2590/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

betreffend Einstellung der Finanzierung von arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahmen

für Mädchen und Frauen durch das Arbeitsmarktservice in Wien und Niederösterreich

Für zahlreiche externe arbeitsmarktpolitisch orientierte Einrichtungen in Wien und

Niederösterreich, insbesondere für "Mira" - Berufsorientierung für Mädchen und junge

Frauen in Baden (besteht seit 5 Jahren) und die Frauenberatungsstelle "Kassandra" in

Mödling (die älteste Frauenberatungsstelle in Niederösterreich, die seit 9 Jahren besteht),

wurde seitens des Arbeitsmarktservice die Finanzierung eingestellt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

- ANFRAGE:

1 . Ist Ihnen bekannt, daß das Arbeitsmarktservice (AMS) seit 1994 massiven Druck und

konzeptionelle Eingriffe bei externen arbeitsmarktpolitisch orientierten Einrichtungen

und darüber hinaus die Einstellung der Finanzierung bei folgenden Einrichtungen -

"Technik + Werken für Mädchen" - Kassandra in Mödling; Frauenberatungsstelle

"Courage" in St.. Pölten; "Beratungsstelle für MigrantInnen" in Baden, "Frauen

beraten Frauen" in Wien, Berufsorientierung für Mädchen und junge Frauen - "Mira"

in Baden, Frauenberatungsstelle "Kassandra" in Mödling - vorgenommen hat?

2. Wie erklären Sie es, daß seit der Ausgliederung des AMS aus der Bundesverwaltung

1994 insbesondere bei arbeitsmarktpolitisch orientierten Trägereinrichtungen, die mit

Mädchen und Frauen arbeiten und seit vielen Jahren erfolgreich Maßnahmen für das

AMS durchführten, alleine in Wien und NÖ eine Reduzierung der bestehenden

Infrastruktur um sechs Einrichtungen erfolgte bzw. deren arbeitsmarktpolitische

Tätigkeitsbereiche eingestellt wurden?

3. Wie beurteilen Sie, unter Bedachtnahme auf das AMSG 1994 und auf das Einheitliche

Programmplanungsdokument des ESF - Ziel 3, 1995 - 1999, die ungleiche

Vorgangsweise des AMS gegenüber, den Einrichtungen in den Bundesländern Wien

und NÖ und in den anderen Bundesländern?

Entspricht diese Vorgangsweise dem Programmplanungsdokument des ESF?

4. Hat das AMS den externen Trägereinrichtungen einen objektiven und transparenten

Kriterienkatalog vorgelegt, bevor es zu konzeptionellen Eingriffen und zur Einstellung

der Finanzierung kam?

5 . Wurde die teils seit fast einem Jahrzehnt geleistete und arbeitsmarktpolitische

relevante Tätigkeit der oben genannten Einrichtungen vor der Einstellung der

Finanzierung einer umfassenden AMS-internen und/oder AMS-externen Evaluierung

unterzogen?

6. Inwieweit spielte bei diesen AMS-Entscheidungen der Wert der regionalen

Verankerung der Einrichtungen und die jahrelange arbeitsmarktpolitische Erfahrung

der Mitarbeiterinnen eine Rolle?

7. Werden Effizienz- und Qualitätskriterien von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

ausschließlich durch das AMS definiert?

Inwieweit findet die langjährige praktische Erfahrung der Mitarbeiterinnen von

externen Einrichtungen Berücksichtigung?

8. Welchen Stellenwert hat bei der Einstellung der Finanzierung die dem AMS so

wichtige Kundinnenzufriedenheit?

Wurden die Mädchen und Frauen vor den AMS-Entscheidungen befragt und gibt es

einen " Meinungsspiegel " von ihnen?

9. Hat sich die Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation von Mädchen und Frauen seit

1994 im Sinne der Chancengleichheit von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt so

verändert oder verbessert, daß alleine in Wien und NÖ auf die arbeitsmarktpolitischen

Dienstleistungen von sechs Einrichtungen verzichtet werden kann?

10. Wieviele qualifizierte Arbeitsplätze für Frauen gingen durch diese Vorgangsweise des

AMS verloren und wie hoch ist dadurch die notwendig gewordene passive Auszahlung

von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe an die ehemaligen Mitarbeiterinnen der

genannten Einrichtungen?

11. Wieviele Mädchen und Frauen können dieses arbeitsmarktpolitische

Dienstleistungsangebot nun nicht mehr in Anspruch nehmen?

