2598/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Karl Gerfried Müller und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend der Errichtung der Autobahnraststätte Wernberg

Das Amt der Kärntner Landesregierung hat an die Gemeinden Krumpendorf Pörtschach,

Techelsberg, Velden und Wernberg ein Schreiben gerichtet, das diesen Gemeinden die

Möglichkeit eröffnet, geeignete Projektunterlagen bis 31.10.1996 für die Errichtung einer

Autobahnraststätte einzureichen.

Die Gemeinde Wernberg hat daraufhin ein schon längst dafür geplantes und im Besitz der

Autobahnverwaltung befindliches Grundstück der Planung zugrunde gelegt und weitere fünf

Privatgrundstücke mittels Optionsvertrag gesichert.

Im Dezember 1996 wurde der Gemeinde Wernberg mündlich mitgeteilt, daß sich nur zwei

Gemeinden, nämlich Krumpendorf und Wernberg für die Errichtung der Raststätte unter

Beilage der geforderten Einreichauflagen beworben haben.

Im Jänner 1997 wurde aber bekannt, daß zwei weitere Gemeinden Planungsunterlagen für die

Errichtung einer Raststätte abgegeben haben, obwohl sie bis 31. Dezember 96 offensichtlich um

keine Fristverlängerung ansuchten.

Am 22. April 97 wurde der Gemeinde Wernberg schriftlich mitgeteilt, daß die Entscheidung

über den Standort der zuständige Landesreferent Mag. Karl Heinz Grasser und

Landeshauptmann Dr. Christof Zernatto aus der Sicht des Fremdenverkehrs, der regionalen

Wirtschaft und der Verkehrsplanung treffen werden.

Die Gemeinde Wernberg schied wegen dem fehlenden Bezug zum Wörthersee aus, ein

Kriterium, das nie gefordert wurde.

Die Gemeinde hat für die Projektunterlagen 150.000 öS investiert und alle Kriterien erfüllt.

Bereits in den 60er Jahren hat die Autobahnverwaltung zwei große Grundstücke für die

Errichtung einer Autobahnraststätte in Wernberg erworben.

Die Raststätte in Wernberg würde auf einem großteils dem Bund gehörenden Grundstück

gebaut und liegt in der Mitte der freien Zone anderer Raststätten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1 .) Trifft es zu, daß mit Ablauf der Abgabefrist (31.10.1996) nur zwei Gemeinden ( Wernberg

und Krumpendorf) die Projektunterlagen termingemäß eingereicht haben?

2.) Wann wurden von den übrigen in Frage kommenden Gemeinden

Fristverlängerungsansuchen eingereicht?

3.) Durch welche Umstände wurde es den Gemeinden Techelsberg und Pörtschach

ermöglicht, ihre Projektunterlagen nach der vereinbarten Frist abzugeben - obwohl in der

Ausschreibung vom 22. August 1996 ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß später

einlangende Entwürfe nicht berücksichtigt werden?

4.) Wie lange, warum und aufgrund welcher Grundlage wurde eine Fristverlängerung

entgegen der Ausschreibung ausgesprochen?

5.) Wie konnte es dazu kommen, daß ein Bewerber der alle Auflagen erfüllt und außerdem

noch zeitgerecht die Projektunterlagen vorlegte von vornherein ausgeschieden wurde?

6.) Welche Gründe waren ausschlaggebend die bereits für den Raststättenbau vorgesehenen

und seit über 30 Jahren im Eigentum der Autobahnverwaltung befindlichen Grundstücke

nicht für die Errichtung der Raststätte im Gemeindebereich Wernberg zu verwenden?

7.) Welche Gesamtkosten sind für die einzelnen vorgelegten Projekte errechnet worden?

8.) Welche Erschließungskosten wurden für die einzelnen Projekte ermittelt?

9.) Welcher Kostenaufwand entsteht bei den einzelnen Projekten durch den Grunderwerb?

10.) Befinden sich alle möglichen Standorte außerhalb des Schutzgebietes der bereits

bestehenden Ratsstätten?

11.) Nach welchen Kriterien werden Sie die Standortwahl treffen?

12.) Besteht die Möglichkeit die Empfehlung der Experten zu revidieren?

Wenn ja, welche Vorgangsweise ist dafür notwendig?

13.)Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die kostengünstigste Lösung realisiert wird?

14.) Sollte ein anderer Standort als Wernberg zum Tragen kommen, was wird mit den

Grundstücken geschehen, die bereits in den 60er Jahren für die Errichtung einer

Autobahnraststätte vorgesehen waren?