2588/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Holzkennzeichnung, Vollzug des Bundesgesetzblattes 228, vom 2. April 1993,
zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukten aus nachhaltiger Nutzung
Das Parlament hat am 2. April 1993 dieses Gesetz beschlossen, mit dessen Wirkung
Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung mit einem Gütezeichen
gekennzeichnet werden können. Das Umweltministerium ist für einen Vollzug dieses
Gesetzes verantwortlich. Bis heute ist das BMU die entsprechende
Durchführungsverordnung schuldig geblieben. Bislang wurden zwar mehrere Studien
in Auftrag gegeben, der im Gesetz geregelte Holzbeirat zweimal jährlich einberufen,
jedoch ein Ende der Diskussion ist nicht absehbar. Damit wird die parlamentarische
Inititiative anläßlich der Weltumweltkonferenz 1992 (UNCED) in Rio de Janeiro ad
absurdum geführt.
Zum Anlaß des fünfjährigen Jubiläums wird von 9. bis 13. Juni 1997 eine "special
session of the UN general assembly" stattfinden. Aus diesem Grund richten die
unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Seit 5 Jahren arbeitet das BMU an einer Durchführungsverordnung zum
Holzkennzeichnungsgesetz. Wann beabsichtigt das BMU eine entsprechende
Verordnung zu erlassen bzw. warum war das in den letzten 5 Jahren nicht
möglich? Hat die Durchführungsverordnung keine Priorität im BMU? Wieviel
finanzielle und personelle Ressourcen stellt das BMU für die Durchführung des
Gesetzes zur Verfügung bzw. wurde in den letzten Jahren jeweils ausgegeben?
2. Wie beurteilt das BMU die Entwicklungen in der EU und ihren Mitliedsstaaten?
Welche Position vertritt das BMU zur Holzkennzeichnung bei der EU und
welche Initiativen sind geplant?
3. Welche Maßnahmen plant das BMU flankierend zur Einführung der
Holzkennzeichnung in Österreich (Förderungen, Öffentlichkeitsarbeit)?
4. Wie beurteilt das BMU die Initiativen des Forest Stewardship Councils und
unterhält das BMU Kontakt zu dieser internationalen Organisation?
5. Wie beurteilt das BMU die Initiative Holz OK der österreichischen
Forstwirtschaft und ist diese Initiative mit dem Holzkennzeichnungsgesetz
vereinbar?
6. Plant das BMU auch Zertifizierungsinitiativen in Osteuropa zu unterstützen bzw .
wie beurteilt das BMU die diesbezügliche Entwicklung in diesen Ländern?
7. Wie sieht das BMU die wirtschaftliche Relevanz der Holzzertifzierung? Wurden
an das BMU Anfragen österreichischer Firmen , die grundsätzliches Interesse an
einer Holzkennzeichnung zeigen, herangetragen? Ist von seiten des BMU
geplant, solche Firmen zu unterstützen, bzw. zu fördern?