2659/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend PensionistInnenabsetzbetrag

Der Pensionistlnnenabsetzbetrag steht allen BezieherInnen einer Pension automatisch zu.

Dies zunächst einmal unabhängig von der Höhe sonstiger Einkommen, aber auf jeden Fall

unabhängig von der Höhe der Eigenpension. Im Wege der Veranlagung wird seit einigen

Jahren eine doppelte Inanspruchnahme der ArbeitnehmerInnenabsetzbeträge und gleichzeitig

des PensionistInnenabsetzbetrages ausgeschaltet und es entsteht in solchen Fällen eine

Nachforderung.

Keinerlei Rücksicht nimmt die Gestaltung des Pensionistlnnenabsetzbetrages auf die Höhe

des Pensionsanspruches, was zu einer Umverteilung von unten nach oben führt. Während

Personen mit geringen Pensionen keinerlei Vergünstigung vom PensionistInnenabsetzbetrag

haben, da kein Negativsteuercharakter gegeben ist, profitieren Personen mit höheren

Pensionen auf jeden Fall, da es keine Deckelung für die Inanspruchnahme gibt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wieviele Personen nehmen den PensionistInnenabsetzbetrag in Anspruch? (jeweils für

die einzelnen Jahre seit der Reform, gegliedert nach Frauen und Männern)

2. Wieviele PensionistInnen erzielen aus dem PensionistInnenabsetzbetrag keinen Vorteil,

da ihre Pension zu gering ist um einen Steuervorteil zu lukrieren? (jeweils für die

einzelnen Jahre seit der Reform, gegliedert nach Frauen und Männern)

3. Wieviele PensionistInnen, deren Einkommen über dem jeweiligen Höchstsatz der

ASVG-Pension liegt, profitieren vom PensionistInnenabsetzbetrag? (jeweils für die

einzelnen Jahre seit der Reform, gegliedert nach Frauen und Männern)

4. Wie hoch ist der Aufwand für den Staat der durch den Pensionistlnnenabsetzbetrag

gesamt entsteht? (jeweils für die einzelnen Jahre seit der Reform, gegliedert nach

Frauen und Männern)

5. Wie hoch ist der Aufwand für jene PensionsbezieherInnen, deren Einkommen über dem

jeweiligen Höchstsatz der ASVG-Pension liegt? (jeweils für die einzelnen Jahre seit der

Reform, gegliedert nach Frauen und Männern)

6. Wie hoch ist der Zinsverlust für den Staat, der dadurch entsteht, daß bei

Mehrfacheinkommen die zuviel in Anspruch genommenen Absetzbeträge erst im Wege

der Veranlagung rückgefordert werden können?

7. Womit ist eine Regelung zu rechtfertigen, welche untere PensionsbezieherInnen

gegenüber allen anderen benachteiligt?

8. Ist an eine Änderung dieser Regelung gedacht, wenn ja, wann und in welcher Form,

wenn nein, warum nicht?