2588/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Holzkennzeichnung, Vollzug des Bundesgesetzblattes 228, vom 2. April 1993,

zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukten aus nachhaltiger Nutzung

Das Parlament hat am 2. April 1993 dieses Gesetz beschlossen, mit dessen Wirkung

Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung mit einem Gütezeichen

gekennzeichnet werden können. Das Umweltministerium ist für einen Vollzug dieses

Gesetzes verantwortlich. Bis heute ist das BMU die entsprechende

Durchführungsverordnung schuldig geblieben. Bislang wurden zwar mehrere Studien

in Auftrag gegeben, der im Gesetz geregelte Holzbeirat zweimal jährlich einberufen,

jedoch ein Ende der Diskussion ist nicht absehbar. Damit wird die parlamentarische

Inititiative anläßlich der Weltumweltkonferenz 1992 (UNCED) in Rio de Janeiro ad

absurdum geführt.

Zum Anlaß des fünfjährigen Jubiläums wird von 9. bis 13. Juni 1997 eine "special

session of the UN general assembly" stattfinden. Aus diesem Grund richten die

unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

folgende schriftliche

ANFRAGE:

1. Seit 5 Jahren arbeitet das BMU an einer Durchführungsverordnung zum

Holzkennzeichnungsgesetz. Wann beabsichtigt das BMU eine entsprechende

Verordnung zu erlassen bzw. warum war das in den letzten 5 Jahren nicht

möglich? Hat die Durchführungsverordnung keine Priorität im BMU? Wieviel

finanzielle und personelle Ressourcen stellt das BMU für die Durchführung des

Gesetzes zur Verfügung bzw. wurde in den letzten Jahren jeweils ausgegeben?

2. Wie beurteilt das BMU die Entwicklungen in der EU und ihren Mitliedsstaaten?

Welche Position vertritt das BMU zur Holzkennzeichnung bei der EU und

welche Initiativen sind geplant?

3. Welche Maßnahmen plant das BMU flankierend zur Einführung der

Holzkennzeichnung in Österreich (Förderungen, Öffentlichkeitsarbeit)?

4. Wie beurteilt das BMU die Initiativen des Forest Stewardship Councils und

unterhält das BMU Kontakt zu dieser internationalen Organisation?

5. Wie beurteilt das BMU die Initiative Holz OK der österreichischen

Forstwirtschaft und ist diese Initiative mit dem Holzkennzeichnungsgesetz

vereinbar?

6. Plant das BMU auch Zertifizierungsinitiativen in Osteuropa zu unterstützen bzw .

wie beurteilt das BMU die diesbezügliche Entwicklung in diesen Ländern?

7. Wie sieht das BMU die wirtschaftliche Relevanz der Holzzertifzierung? Wurden

an das BMU Anfragen österreichischer Firmen , die grundsätzliches Interesse an

einer Holzkennzeichnung zeigen, herangetragen? Ist von seiten des BMU

geplant, solche Firmen zu unterstützen, bzw. zu fördern?