2590/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Einstellung der Finanzierung von arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahmen
für Mädchen und Frauen durch das Arbeitsmarktservice in Wien und Niederösterreich
Für zahlreiche externe arbeitsmarktpolitisch orientierte Einrichtungen in Wien und
Niederösterreich, insbesondere für "Mira" - Berufsorientierung für Mädchen und junge
Frauen in Baden (besteht seit 5 Jahren) und die Frauenberatungsstelle "Kassandra" in
Mödling (die älteste Frauenberatungsstelle in Niederösterreich, die seit 9 Jahren besteht),
wurde seitens des Arbeitsmarktservice die Finanzierung eingestellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
- ANFRAGE:
1 . Ist Ihnen bekannt, daß das Arbeitsmarktservice (AMS) seit 1994 massiven Druck und
konzeptionelle Eingriffe bei externen arbeitsmarktpolitisch orientierten Einrichtungen
und darüber hinaus die Einstellung der Finanzierung bei folgenden Einrichtungen -
"Technik + Werken für Mädchen" - Kassandra in Mödling; Frauenberatungsstelle
"Courage" in St.. Pölten; "Beratungsstelle für MigrantInnen" in Baden, "Frauen
beraten Frauen" in Wien, Berufsorientierung für Mädchen und junge Frauen - "Mira"
in Baden, Frauenberatungsstelle "Kassandra" in Mödling - vorgenommen hat?
2. Wie erklären Sie es, daß seit der Ausgliederung des AMS aus der Bundesverwaltung
1994 insbesondere bei arbeitsmarktpolitisch orientierten Trägereinrichtungen, die mit
Mädchen und Frauen arbeiten und seit vielen Jahren erfolgreich Maßnahmen für das
AMS durchführten, alleine in Wien und NÖ eine Reduzierung der bestehenden
Infrastruktur um sechs Einrichtungen erfolgte bzw. deren arbeitsmarktpolitische
Tätigkeitsbereiche eingestellt wurden?
3. Wie beurteilen Sie, unter Bedachtnahme auf das AMSG 1994 und auf das Einheitliche
Programmplanungsdokument des ESF - Ziel 3, 1995 - 1999, die ungleiche
Vorgangsweise des AMS gegenüber, den Einrichtungen in den Bundesländern Wien
und NÖ und in den anderen Bundesländern?
Entspricht diese Vorgangsweise dem
Programmplanungsdokument des ESF?
4. Hat das AMS den externen Trägereinrichtungen einen objektiven und transparenten
Kriterienkatalog vorgelegt, bevor es zu konzeptionellen Eingriffen und zur Einstellung
der Finanzierung kam?
5 . Wurde die teils seit fast einem Jahrzehnt geleistete und arbeitsmarktpolitische
relevante Tätigkeit der oben genannten Einrichtungen vor der Einstellung der
Finanzierung einer umfassenden AMS-internen und/oder AMS-externen Evaluierung
unterzogen?
6. Inwieweit spielte bei diesen AMS-Entscheidungen der Wert der regionalen
Verankerung der Einrichtungen und die jahrelange arbeitsmarktpolitische Erfahrung
der Mitarbeiterinnen eine Rolle?
7. Werden Effizienz- und Qualitätskriterien von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
ausschließlich durch das AMS definiert?
Inwieweit findet die langjährige praktische Erfahrung der Mitarbeiterinnen von
externen Einrichtungen Berücksichtigung?
8. Welchen Stellenwert hat bei der Einstellung der Finanzierung die dem AMS so
wichtige Kundinnenzufriedenheit?
Wurden die Mädchen und Frauen vor den AMS-Entscheidungen befragt und gibt es
einen " Meinungsspiegel " von ihnen?
9. Hat sich die Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation von Mädchen und Frauen seit
1994 im Sinne der Chancengleichheit von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt so
verändert oder verbessert, daß alleine in Wien und NÖ auf die arbeitsmarktpolitischen
Dienstleistungen von sechs Einrichtungen verzichtet werden kann?
10. Wieviele qualifizierte Arbeitsplätze für Frauen gingen durch diese Vorgangsweise des
AMS verloren und wie hoch ist dadurch die notwendig gewordene passive Auszahlung
von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe an die ehemaligen Mitarbeiterinnen der
genannten Einrichtungen?
11. Wieviele Mädchen und Frauen können dieses arbeitsmarktpolitische
Dienstleistungsangebot nun nicht mehr in Anspruch nehmen?
