2613/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales
betreffend Stellenausschreibung durch das Arbeitsmarktservice (AMS)
Bestimmte Gruppen wie Behinderte, Ältere, Frauen usw. werden am Arbeitsmarkt
ausgegrenzt bzw. benachteiligt, was seinen Niederschlag unter anderem in deutlich höheren
Arbeitslosenraten findet. Einerseits wird durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen versucht,
diese Nachteile auszugleichen, andererseits werden schon bei der Stellenausschreibung und
Arbeitsvermittlung durch das AMS mit einengenden Merkmalen wie etwa Alter,
Staatsbürgerschaft, Muttersprache Gruppen bzw. Personen beim Zugang zum Arbeitsmarkt
diskriminiert. So finden sich etwa in den beiliegenden Stellenangeboten des AMS die
diskriminierenden Merkmale "nur gebürtige/r Inländer/in" , "Alter von 20 bis 30 Jahren" ,
"österreichische Staatsbürger/innen" , "Deutsch als Muttersprache" .
Nach uns vorliegenden Informationen werden teilweise sogar die Stellenwünsche der
Betriebe bei der EDV-mäßigen Bearbeitung durch das AMS mit einengenden Merkmalen
wie etwa Altersgrenzen versehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Ist Ihnen diese Ausschreibungspraxis bekannt bzw. wie beurteilen Sie diese?
2. Das Kriterium "nur gebürtige/r Inländer/in" diskriminiert alle österreichischen
Staatsbürger/innen, die ihren Geburtsort nicht in Österreich haben. Ähnliches gilt für
das Erfordernis "Deutsch als Muttersprache" . Warum wird ein derartiges Kriterium in
den Stellenausschreibungen des AMS überhaupt verwendet?
3. Gilt das Kriterium "nur gebürtige/r Inländer/in" auch für jene österreichischen
StaatsbürgerInnen, deren Eltern wegen Verfolgung durch das NS-Regime emigrieren
mußten und diese Personen deshalb
Österreich nicht als Geburtsort haben?
4. Die Einengung der Stellenausschreibung auf "österreichische Staatsbürger/innen"
benachteiligt nicht nur ausländische Arbeitsuchende im allgemeinen, sondern im
besonderen auch die am Arbeitsmarkt völlig gleichgestellten EU -Staatsbürger/innen im
besonderen. Wie beurteilen Sie den Ausschluß gleichgestellter EU-BürgerInnen in den
Stellenausschreibungen einer öffentlichen Arbeitsvermittlung?
5. Die altersmäßige Einschränkung von Stellenwünschen erfolgt bei bestimmten Berufen
nach den uns vorliegenden Informationen durch die EDV-vorgefertigte Stellenmaske des
AMS, geht also in den einschränkenden Merkmalen über den Stellenwunsch selbst
hinaus. Entspricht diese Praxis den Tatsachen und wie beurteilen Sie sie?
6. Welche Maßnahmen halten Sie (das AMS) für geeignet und notwendig, um die
geschilderten Diskriminierungen bei Stellenausschreibung bzw. -vermittlung durch die
öffentliche Arbeitsvermittlung abzubauen?