2613/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales

betreffend Stellenausschreibung durch das Arbeitsmarktservice (AMS)

Bestimmte Gruppen wie Behinderte, Ältere, Frauen usw. werden am Arbeitsmarkt

ausgegrenzt bzw. benachteiligt, was seinen Niederschlag unter anderem in deutlich höheren

Arbeitslosenraten findet. Einerseits wird durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen versucht,

diese Nachteile auszugleichen, andererseits werden schon bei der Stellenausschreibung und

Arbeitsvermittlung durch das AMS mit einengenden Merkmalen wie etwa Alter,

Staatsbürgerschaft, Muttersprache Gruppen bzw. Personen beim Zugang zum Arbeitsmarkt

diskriminiert. So finden sich etwa in den beiliegenden Stellenangeboten des AMS die

diskriminierenden Merkmale "nur gebürtige/r Inländer/in" , "Alter von 20 bis 30 Jahren" ,

"österreichische Staatsbürger/innen" , "Deutsch als Muttersprache" .

Nach uns vorliegenden Informationen werden teilweise sogar die Stellenwünsche der

Betriebe bei der EDV-mäßigen Bearbeitung durch das AMS mit einengenden Merkmalen

wie etwa Altersgrenzen versehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1 . Ist Ihnen diese Ausschreibungspraxis bekannt bzw. wie beurteilen Sie diese?

2. Das Kriterium "nur gebürtige/r Inländer/in" diskriminiert alle österreichischen

Staatsbürger/innen, die ihren Geburtsort nicht in Österreich haben. Ähnliches gilt für

das Erfordernis "Deutsch als Muttersprache" . Warum wird ein derartiges Kriterium in

den Stellenausschreibungen des AMS überhaupt verwendet?

3. Gilt das Kriterium "nur gebürtige/r Inländer/in" auch für jene österreichischen

StaatsbürgerInnen, deren Eltern wegen Verfolgung durch das NS-Regime emigrieren

mußten und diese Personen deshalb Österreich nicht als Geburtsort haben?

4. Die Einengung der Stellenausschreibung auf "österreichische Staatsbürger/innen"

benachteiligt nicht nur ausländische Arbeitsuchende im allgemeinen, sondern im

besonderen auch die am Arbeitsmarkt völlig gleichgestellten EU -Staatsbürger/innen im

besonderen. Wie beurteilen Sie den Ausschluß gleichgestellter EU-BürgerInnen in den

Stellenausschreibungen einer öffentlichen Arbeitsvermittlung?

5. Die altersmäßige Einschränkung von Stellenwünschen erfolgt bei bestimmten Berufen

nach den uns vorliegenden Informationen durch die EDV-vorgefertigte Stellenmaske des

AMS, geht also in den einschränkenden Merkmalen über den Stellenwunsch selbst

hinaus. Entspricht diese Praxis den Tatsachen und wie beurteilen Sie sie?

6. Welche Maßnahmen halten Sie (das AMS) für geeignet und notwendig, um die

geschilderten Diskriminierungen bei Stellenausschreibung bzw. -vermittlung durch die

öffentliche Arbeitsvermittlung abzubauen?