Wieviele Mädchen und Frauen müßten durch die Arbeit der genannten Einrichtungen
seit 1994 dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert worden sein, damit das Kosten-
Nutzen Verhältnis für das AMS positiv ausfällt?
12. Stehen den Mädchen und Frauen in den Bezirken nun "Ersatzangebote" zur
Verfügung, insbesondere im stark frequentierten Bereich der Beratung und
Information bei der Beseitigung von Hindernissen im Vor- und Umfeld
arbeitsmarktpolitischer Fragen (Beihilfen nach § 32 i.V.m. § 34 AMSG, zur Führung
von arbeitsmarktpolitischen Beratungs- und Berufsorientierung für Mädchen und junge
Frauen) sowie im ebenso wichtigen Bereich der Berufsorientierung für Mädchen und
junge Frauen?
Wenn ja, welche und wer bietet diese an?
13. Stellen eventuelle Ersatzangebote im Bereich der Kursmaßnahmen für Mädchen und
Frauen große sozialpartnerschaftliche Einrichtungen wie WIFI oder BFI?
14. Stehen "WIFI" und "BFI" oder andere AnbieterInnen von Maßnahmen vor Effizienz-
und Arbeitskriterien durch das AMS (Überprüfung der eingereichten Konzepte auf
Kosten-Nutzen; zeitliche Festlegung z.B. des Kursbeginnes; Aufgabe der Anonymität;
Zwangszuweisungen in Maßnahmen; regelmäßige inhaltliche Eingriffe, welche
Maßnahmen durchzuführen sind; Tätigkeit im Sinne der Verbesserung der
Chancengleichheit von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt; hohe
Vermittlungsquoten, die unabhängig von der Arbeitsmarktlage, des Alters und der
Ausbildung der KursteilnehmerInnen festgelegt wird; dauerhafte Integration in den
Arbeitsmarkt, etc.) wie die unter Frage 1 genannten Einrichtungen, die Maßnahmen
für Mädchen und Frauen durchführten?
15. Wenn es ungleiche Vorgaben für die externen arbeitsmarktpolitischen Einrichtungen
gibt, werden Sie auf einer bundeseinheitlichen und transparenten Vorgangsweise des
AMS bei den MaßnahmenträgerInnen bestehen?
16. Werden Sie sich für den Erhalt und den bedarfsgerechten Ausbau der bescheidenden
arbeitsmarktpolitisch relevanten Infrastruktur für Mädchen und Frauen einsetzen und
auf eine seriöse verbindliche Arbeitsmarktpolitik durch das AMS Österreich im Sinne
im Sinne des § 31 (3) AMSG 1994 sowie des Einheitlichen
Programmplanungsdokumentes, Ziel 3, 1995 - 1999 hinwirken?
17. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß es einen objektiven und transparenten
Kriterienkatalog sowohl bei der Errichtung als auch bei der Schließung von
arbeitsmarktpolitisch orientierten Einrichtungen für Mädchen und Frauen gibt, in
deren Erarbeitung die Expertinnen der Einrichtungen miteinbezogen werden?
18. Halten Sie es für sinnvoll, daß bewährte externe arbeitsmarktpolitische Einrichtungen
für Mädchen und Frauen als notwendiger Bestandteil der aktiven Arbeitsmarktpolitik
anerkannt werden und damit mindestens 3jährige Rahmenverträge bekommen, um
eine kontinuierliche Arbeit leisten zu können und damit auch eine seriöse Basis für
Projekte im Rahmen der EU zu haben?
19. Haben die, im Rahmen der "Sofortmaßnahmen des Frauenvolksbegehrens" von Ihnen
angekündigten Gespräche, mit den von der Schließung bedrohten Einrichtungen
"Mira"- Baden und "Kassandra" - Mödling bereits begonnen?
Gibt es unter Umständen schon konkrete Ergebnisse?
20. Ist es richtig, daß das AMS NÖ bis zum Jahresende 1996 einen beträchtlichen Anteil
der für aktive Arbeitsmarktpolitik im Jahr 1996 vorgesehenen Mittel nicht verwendet
hat?
Wenn ja, wie hoch war dieser Betrag?
21 . Gab es im Jahr 1996 auch in anderen Bundesländern eine Nichtverwendung von für
die aktive Arbeitsmarktpolitik vorgesehenen Mitteln?
Wenn ja, wie hoch waren diese Beträge in den einzelnen Bundesländern, bzw. beim
Bundes - AMS?