2607/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Kukacka ,Murauer,
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Personalentwicklung im Justizbereich
Die Planstellenbereiche in der Justiz umfassen die Richter und Staatsanwälte,
nichtrichterliches Personal, die Zentralstelle und die Justizanstalten. Mit den
Budgetrichtlinien für die Jahre 1996 und 1997 wurde der Personalaufwand 1995
eingefroren. Doch wurden in diesem Zeitraum mehrere Planstellen in Österreich der
Gerichtsbarkeit entzogen und der Justizwache zugesprochen, obwohl einige
Justizvollzugsanstalten geschlossen wurden.
Da bei dem von der Bundesregierung beschlossenen Aufnahmestopp eine
Ausnahmeregelung für Richter bzw. Richteramtsanwärter besteht, wurden bei den
Gerichten weitere Richterplanstellen systematisiert bzw. können Abgänge stets
nachbesetzt werden. Infolge von Personaleinsparungen fehlt jedoch dort die
entsprechende Unterstützung des nichtrichterlichen Personals.
Vergleicht man den nichtrichterlichen Personalstellenplan der Vorjahre, so stellt man
fest, daß Planstelleneinsparungen nicht gleichmäßig, sondern vielmehr bedeutend
unterschiedlich nach Bundesländern bzw. Oberlandesgerichtssprengeln
durchgeführt wurden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen deshalb an den Bundesminister für Justiz
folgende
A n f r a g e :
1 . Wurde der Personalaufwand in allen Planstellenbereichen Ihres Ressorts und
Bedienstetengruppen in gleicher Weise eingefroren?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Stimmt es, daß innerhalb Ihres Ressorts Planstellen von den Gerichten zur
Justizwache umverteilt wurden?
4. Wenn ja' wie viele und warum?
5. Wie viele und welche Justizvollzugsanstalten wurden in den Jahren 1 995 bis da
geschlossen bzw. neu eröffnet?
6. Wie entwickelte sich die Zahl der Häftlinge in den letzten 3 Jahren?
7. Sind Planstellen bei der Justizwache derzeit länger als zwei Monate unbesetzt?
8. Wenn ja' wie viele und warum?
9. Welche Planstelleneinsparungen wurden aus welchen Gründen vorgenommen?
10.ln welchen Bundesländern haben sich diese Maßnahmen konkret
niedergeschlagen?
11 .Nach welchen Berechnungskriterien wurde dabei vorgegangen?
12.Ist es möglich, daß in früheren Jahren unterschiedliche Belastungsverhältnisse
gegeben waren?
13.Nach welchen Kriterien wurden die Einsparungsquoten auf die Bundesländer
aufgeteilt?
14.Wie viele Planstellen für die Richter bzw. Richteramtsanwärter und Staatsanwälte
wurden in den Jahren 1995, 1996 und 1997 in welchen Bereichen neu
systemisiert bzw. unbefristet nachbesetzt?
15.In welchem Verhältnis wurde dazu nichtrichterliches Personal beigestellt?
16.Wie viele Planstellen sind im nichtrichterlichen Planstellenbereich derzeit
unbesetzt?
17.Wie viele befristete Dienstverhältnisse gibt es derzeit im nichtrichterlichen
Bereich?
18. In welchen Fällen wurden in den letzten 5 Jahren gleiche Personen mit
neuerlichen befristeten Dienstverhältnissen mit einer Dauer von länger als 6
Monate beschäftigt?
19.Aus welchen Gründen handelt es sich dabei nicht um Kettenverträge?
20.Wie viele befristete Vertragsbedienstete mußten in den letzten 3 Jahren trotz
Ausbildungsmaßnahmen aus dem Dienstbetrieb ausscheiden bzw. müssen in
nächster Zeit ausscheiden?