2635/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Verbot des Klonens von Menschen
In einer Podiumsdiskussion am 24. Juni 1997 zur Bioethik-Konvention des Europarates
unter dem Titel "Versuchstier Mensch" wurde von Experten die Befürchtung
ausgesprochen, daß in Österreich das Klonen von Menschen entgegen anderslautenden
Versicherungen der Regierung aufgrund einer Gesetzeslücke erlaubt sei.
Das im Fortpflanzungsmedizingesetz verankerte Verbot beziehe sich auf das Kopieren
entwicklungsfähiger Zellen - also befruchteter Eizellen. Bei der neuen Methode der
Zellkerntransplantation, mit der "Dolly" erzeugt wurde, würden weder befruchtete Eizellen
kopiert, noch in die Keimbahn eingegriffen, wodurch sie vorn Gesetz gar nicht erfaßt sei -
so die Experten.
Im deutschen Embryonenschutzgesetz ist die Situation im § 6 weitaus klarer geregelt. Dort
heißt es:
" § 6 Klonen:
(1) Wer künstlich bewirkt, daß ein menschlicher Embryo mit der gleichen (oder nahezu
indentischen) Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Fötus, ein Mensch oder ein
Verstorbener entsteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe
bestraft."
Das Fortpflanzungsmedizingesetz befürwortet ausdrücklich die medizinisch unterstützte
Fortpflanzung in bestimmten Fällen, es gibt auch ein verfassungsrechtlich anerkanntes
Recht auf Fortpflanzung im Art. 12 der Menschenrechtskonvention.
Verboten wird lediglich die Verwendung von entwicklungsfähigen Zellen, Eizellen und
Samenzellen für andere Zwecke als die medizinisch unterstützte Fortpflanzung.
Es besteht nun die Gefahr, daß jemand aufgrund der aktuellen Rechtslage in Österreich
sowie unter Berufung auf das Recht auf Fortpflanzung Anspruch auf die Zuhilfenahme der
Zellkerntransplantation erhebt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Teilen Sie die Befürchtung verschiedener Experten, wonach Klonen im Sinne von
Zellkerntransplantation in Österreich gesetzlich nicht verboten ist?
2) Wenn nein, wie begründen Sie Ihre
Meinung?
3) Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
4) Planen Sie im Interesse der Rechtssicherheit eine Novellierung des Gentechnikgesetzes
sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes nach Vorbild des deutschen
Embryonenschutzgesetz?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?