Wieviele Mädchen und Frauen müßten durch die Arbeit der genannten Einrichtungen

seit 1994 dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert worden sein, damit das Kosten-

Nutzen Verhältnis für das AMS positiv ausfällt?

12. Stehen den Mädchen und Frauen in den Bezirken nun "Ersatzangebote" zur

Verfügung, insbesondere im stark frequentierten Bereich der Beratung und

Information bei der Beseitigung von Hindernissen im Vor- und Umfeld

arbeitsmarktpolitischer Fragen (Beihilfen nach § 32 i.V.m. § 34 AMSG, zur Führung

von arbeitsmarktpolitischen Beratungs- und Berufsorientierung für Mädchen und junge

Frauen) sowie im ebenso wichtigen Bereich der Berufsorientierung für Mädchen und

junge Frauen?

Wenn ja, welche und wer bietet diese an?

13. Stellen eventuelle Ersatzangebote im Bereich der Kursmaßnahmen für Mädchen und

Frauen große sozialpartnerschaftliche Einrichtungen wie WIFI oder BFI?

14. Stehen "WIFI" und "BFI" oder andere AnbieterInnen von Maßnahmen vor Effizienz-

und Arbeitskriterien durch das AMS (Überprüfung der eingereichten Konzepte auf

Kosten-Nutzen; zeitliche Festlegung z.B. des Kursbeginnes; Aufgabe der Anonymität;

Zwangszuweisungen in Maßnahmen; regelmäßige inhaltliche Eingriffe, welche

Maßnahmen durchzuführen sind; Tätigkeit im Sinne der Verbesserung der

Chancengleichheit von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt; hohe

Vermittlungsquoten, die unabhängig von der Arbeitsmarktlage, des Alters und der

Ausbildung der KursteilnehmerInnen festgelegt wird; dauerhafte Integration in den

Arbeitsmarkt, etc.) wie die unter Frage 1 genannten Einrichtungen, die Maßnahmen

für Mädchen und Frauen durchführten?

15. Wenn es ungleiche Vorgaben für die externen arbeitsmarktpolitischen Einrichtungen

gibt, werden Sie auf einer bundeseinheitlichen und transparenten Vorgangsweise des

AMS bei den MaßnahmenträgerInnen bestehen?

16. Werden Sie sich für den Erhalt und den bedarfsgerechten Ausbau der bescheidenden

arbeitsmarktpolitisch relevanten Infrastruktur für Mädchen und Frauen einsetzen und

auf eine seriöse verbindliche Arbeitsmarktpolitik durch das AMS Österreich im Sinne

im Sinne des § 31 (3) AMSG 1994 sowie des Einheitlichen

Programmplanungsdokumentes, Ziel 3, 1995 - 1999 hinwirken?

17. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß es einen objektiven und transparenten

Kriterienkatalog sowohl bei der Errichtung als auch bei der Schließung von

arbeitsmarktpolitisch orientierten Einrichtungen für Mädchen und Frauen gibt, in

deren Erarbeitung die Expertinnen der Einrichtungen miteinbezogen werden?

18. Halten Sie es für sinnvoll, daß bewährte externe arbeitsmarktpolitische Einrichtungen

für Mädchen und Frauen als notwendiger Bestandteil der aktiven Arbeitsmarktpolitik

anerkannt werden und damit mindestens 3jährige Rahmenverträge bekommen, um

eine kontinuierliche Arbeit leisten zu können und damit auch eine seriöse Basis für

Projekte im Rahmen der EU zu haben?

19. Haben die, im Rahmen der "Sofortmaßnahmen des Frauenvolksbegehrens" von Ihnen

angekündigten Gespräche, mit den von der Schließung bedrohten Einrichtungen

"Mira"- Baden und "Kassandra" - Mödling bereits begonnen?

Gibt es unter Umständen schon konkrete Ergebnisse?

20. Ist es richtig, daß das AMS NÖ bis zum Jahresende 1996 einen beträchtlichen Anteil

der für aktive Arbeitsmarktpolitik im Jahr 1996 vorgesehenen Mittel nicht verwendet

hat?

Wenn ja, wie hoch war dieser Betrag?

21 . Gab es im Jahr 1996 auch in anderen Bundesländern eine Nichtverwendung von für

die aktive Arbeitsmarktpolitik vorgesehenen Mitteln?

Wenn ja, wie hoch waren diese Beträge in den einzelnen Bundesländern, bzw. beim

Bundes - AMS?