2600/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Hannelore Buder, Reitsamer

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die lange Dauer von Pflegschaftssachen

Bei Scheidungen sind immer die Kinder die Leidtragenden.

In Scheidungsfragen hat das Gericht die schwierige Aufgabe, zu entscheiden, wenn das

Sorgerecht für das Kind/die Kinder zugesprochen wird. In den meisten Fällen bekommt die

Mutter das Sorgerecht, und den Vätern wird ein Besuchsrecht zugesprochen.

Es gibt aber auch Väter, die sich vehement dafür einsetzen, daß ihnen das Sorgerecht

zugesprochen wird.

Dem Vernehmen nach ist es bei Gericht leider öfters der Fall, daß eine Pflegschaftssache über

die Maßen lang dauert und in dieser Zeit das vom Vater beanspruchte Besuchsrecht nicht

ausgeübt werden kann, da noch keine diesbezügliche Entscheidung vorliegt. Es kann der Fall

sein, daß ein Vater, der nach der Scheidung grundsätzlich den Kontakt zu seinem Kind

aufrecht erhalten will, durch die lange Dauer des Verfahrens dem Kind entfremdet wird.

Es scheint deshalb rechtspolitisch die Forderung berechtigt, daß gerade in sensiblen

Pflegschaftssachen generell eine rasche Entscheidungsfindung des Gerichtes angestrebt wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

Anfrage:

1. Wie beurteilen Sie die Dauer von sensiblen Pflegschaftssachen - insbesondere

Streitfälle um das Sorgerecht bzw. das Besuchsrecht - und sind Sie der Meinung, daß

es generell zu einer rascheren Entscheidungsfindung der Gerichte in solchen Fällen

kommen sollte ?

2. Wie beurteilen Sie einen Fall, bei dem in einer Pflegschaftssache die Verhandlung im

Februar 1997 stattgefunden hat, und vier Monate danach noch immer keine

Entscheidung vorliegt ?

3. Dem Vernehmen nach ist z. B. beim Bezirksgericht Knittelfeld die Schreibstube

derzeit dermaßen unterbesetzt, daß man für eine schriftliche Ausfertigung eines

Konzeptes sechs bis acht Wochen benötigt. Wie beurteilen Sie diese Situation und ist

diese Situation typisch für die österreichische Justiz ?