2651/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Heinz Gradwohl

und Genossen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Ablösen in Aichdorf.

Im Rahmen von 15 a Verträgen wurden den - nachweislich durch Lärm schwer belasteten -

Anrainern der Militärflugplätze Thalerhof und Zeltweg Ablösen bzw., Abschlagszahlungen

und Wertminderungen für ihre Häuser, sofern sie in der vereinbarten Lärmzone lagen bzw.

liegen, gewährt. Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen Bund, Land, Gemeinde und

Anrainern wurden diese Zahlungen getätigt und die Nachnutzung bzw. Schleifung der

Objekte vereinbart. Die endgültige Umsetzung ist jedoch noch nicht zur Gänze erfüllt.

Darüber hinaus fand Ende des Vorjahres und im ersten Quartal dieses Jahres eine rege

Besuchstätigkeit in Aichdorf durch die Landeshauptfrau der Steiermark statt. Dabei wurde

auch die Umsetzung der 15 A Verträge besprochen sowie weitere Maßnahmen in Aussicht

gestellt.

Aus diesem Grund stellen die genannten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1. Bis wann ist mit der vereinbarten Schleifung der abgelösten und leerstehenden Objekte

seitens des Bundesheeres - Vereinbarung nach 15 A Vertrag - im Bereich der KG Aichdorf

zu rechnen ?

2. Ist es richtig, daß über die 15 A Verträge hinausgehende Ablösezahlungen oder

Wertminderungsbeitrage für die in Aichdorf verbliebenen Bewohner seitens des BMfLV

- wie von der steirischen Landeshauptfrau angekündigt - zu erwarten sind ?

a.) wenn ja: bis wann und für wen bzw. in welcher Höhe ?

b.) wenn nein: Wie erklären Sie sich die Ankündigungen der Landeshauptfrau ?

3. Ist es für Sie vorstellbar im Bereich an verschiedenen Punkten in Aichdorf stationäre

Lärmmessgeräte aufzustellen welche von zivilen Auftragnehmern betreut werden, um

damit die Einhaltung des Lärmzonen- bzw. des Flugeinsatzplanes zu gewährleisten?

a.) wenn ja: bis wann und in welchem Umfang ?

b.) wenn nein: warum nicht ?

4. Ist es richtig, daß die anfallenden Kosten für Wertminderungen von Grundstücken

aufgrund der notwendigen Änderungen des Flächenwidmungsplanes seitens Ihres Ressorts

getragen werden?

a.) wenn nein: warum nicht ?