2633/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Reform der Ausbildung des nichtärztlichen Sanitätspersonals im Rettungsdienst
Österreichs hauptberufliche Sanitäter werden aufgrund der 1961 erlassenen
"Ausbildungsverordnung für Sanitätsgehilfen" ganze 135 Stunden auf ihre oft
lebensentscheidende Tätigkeit vorbereitet. Die Ausbildung des freiwilligen Sanitätspersonals
sowie der Zivildienstleistenden liegt im Durchschnitt noch wesentlich darunter. Dies ist für
die Anerkennung als Beruf zuwenig. Derzeit hat das Sanitätspersonal den ASVG-Status
"Hilfsarbeiter" und daher keinerlei soziale Absicherung , z.B. bei Berufskrankheiten oder
Berufsunfähigkeit.
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist die Ausbildung des nichtärztlichen
Sanitätspersonals in Österreich nicht den Standards der EU und der WHO angepaßt.
Die enormen Entwicklungen im Notfallwesen und der präklinischen Notfallmedizin machen
eine Neuregelung und Adaptierung des Anforderungs- und Tätigkeitsprofils unumgänglich.
Nach Schätzungen von Unfallchirurgen sterben in Österreich jährlich 2000 bis 4000
Menschen, weil Sanitäter weder die Ausbildung noch die Berechtigung haben,
lebensrettende Sofortmaßnahmen wie intubieren, difibrillieren oder Infusionen geben,
durchzuführen.
Hochgerüstete Einsatzfahrzeuge nutzen den Notfallopfern wenig, solange die Helfer nur
Wiederbelebungsmethoden wie Herzmassage und Beatmung durchführen dürfen, da täglich
rund 1.500 Rettungsautos ohne Notarzt unterwegs sind.
Auch gibt es bereits Schätzungen, wonach eine professionelle Notfall-Erstversorgung die
Pflege- und Rehabilitationskosten um jährlich rund vier bis fünf Milliarden Schilling senken
würde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Werden Sie sich für eine Anerkennung des Berufes des Rettungssanitäters und die
Schaffung eines Berufsbildes einsetzen?
2) Welche Maßnahmen werden Sie dazu
ergreifen?
3) Wann werden Sie dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Novellierung der Aus-
und Fortbildung von Rettungssanitätern vorlegen?
4) Werden Sie sich dabei an internationalen Standards orientieren (praxisorientierte 3-
jährige Ausbildung) und Anforderungs- und Tätigkeitsbereiche definitiv festlegen?
5) Werden Sie klar definierte und zeitlich begrenzte Übergangsbestimmungen für das
derzeit tätige Personal festlegen?
6) Werden Sie sich für die Einführung von Qualitätssicherung im Rettungs- und
qualifizierten Krankentransportdienst einsetzen und welche Maßnahmen werden Sie
dazu ergreifen?