2640/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Abschaffung der EU-Subventionen für Lebendtierexporte
Mit den EU-Erstattung für Exporte von Lebendvieh in Drittländer werden die für die Tiere
qualvollen Langzeittransporte mit enormen Summen gefördert. Allein 1995 waren im EU-
Haushaltsplan 1.351,000.000 ECU (d.s. rd. 18,5 Mrd. öS) für Rindfleischexport-
erstattungen veranschlagt. So wird für ein typisches männliches Schlachtrind in die
Bestimmungszone Nordafrika bzw. Naher Osten mit 650 kg Lebendgewicht ein Betrag von
6.362,-- öS an Erstattungen gezahlt.
Während dieser Transporte sind die Tiere unvorstellbaren Leiden und Strapazen ausgesetzt.
Trotz europaweiter Proteste werden diese Tiere weiterhin lebend transportiert - tagelang,
auf engstem Raum zusammengepfercht, oft ohne Wasser und Nahrung, getrieben, gestoßen,
oft schwer verletzt. Millionen dieser Tiere verenden jährlich, bevor sie am Schlachthof
ankommen .
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Inwiefern haben Sie die Mitgestaltungsmöglichkeiten in der EU bisher aktiv genützt
für die Abschaffung der Exportsubventionen für Lebendvieh? Warum haben Sie sich
im Rat für eine Erhöhung der Exporterstattungen eingesetzt?
2. Welcher Betrag an Erstattung wird derzeit für ein typisches männliches Schlachtrind
in die Bestimmungszone Nordafrika bzw. Naher Osten mit 650 kg Lebendgewicht
gezahlt?
3. Welcher Betrag ist im EU-Haushaltsplan 1997 für Rindfleischexporterstattungen
veranschlagt?
4. Inwiefern und wann haben Sie anläßlich der EU-Regierungskonferenz darauf
hingewirkt, daß die tierquälerischen Lebendschlachtviehexporte in Drittländer beendet
werden durch die Einstellung der
EU-Export-Förderungen?
5. Werden Sie sich im EU-Ministerrat anregen, daß die EU-Kommission mit der
Erarbeitung von Alternativstrategien zu den Lebendtierexporten beauftragt wird?
6. Was werden Sie unternehmen, daß die EU-Tiertransportrichtlinie inhaltlich den
strengen Kriterien des österreichischen Tiertransportgesetzes-Straße angepaßt wird?
7. Sollte es kurzfristig zu keiner Abschaffung der EU-Subventionen für Lebentierexporte
kommen , inwiefern werden Sie sich dafür einsetzen , daß ab sofort
- eine tierärztliche Kontrolle nicht nur bei der Verladung, sondern auch bei der
Entladung am Zielort durchgeführt wird?
- die EU-Erstattung nur für jene Tiere gewährt wird, die in gutem Gesundheitszustand
am Zielort eintreffen?
- infrastrukturelle Maßnahmen. (zentrale und dezentrale Kühlanlagen) in den
Bestimmungsländern mit dauerhaften Handelsbeziehungen gesetzt werden?
8. Sollte es kurzfristig zu keiner Abschaffung der EU-Subventionen für Lebentierexporte
kommen , inwiefern werden Sie sich dafür einsetzen, daß ab sofort
- die Erstattungsbeiträge für Fleisch und Lebendvieh schrittweise dahingehend geändert
werden, daß der Export von Fleisch deutlich begünstigt wird und damit eine
schrittweise Abschaffung der EU-Subventionen für Lebentierexporte eingeleitet wird?
- die Erstattung bei Verstößen gegen die EU-Tiertransport-Richtlinie gestrichen wird
und die Lizenzen entzogen werden?