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der Abgeordneten Hannelore Buder

und Genossen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend wasserechtliche Bewilligungen bei der "Ennsnahen Trasse"

 

 

Nachdem der Weiterbau der "Ennsnahen Trasse" alle naturschutzrechtlichen Genehmigung

hat, sind noch wasserrechtliche Genehmigungen ausständig. Die wasserechtliche

Bewilligung für die sogenannte Wanne Stainach wurde im Oktober 1995 durch den

Verwaltungsgerichtshof aufgrund formaler Mängel aufgehoben. Gegen den Bescheid über

wasserechtliche Bewilligung für den Trassenverlauf ab Sallabergbrücke bis Abfahrt Lieze

wurde bereits im Juni 1995 eine Berufung beim Landwirtschaftsministerium eingebracht.

Eine Entscheidung darüber wurde bisher noch nicht getroffen.

 

Aus diesem Grunde stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

Land- und Forstwirtschaft nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Seit wann liegt die Berufung gegen den Bescheid über die wasserrechtliche

Bewilligung für den Trassenverlauf ab Sallabergbrücke bis Abfahrt Liezen im

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft?

 

2. Warum wurde bis jetzt über diese Berufung noch nicht entschieden?

 

3. Bis wann werden Sie, obwohl Ihr Ressort bereits säumig geworden ist, eine

Entscheidung treffen?

 

4. Wie ist die Situation hinsichtlich der vom Verwaltungsgerichtshof aufgehobenen

formalen Mängel bezüglich des Berufungsentscheides über die wasserrechtliche

Bewilligung für die Wanne Stainach?

 

5. Bis wann werden Sie diese vom Verwaltungsgerichtshof vorgeschriebene

Mängelbehebung durchführen?