2625/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Schmidt, Motter und PartnerInnen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend die fristlose Entlassung des Direktors des Technischen Museums
Am 13.06.1997 wurde der Direktor des Technischen Museums Thomas
Werner, von der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten fristlos entlassen. Als Grund wurde angegeben. Werner habe
im Rahmen einer Dienststellenversammlung einen bestimmten Sektionsleiter
des Unterrichtsministeriums als geeignet bezeichnet' "im pathologischen
Museum als Beispiel für die Mißbildung eines österreichischen
Beamtenkörpers ausgestellt zu werden". Ungeachtet dessen, daß diese
Bemerkung grundsätzlich geeignet ist, als beleidigend empfunden zu werden,
scheint den unterzeichnenden Abgeordneten eine fristlose Entlassung als
Antwort darauf als unverhältnismäßige Reaktion. Da zu befürchten steht, daß
die - auch öffentlichkeitswirksame - Vorgangsweise künftig zum Maßstab
dienstrechtlicher Konsequenzen genommen werden könnte, ist es notwendig,
öffentliche Aufklärung über die Vorgangsweise herbeizuführen. Dazu kommen
die nachträglichen Äußerungen aus dem Büro der zuständigen Ministerin, die
inkriminierte Bemerkung sei nur "die Spitze eines Eisberges" gewesen, da man
schon früher mit der Arbeitsweise des Direktors nicht einverstanden gewesen
sei.
Nunmehr war zuletzt den Medien zu entnehmen, daß die fristlose Entlassung in
eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1 . Aufgrund welcher konkreten dienstrechtlichen Bestimmung wurde Direktor
Werner fristlos entlassen?
2. Sind Sie der Auffassung, daß die Beleidigung eines Beamten ausreichender
Grund für eine fristlose Entlassung sein
kann?
3. lst die Äußerung lhrer Pressesprecherin Heidi Glück, es handle sich um "die
Spitze eines Eisberges" so zu verstehen, daß sich Direktor Werner andere
dienstrechtliche Verfehlungen zu Schulden kommen hat lassen?
4. Wenn ja, welche?
5. Seit wann sind lhnen allfällige dienstrechtliche Verfehlungen von Direktor
Werner bekannt?
6. Waren Sie schon vor der als Entlassungsgrund angeführten Bemerkung mit
den Leistungen von Direktor Werner unzufrieden? Wenn ja, warum?
7. Warum haben Sie aus allenfalls als ungenügend erkannten Leistungen nicht
schon früher Konsequenzen gezogen?
8. Warum erfolgte eine Umwandlung der "fristlosen Entlassung" in eine "ein-
vernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses" und welche Kosten
(Abfertigung, Gehaltsfortzahlung, etc.) sind damit verbunden?