2625/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Schmidt, Motter und PartnerInnen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend die fristlose Entlassung des Direktors des Technischen Museums

Am 13.06.1997 wurde der Direktor des Technischen Museums Thomas

Werner, von der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle

Angelegenheiten fristlos entlassen. Als Grund wurde angegeben. Werner habe

im Rahmen einer Dienststellenversammlung einen bestimmten Sektionsleiter

des Unterrichtsministeriums als geeignet bezeichnet' "im pathologischen

Museum als Beispiel für die Mißbildung eines österreichischen

Beamtenkörpers ausgestellt zu werden". Ungeachtet dessen, daß diese

Bemerkung grundsätzlich geeignet ist, als beleidigend empfunden zu werden,

scheint den unterzeichnenden Abgeordneten eine fristlose Entlassung als

Antwort darauf als unverhältnismäßige Reaktion. Da zu befürchten steht, daß

die - auch öffentlichkeitswirksame - Vorgangsweise künftig zum Maßstab

dienstrechtlicher Konsequenzen genommen werden könnte, ist es notwendig,

öffentliche Aufklärung über die Vorgangsweise herbeizuführen. Dazu kommen

die nachträglichen Äußerungen aus dem Büro der zuständigen Ministerin, die

inkriminierte Bemerkung sei nur "die Spitze eines Eisberges" gewesen, da man

schon früher mit der Arbeitsweise des Direktors nicht einverstanden gewesen

sei.

Nunmehr war zuletzt den Medien zu entnehmen, daß die fristlose Entlassung in

eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1 . Aufgrund welcher konkreten dienstrechtlichen Bestimmung wurde Direktor

Werner fristlos entlassen?

2. Sind Sie der Auffassung, daß die Beleidigung eines Beamten ausreichender

Grund für eine fristlose Entlassung sein kann?

3. lst die Äußerung lhrer Pressesprecherin Heidi Glück, es handle sich um "die

Spitze eines Eisberges" so zu verstehen, daß sich Direktor Werner andere

dienstrechtliche Verfehlungen zu Schulden kommen hat lassen?

4. Wenn ja, welche?

5. Seit wann sind lhnen allfällige dienstrechtliche Verfehlungen von Direktor

Werner bekannt?

6. Waren Sie schon vor der als Entlassungsgrund angeführten Bemerkung mit

den Leistungen von Direktor Werner unzufrieden? Wenn ja, warum?

7. Warum haben Sie aus allenfalls als ungenügend erkannten Leistungen nicht

schon früher Konsequenzen gezogen?

8. Warum erfolgte eine Umwandlung der "fristlosen Entlassung" in eine "ein-

vernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses" und welche Kosten

(Abfertigung, Gehaltsfortzahlung, etc.) sind damit verbunden?