2591/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Rudi Anschober, Freunde und Freundinnen

an den Justizminister

betreffend Fall Gerd Löffler - Verschleppung eines Bürgers auf österreichischem Staatsgebiet

von deutschen Grenzpolizisten

Am 25.Juni 1994, 13.30. wurde laut Aktenlage der deutsche Ex-CDU-Abgeordnete Gerd

Löffler am österreichisch-bayrischen Grenzübergang Großgmain bereits auf österreichischem

Gebiet von deutschen Grenzpolizisten verhaftet.

Löffler hatte sich aus Deutschland nach Großgmain abgesetzt, nachdem ihn Agententätigkeit

für die DDR vorgeworfen worden war und ein Haftbefehl erstellt wurde. Österreichs

Verwaltungsgerichtshof attestierte Löffler "politische Verfolgung", billigte ihm ein

uneingeschränktes Aufenthaltsverbot in Österreich zu und untersagten damit die Auslieferung

an Deutschland. Löffler wird aber am 25.Juni 1994 auf österreichischem Boden von drei

deutschen Grenzpolizisten verhaftet und in Hamburg wegen "geheimdienstlicher

Agententätigkeit" inhaftiert.

Österreichs Botschaft in Bonn protestiert vehement gegen diesen völkerrechtswidrigen Schritt,

die Salzburger Staatsanwaltschaft jedoch legt im März 1995 die Anzeige gegen die drei

deutschen Beamten zurück.

Löffler ruft die Salzburger Ratskammer an. Dieser gibt Löffle recht und meint in Richtung

Staatsanwaltschaft, "voraussichtliche Schwierigkeiten" in der Beweisführung sei kein Grund

dafür, die Einleitung einer Voruntersuchung zu verweigern.

Der von der Ratskammer mit der Aufnahme der Erhebungen beauftragte Salzburger

Untersuchungsrichter übermittelt im Jänner 1996 der deutschen Justiz einen Antrag auf

Einvernahme der drei Grenzpolizisten. Seit eineinhalb Jahren erfolgte weder eine Antwort noch

eine Urgenz seitens des österreichischen Justizministeriums.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Justizminister folgende schriftliche

ANFRAGE

1. Wann und in welcher Form wurde das Justizministerium erstmals mit dem  Fall Löffler

befaßt?

2. Welche konkreten Schritte wurden seither ergriffen?

3. Welche Aktenvermerke in welcher konkreten Wortlaut  liegen dazu vor?

4. Welche Urgenzen bei der deutschen Justiz wurden ergriffen?

5. Wie bewertet der Justizminister die konträren Vorgangsweisen der Salzburger

Staatsanwaltschaft und der Salzburger Ratskammer?