2631/J XX.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales
betreffend die Situation behinderter Ausländerinnen in Österreich
In den Jahren 1993 bis 1995 führte das Institut für Berufs- und Erwachsenen-
bildungsforschung an der Universität Linz eine Studie mit dem Titel "Die Lage der
behinderten Ausländerinnen und Ausländer in Österreich“ durch.
in der Studie ging es vor allem um drei Gruppen: um behinderte ausländische Kinder und
Jugendliche, behinderte ausländische Erwachsene und behinderte Flüchtlinge und
AsylwerberInnen.
Dies ist eine quantitativ zwar kleine Gruppe (rd. 91.000 Ausländerinnen mit körperlicher
Behinderung lebten 1995 in Österreich), deren Lage jedoch aufgrund kumulativer
Diskriminierung oftmals besonders gravierend ist.
Das Behinderteneinstellungsgesetz findet, von wenigen Ausnahmen abgesehen, auf
AusländerInnen keine Anwendung. Aus das Bundesbehindertengesetz setzt entweder die
österreichische Staatsbürgerschaft oder den ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet voraus.
Das Bundespflegegeldgesetz verlangt zwar grundsätzlich nur den Aufenthalt im Inland,
fordert aber als weitere Zugangsvoraussetzung den Bezug einer Rente oder sonstiger
Leistung und schließt dadurch ausländische Personen mit Behinderungen weitgehend aus.
Aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse und des Umstandes, daß es in Spitälern keine
Dolmetscher gibt, werden Ausländerinnen meist nicht zufriedenstellend über Medikamente,
Behandlungen u.a. informiert. Auch eine psychotherapeutische Behandlung ist aus diesen
Gründen kaum möglich.
Um das Angebot von Behinderteneinrichtungen und -leistungen auch den meist besonders
bedürftigen Ausländerinnen zugänglich zu machen, wäre es unabdingbar, auf den Nachweis
der Staatsangehörigkeit in der Behindertenbetreuung zu verzichten
Dies würde für den Bund bzw. für die Länder keine allzu große Belastung darstellen , weil
der betroffene Personenkreis relativ klein ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wieviele ausländische behinderte Menschen beziehen Pflegegeld?
2) Wieviele ausländische behinderte Menschen sind nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz angestellt?
3) Staatsbürgerschaftsnachsicht für gewisse Leistungen an Menschen mit Behinderungen
liegt im Ermessen der Behörden.
Werden Sie sich dafür einsetzen, daß auch behinderte Ausländerinnen in den Genuß
der Behindertenhilfe kommen?
Wenn ja, was werden Sie unternehmen?
Wenn nein, warum nicht?
4) Was werden Sie unternehmen, um die Situation von ausländischen behinderten Frauen
zu verbessern, zu deren ökonomischer auch soziale und kulturelle Benachteiligungen
ins Gewicht fallen?
5) Ärztliche Behandlungen von Ausländerinnen ohne Krankenschein führen oft zu
finanziellen und fremdenpolizeilichen Problemen. Werden Sie im
Sozialversicherungssystem ein Abgehen vom Kaudalitätsprinzip unterstützen?