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der Abgeordneten Hannelore Buder
und Genossen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend wasserechtliche Bewilligungen bei der "Ennsnahen Trasse"
Nachdem der Weiterbau der "Ennsnahen Trasse" alle naturschutzrechtlichen Genehmigung
hat, sind noch wasserrechtliche Genehmigungen ausständig. Die wasserechtliche
Bewilligung für die sogenannte Wanne Stainach wurde im Oktober 1995 durch den
Verwaltungsgerichtshof aufgrund formaler Mängel aufgehoben. Gegen den Bescheid über
wasserechtliche Bewilligung für den Trassenverlauf ab Sallabergbrücke bis Abfahrt Lieze
wurde bereits im Juni 1995 eine Berufung beim Landwirtschaftsministerium eingebracht.
Eine Entscheidung darüber wurde bisher noch nicht getroffen.
Aus diesem Grunde stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Seit wann liegt die Berufung gegen den Bescheid über die wasserrechtliche
Bewilligung für den Trassenverlauf ab Sallabergbrücke bis Abfahrt Liezen im
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft?
2. Warum wurde bis jetzt über diese Berufung noch nicht entschieden?
3. Bis wann werden Sie, obwohl Ihr Ressort bereits säumig geworden ist, eine
Entscheidung treffen?
4. Wie ist die Situation hinsichtlich der vom Verwaltungsgerichtshof aufgehobenen
formalen Mängel bezüglich des Berufungsentscheides über die wasserrechtliche
Bewilligung für die Wanne Stainach?
5. Bis wann werden Sie diese vom Verwaltungsgerichtshof vorgeschriebene
Mängelbehebung durchführen?