2640/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Abschaffung der EU-Subventionen für Lebendtierexporte

Mit den EU-Erstattung für Exporte von Lebendvieh in Drittländer werden die für die Tiere

qualvollen Langzeittransporte mit enormen Summen gefördert. Allein 1995 waren im EU-

Haushaltsplan 1.351,000.000 ECU (d.s. rd. 18,5 Mrd. öS) für Rindfleischexport-

erstattungen veranschlagt. So wird für ein typisches männliches Schlachtrind in die

Bestimmungszone Nordafrika bzw. Naher Osten mit 650 kg Lebendgewicht ein Betrag von

6.362,-- öS an Erstattungen gezahlt.

Während dieser Transporte sind die Tiere unvorstellbaren Leiden und Strapazen ausgesetzt.

Trotz europaweiter Proteste werden diese Tiere weiterhin lebend transportiert - tagelang,

auf engstem Raum zusammengepfercht, oft ohne Wasser und Nahrung, getrieben, gestoßen,

oft schwer verletzt. Millionen dieser Tiere verenden jährlich, bevor sie am Schlachthof

ankommen .

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Inwiefern haben Sie die Mitgestaltungsmöglichkeiten in der EU bisher aktiv genützt

für die Abschaffung der Exportsubventionen für Lebendvieh? Warum haben Sie sich

im Rat für eine Erhöhung der Exporterstattungen eingesetzt?

2. Welcher Betrag an Erstattung wird derzeit für ein typisches männliches Schlachtrind

in die Bestimmungszone Nordafrika bzw. Naher Osten mit 650 kg Lebendgewicht

gezahlt?

3. Welcher Betrag ist im EU-Haushaltsplan 1997 für Rindfleischexporterstattungen

veranschlagt?

4. Inwiefern und wann haben Sie anläßlich der EU-Regierungskonferenz darauf

hingewirkt, daß die tierquälerischen Lebendschlachtviehexporte in Drittländer beendet

werden durch die Einstellung der EU-Export-Förderungen?

5. Werden Sie sich im EU-Ministerrat anregen, daß die EU-Kommission mit der

Erarbeitung von Alternativstrategien zu den Lebendtierexporten beauftragt wird?

6. Was werden Sie unternehmen, daß die EU-Tiertransportrichtlinie inhaltlich den

strengen Kriterien des österreichischen Tiertransportgesetzes-Straße angepaßt wird?

7. Sollte es kurzfristig zu keiner Abschaffung der EU-Subventionen für Lebentierexporte

kommen , inwiefern werden Sie sich dafür einsetzen , daß ab sofort

- eine tierärztliche Kontrolle nicht nur bei der Verladung, sondern auch bei der

Entladung am Zielort durchgeführt wird?

- die EU-Erstattung nur für jene Tiere gewährt wird, die in gutem Gesundheitszustand

am Zielort eintreffen?

- infrastrukturelle Maßnahmen. (zentrale und dezentrale Kühlanlagen) in den

Bestimmungsländern mit dauerhaften Handelsbeziehungen gesetzt werden?

8. Sollte es kurzfristig zu keiner Abschaffung der EU-Subventionen für Lebentierexporte

kommen , inwiefern werden Sie sich dafür einsetzen, daß ab sofort

- die Erstattungsbeiträge für Fleisch und Lebendvieh schrittweise dahingehend geändert

werden, daß der Export von Fleisch deutlich begünstigt wird und damit eine

schrittweise Abschaffung der EU-Subventionen für Lebentierexporte eingeleitet wird?

- die Erstattung bei Verstößen gegen die EU-Tiertransport-Richtlinie gestrichen wird

und die Lizenzen entzogen werden?