2607/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Kukacka ,Murauer,

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Personalentwicklung im Justizbereich

Die Planstellenbereiche in der Justiz umfassen die Richter und Staatsanwälte,

nichtrichterliches Personal, die Zentralstelle und die Justizanstalten. Mit den

Budgetrichtlinien für die Jahre 1996 und 1997 wurde der Personalaufwand 1995

eingefroren. Doch wurden in diesem Zeitraum mehrere Planstellen in Österreich der

Gerichtsbarkeit entzogen und der Justizwache zugesprochen, obwohl einige

Justizvollzugsanstalten geschlossen wurden.

Da bei dem von der Bundesregierung beschlossenen Aufnahmestopp eine

Ausnahmeregelung für Richter bzw. Richteramtsanwärter besteht, wurden bei den

Gerichten weitere Richterplanstellen systematisiert bzw. können Abgänge stets

nachbesetzt werden. Infolge von Personaleinsparungen fehlt jedoch dort die

entsprechende Unterstützung des nichtrichterlichen Personals.

Vergleicht man den nichtrichterlichen Personalstellenplan der Vorjahre, so stellt man

fest, daß Planstelleneinsparungen nicht gleichmäßig, sondern vielmehr bedeutend

unterschiedlich nach Bundesländern bzw. Oberlandesgerichtssprengeln

durchgeführt wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen deshalb an den Bundesminister für Justiz

folgende

A n f r a g e :

1 . Wurde der Personalaufwand in allen Planstellenbereichen Ihres Ressorts und

Bedienstetengruppen in gleicher Weise eingefroren?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Stimmt es, daß innerhalb Ihres Ressorts Planstellen von den Gerichten zur

Justizwache umverteilt wurden?

4. Wenn ja' wie viele und warum?

5. Wie viele und welche Justizvollzugsanstalten wurden in den Jahren 1 995 bis da

geschlossen bzw. neu eröffnet?

6. Wie entwickelte sich die Zahl der Häftlinge in den letzten 3 Jahren?

7. Sind Planstellen bei der Justizwache derzeit länger als zwei Monate unbesetzt?

8. Wenn ja' wie viele und warum?

9. Welche Planstelleneinsparungen wurden aus welchen Gründen vorgenommen?

10.ln welchen Bundesländern haben sich diese Maßnahmen konkret

niedergeschlagen?

11 .Nach welchen Berechnungskriterien wurde dabei vorgegangen?

12.Ist es möglich, daß in früheren Jahren unterschiedliche Belastungsverhältnisse

gegeben waren?

13.Nach welchen Kriterien wurden die Einsparungsquoten auf die Bundesländer

aufgeteilt?

14.Wie viele Planstellen für die Richter bzw. Richteramtsanwärter und Staatsanwälte

wurden in den Jahren 1995, 1996 und 1997 in welchen Bereichen neu

systemisiert bzw. unbefristet nachbesetzt?

15.In welchem Verhältnis wurde dazu nichtrichterliches Personal beigestellt?

16.Wie viele Planstellen sind im nichtrichterlichen Planstellenbereich derzeit

unbesetzt?

17.Wie viele befristete Dienstverhältnisse gibt es derzeit im nichtrichterlichen

Bereich?

18. In welchen Fällen wurden in den letzten 5 Jahren gleiche Personen mit

neuerlichen befristeten Dienstverhältnissen mit einer Dauer von länger als 6

Monate beschäftigt?

19.Aus welchen Gründen handelt es sich dabei nicht um Kettenverträge?

20.Wie viele befristete Vertragsbedienstete mußten in den letzten 3 Jahren trotz

Ausbildungsmaßnahmen aus dem Dienstbetrieb ausscheiden bzw. müssen in

nächster Zeit ausscheiden?