2626/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Partik-Pable, Lafer

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Versetzung von Grenzgendarmen

Durch das Inkrafttreten des Schengener Abkommens werden die Grenzen zu den

EU-Staaten beseitigt und damit auch die an diesen Grenzen Dienst versehenden

Grenzgendarmen überflüssig.

Die betroffenen Gendarmen stehen nun, nachdem man sie bezüglich ihres

Schicksals jahrelang im dunklen tappen ließ, vor einer ungewissen Zukunft bzw-

wurde manchen in Aussicht gestellt, an einen anderen Dienstort überstellt zu

werden- Für manche Gendarmen aber ist der zukünftige Dienstort oft mehr als 150

km von ihrem Wohnort entfernt. Derartige Distanzen bringen aber für den

betroffenen Beamten unter anderem riesige familiäre und finanzielle Probleme mit

sich.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Herrn Bundesminister für Inneres nachstehende

ANFRAGE:

1 ) Wie und wo werden Grenzgendarmen, die jetzt an den EU-Innengrenzen Dienst

tun, nach dem Inkrafttreten des Schengener Abkommens im Oktober 1997

eingesetzt werden?

2) Wieviele Beamte, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern, werden versetzt

werden und wohin?

3) In welcher Weise werden Sie sicherstellen, daß die Beamten im Falle einer Versetzung an

einen anderen Dienstort nicht unzumutbare Bedingungen vorfinden?

4) Halten Sie es generell für zumutbar, mehr als 50 km vom Wohnort entfernt zu arbeiten?

Wenn nein, welche Entfernung erscheint Ihnen noch zumutbar?