2626/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik-Pable, Lafer
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Versetzung von Grenzgendarmen
Durch das Inkrafttreten des Schengener Abkommens werden die Grenzen zu den
EU-Staaten beseitigt und damit auch die an diesen Grenzen Dienst versehenden
Grenzgendarmen überflüssig.
Die betroffenen Gendarmen stehen nun, nachdem man sie bezüglich ihres
Schicksals jahrelang im dunklen tappen ließ, vor einer ungewissen Zukunft bzw-
wurde manchen in Aussicht gestellt, an einen anderen Dienstort überstellt zu
werden- Für manche Gendarmen aber ist der zukünftige Dienstort oft mehr als 150
km von ihrem Wohnort entfernt. Derartige Distanzen bringen aber für den
betroffenen Beamten unter anderem riesige familiäre und finanzielle Probleme mit
sich.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1 ) Wie und wo werden Grenzgendarmen, die jetzt an den EU-Innengrenzen Dienst
tun, nach dem Inkrafttreten des Schengener Abkommens im Oktober 1997
eingesetzt werden?
2) Wieviele Beamte, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern, werden versetzt
werden und wohin?
3) In welcher Weise werden Sie sicherstellen, daß die Beamten im Falle einer Versetzung an
einen anderen Dienstort nicht unzumutbare Bedingungen vorfinden?
4) Halten Sie es generell für zumutbar, mehr als 50 km vom Wohnort entfernt zu arbeiten?
Wenn nein, welche Entfernung erscheint Ihnen noch zumutbar?