2600/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Hannelore Buder, Reitsamer
und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die lange Dauer von Pflegschaftssachen
Bei Scheidungen sind immer die Kinder die Leidtragenden.
In Scheidungsfragen hat das Gericht die schwierige Aufgabe, zu entscheiden, wenn das
Sorgerecht für das Kind/die Kinder zugesprochen wird. In den meisten Fällen bekommt die
Mutter das Sorgerecht, und den Vätern wird ein Besuchsrecht zugesprochen.
Es gibt aber auch Väter, die sich vehement dafür einsetzen, daß ihnen das Sorgerecht
zugesprochen wird.
Dem Vernehmen nach ist es bei Gericht leider öfters der Fall, daß eine Pflegschaftssache über
die Maßen lang dauert und in dieser Zeit das vom Vater beanspruchte Besuchsrecht nicht
ausgeübt werden kann, da noch keine diesbezügliche Entscheidung vorliegt. Es kann der Fall
sein, daß ein Vater, der nach der Scheidung grundsätzlich den Kontakt zu seinem Kind
aufrecht erhalten will, durch die lange Dauer des Verfahrens dem Kind entfremdet wird.
Es scheint deshalb rechtspolitisch die Forderung berechtigt, daß gerade in sensiblen
Pflegschaftssachen generell eine rasche Entscheidungsfindung des Gerichtes angestrebt wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie beurteilen Sie die Dauer von sensiblen Pflegschaftssachen - insbesondere
Streitfälle um das Sorgerecht bzw. das Besuchsrecht - und sind Sie der Meinung, daß
es generell zu einer rascheren Entscheidungsfindung der Gerichte in solchen Fällen
kommen sollte ?
2. Wie beurteilen Sie einen Fall, bei dem in einer Pflegschaftssache die Verhandlung im
Februar 1997 stattgefunden hat, und vier Monate danach noch immer keine
Entscheidung vorliegt ?
3. Dem Vernehmen nach ist z. B. beim Bezirksgericht Knittelfeld die Schreibstube
derzeit dermaßen unterbesetzt, daß man für eine schriftliche Ausfertigung eines
Konzeptes sechs bis acht Wochen benötigt. Wie beurteilen Sie diese Situation und ist
diese Situation typisch für die österreichische Justiz ?