2649/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Verständigungen gemäß § 26 Abs. 3 Arbeitsmarktservicegesetz
Gemäß einer Änderung im Rahmen des Konsolidierungspaketes wurden die Organe und
MitarbeiterInnen des Arbeitsmarktservice berechtigt, die zuständigen Behörden zu
verständigen, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit zu dem begründeten Verdacht gelangen,
daß eine Übertretung arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher, gewerberechtlicher
oder steuerrechtlicher Vorschriften vorliegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Verständigungen gemäß § 26 Abs. 3 sind im ersten Jahr der Anwendung
dieses § erfolgt?
2. Wie gliedern sich die erfolgten Verständigungen nach den einzelnen Übertretungsarten
in arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich, gewerberechtlich oder steuerrechtlich
auf?
3. Welche Behörden wurden bezüglich der einzelnen Übertretungsbereiche verständigt?
4. Zu welchen Konsequenzen führten die Verständigungen bei den jeweils zuständigen
Behörden?
5. Welche Erfahrungen wurden mit dieser neuen Bestimmung gemacht und gibt es
etwaige Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind?
Wenn ja, welche?