , und welche nicht ?
3 . Ist Ihnen bekannt , welche Dienststellen in den verschiedenen Bundesländern
das Washingtoner Artenschutzübereinkannen vollziehen ?
4 . Welche Dienststellen in den einzelnen Bundesländern kooperieren in
Sachen Washingtoner Artenschutzübereinkommen mit welchen Bundesdienst-
stellen in welchen Bereichen ?
5 . Haben Sie sich von Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
berichten lassen, in wievielen Fällen in den einzelnen Bundesländern
zum Import oder Export anstehende seltene Tiere zu Schaden gekommen
sind (1994, 1995 und 1996)?
6 . Haben Sie sich von Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
berichten lassen , worum dieses Ressort 1990 die Verodnung über die
Einfuhr gefährdeter Arten ersatzlos aufgehoben hat ?
7 . Ist Ihnen bekannt , warum beim
Neubeschluß des WA-Durchführungsgesetzes
aus 1982, BGBl. Nr. 179/1996, gleichzeitig die Verordnung des
Bundesministers für Finanzen über Teile und Erzeugnisse von
Exemplaren geschützter Arten freilebender Tiere und Pflanzen
ersatzlos aufgehoben wurde ?
8. Welche Konsequenzen hat diese ersatzlose Aufhebung für die Vollziehung
des Washingtoner Artenschutzübereinkommens an Österreichs Grenzen ?
9. Ist Ihnen inzwischen bekannt, welche Bundesdienststellen bezüglich des
Washingtoner Artenschutzübereinkommens welche Ansprechpartner
a ) in anderen EU-Mitgliedstaaten,
b) in der EU selbst,
c) in Drittländern .
haben ?
10. Hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten inzwischen
Ihnen gegenüber begründet, warum er das seit 17.4.1996 geltende neue
WA-Durchführungsgesetz heuer durch ein Artenhandelsgesetz wieder außer
Kraft setzen will ?
11. Ist Ihnen bekannt, daß mit dem neuen Ar.tenhandelsgesetz, das inzwischen
als Ministerialentwurf vorliegt , auch die Verordnung des Bundesministers
für Finanzen über die Zollämter, die das WA vollziehen sollen, zum
Verschwinden gebracht würde , worunter die bisher schon mangelhafte
bundeseinheitliche Vollziehung des WA vollends untergraben würde ?
12 . Haben sie den für die Vollziehung des WA zuständigen Bundesministern
die Konsequenzen dieser Novellierung für die Vollziehung des Arten-
schutzes in Österreich vor Augen geführt ?
13 . Die seinerzeitige Frage 13 der Anfrage 2046/J wurde vom Bundeskanzler
bereits mit 2088/AB beantwortet.
14 . Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, danit die für die Vollziehung
des WA zuständigen Bundesministerien und Dienststellen
a) den Handel mit gefährdeten Arten effizient, verwaltungsökonomisch
und bundeseinheitlich kontrollieren , damit
b) weniger Tiere als bisher dabei zu Schaden kommen ?