2631/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales

betreffend die Situation behinderter Ausländerinnen in Österreich

In den Jahren 1993 bis 1995 führte das Institut für Berufs- und Erwachsenen-

bildungsforschung an der Universität Linz eine Studie mit dem Titel "Die Lage der

behinderten Ausländerinnen und Ausländer in Österreich“ durch.

in der Studie ging es vor allem um drei Gruppen: um behinderte ausländische Kinder und

Jugendliche, behinderte ausländische Erwachsene und behinderte Flüchtlinge und

AsylwerberInnen.

Dies ist eine quantitativ zwar kleine Gruppe (rd. 91.000 Ausländerinnen mit körperlicher

Behinderung lebten 1995 in Österreich), deren Lage jedoch aufgrund kumulativer

Diskriminierung oftmals besonders gravierend ist.

Das Behinderteneinstellungsgesetz findet, von wenigen Ausnahmen abgesehen, auf

AusländerInnen keine Anwendung. Aus das Bundesbehindertengesetz setzt entweder die

österreichische Staatsbürgerschaft oder den ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet voraus.

Das Bundespflegegeldgesetz verlangt zwar grundsätzlich nur den Aufenthalt im Inland,

fordert aber als weitere Zugangsvoraussetzung den Bezug einer Rente oder sonstiger

Leistung und schließt dadurch ausländische Personen mit Behinderungen weitgehend aus.

Aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse und des Umstandes, daß es in Spitälern keine

Dolmetscher gibt, werden Ausländerinnen meist nicht zufriedenstellend über Medikamente,

Behandlungen u.a. informiert. Auch eine psychotherapeutische Behandlung ist aus diesen

Gründen kaum möglich.

Um das Angebot von Behinderteneinrichtungen und -leistungen auch den meist besonders

bedürftigen Ausländerinnen zugänglich zu machen, wäre es unabdingbar, auf den Nachweis

der Staatsangehörigkeit in der Behindertenbetreuung zu verzichten

Dies würde für den Bund bzw. für die Länder keine allzu große Belastung darstellen , weil

der betroffene Personenkreis relativ klein ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Wieviele ausländische behinderte Menschen beziehen Pflegegeld?

2) Wieviele ausländische behinderte Menschen sind nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz angestellt?

3) Staatsbürgerschaftsnachsicht für gewisse Leistungen an Menschen mit Behinderungen

liegt im Ermessen der Behörden.

Werden Sie sich dafür einsetzen, daß auch behinderte Ausländerinnen in den Genuß

der Behindertenhilfe kommen?

Wenn ja, was werden Sie unternehmen?

Wenn nein, warum nicht?

4) Was werden Sie unternehmen, um die Situation von ausländischen behinderten Frauen

zu verbessern, zu deren ökonomischer auch soziale und kulturelle Benachteiligungen

ins Gewicht fallen?

5) Ärztliche Behandlungen von Ausländerinnen ohne Krankenschein führen oft zu

finanziellen und fremdenpolizeilichen Problemen. Werden Sie im

Sozialversicherungssystem ein Abgehen vom Kaudalitätsprinzip unterstützen?