2659/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend PensionistInnenabsetzbetrag
Der Pensionistlnnenabsetzbetrag steht allen BezieherInnen einer Pension automatisch zu.
Dies zunächst einmal unabhängig von der Höhe sonstiger Einkommen, aber auf jeden Fall
unabhängig von der Höhe der Eigenpension. Im Wege der Veranlagung wird seit einigen
Jahren eine doppelte Inanspruchnahme der ArbeitnehmerInnenabsetzbeträge und gleichzeitig
des PensionistInnenabsetzbetrages ausgeschaltet und es entsteht in solchen Fällen eine
Nachforderung.
Keinerlei Rücksicht nimmt die Gestaltung des Pensionistlnnenabsetzbetrages auf die Höhe
des Pensionsanspruches, was zu einer Umverteilung von unten nach oben führt. Während
Personen mit geringen Pensionen keinerlei Vergünstigung vom PensionistInnenabsetzbetrag
haben, da kein Negativsteuercharakter gegeben ist, profitieren Personen mit höheren
Pensionen auf jeden Fall, da es keine Deckelung für die Inanspruchnahme gibt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Personen nehmen den PensionistInnenabsetzbetrag in Anspruch? (jeweils für
die einzelnen Jahre seit der Reform, gegliedert nach Frauen und Männern)
2. Wieviele PensionistInnen erzielen aus dem PensionistInnenabsetzbetrag keinen Vorteil,
da ihre Pension zu gering ist um einen Steuervorteil zu lukrieren? (jeweils für die
einzelnen Jahre seit der Reform, gegliedert nach Frauen und Männern)
3. Wieviele PensionistInnen, deren Einkommen über dem jeweiligen Höchstsatz der
ASVG-Pension liegt, profitieren vom PensionistInnenabsetzbetrag? (jeweils für die
einzelnen Jahre seit der Reform, gegliedert
nach Frauen und Männern)
4. Wie hoch ist der Aufwand für den Staat der durch den Pensionistlnnenabsetzbetrag
gesamt entsteht? (jeweils für die einzelnen Jahre seit der Reform, gegliedert nach
Frauen und Männern)
5. Wie hoch ist der Aufwand für jene PensionsbezieherInnen, deren Einkommen über dem
jeweiligen Höchstsatz der ASVG-Pension liegt? (jeweils für die einzelnen Jahre seit der
Reform, gegliedert nach Frauen und Männern)
6. Wie hoch ist der Zinsverlust für den Staat, der dadurch entsteht, daß bei
Mehrfacheinkommen die zuviel in Anspruch genommenen Absetzbeträge erst im Wege
der Veranlagung rückgefordert werden können?
7. Womit ist eine Regelung zu rechtfertigen, welche untere PensionsbezieherInnen
gegenüber allen anderen benachteiligt?
8. Ist an eine Änderung dieser Regelung gedacht, wenn ja, wann und in welcher Form,
wenn nein, warum nicht?