2649/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

betreffend Verständigungen gemäß § 26 Abs. 3 Arbeitsmarktservicegesetz

Gemäß einer Änderung im Rahmen des Konsolidierungspaketes wurden die Organe und

MitarbeiterInnen des Arbeitsmarktservice berechtigt, die zuständigen Behörden zu

verständigen, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit zu dem begründeten Verdacht gelangen,

daß eine Übertretung arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher, gewerberechtlicher

oder steuerrechtlicher Vorschriften vorliegt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wieviele Verständigungen gemäß § 26 Abs. 3 sind im ersten Jahr der Anwendung

dieses § erfolgt?

2. Wie gliedern sich die erfolgten Verständigungen nach den einzelnen Übertretungsarten

in arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich, gewerberechtlich oder steuerrechtlich

auf?

3. Welche Behörden wurden bezüglich der einzelnen Übertretungsbereiche verständigt?

4. Zu welchen Konsequenzen führten die Verständigungen bei den jeweils zuständigen

Behörden?

5. Welche Erfahrungen wurden mit dieser neuen Bestimmung gemacht und gibt es

etwaige Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind?

Wenn ja, welche?