2591/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Rudi Anschober, Freunde und Freundinnen
an den Justizminister
betreffend Fall Gerd Löffler - Verschleppung eines Bürgers auf österreichischem Staatsgebiet
von deutschen Grenzpolizisten
Am 25.Juni 1994, 13.30. wurde laut Aktenlage der deutsche Ex-CDU-Abgeordnete Gerd
Löffler am österreichisch-bayrischen Grenzübergang Großgmain bereits auf österreichischem
Gebiet von deutschen Grenzpolizisten verhaftet.
Löffler hatte sich aus Deutschland nach Großgmain abgesetzt, nachdem ihn Agententätigkeit
für die DDR vorgeworfen worden war und ein Haftbefehl erstellt wurde. Österreichs
Verwaltungsgerichtshof attestierte Löffler "politische Verfolgung", billigte ihm ein
uneingeschränktes Aufenthaltsverbot in Österreich zu und untersagten damit die Auslieferung
an Deutschland. Löffler wird aber am 25.Juni 1994 auf österreichischem Boden von drei
deutschen Grenzpolizisten verhaftet und in Hamburg wegen "geheimdienstlicher
Agententätigkeit" inhaftiert.
Österreichs Botschaft in Bonn protestiert vehement gegen diesen völkerrechtswidrigen Schritt,
die Salzburger Staatsanwaltschaft jedoch legt im März 1995 die Anzeige gegen die drei
deutschen Beamten zurück.
Löffler ruft die Salzburger Ratskammer an. Dieser gibt Löffle recht und meint in Richtung
Staatsanwaltschaft, "voraussichtliche Schwierigkeiten" in der Beweisführung sei kein Grund
dafür, die Einleitung einer Voruntersuchung zu verweigern.
Der von der Ratskammer mit der Aufnahme der Erhebungen beauftragte Salzburger
Untersuchungsrichter übermittelt im Jänner 1996 der deutschen Justiz einen Antrag auf
Einvernahme der drei Grenzpolizisten. Seit eineinhalb Jahren erfolgte weder eine Antwort noch
eine Urgenz seitens des österreichischen Justizministeriums.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Justizminister folgende schriftliche
ANFRAGE
1. Wann und in welcher Form wurde das Justizministerium erstmals mit dem Fall Löffler
befaßt?
2. Welche konkreten Schritte wurden seither ergriffen?
3. Welche Aktenvermerke in welcher konkreten Wortlaut liegen dazu vor?
4. Welche Urgenzen bei der deutschen Justiz wurden ergriffen?
5. Wie bewertet der Justizminister die konträren Vorgangsweisen der Salzburger
Staatsanwaltschaft und der Salzburger Ratskammer?