2677/J XX.GP
der Abgeordneten Dr.Rasinger
und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Verhalten der Delegation Österreichs bei der Vorbereitung der Tagung
des Rates zur Mitteilung der Kommission über die derzeitige und die vorgeschlagene
Rolle der Gemeinschaft bei der Bekämpfung des Tabakkonsums
Den unterfertigten Abgeordneten liegt das Dokument 26441/EU, XX.GP vor, bei dem
es sich um einen einleitenden Vermerk des Generalsekretariates des Rates der Eu-
ropäischen Union handelt. Die genannte Mitteilung ist Teil des allgemeinen Konzepts
der Bekämpfung des Tabakkonsums. Sie sieht, so das Dokument, eine ganze Reihe
von Optionen hinsichtlich der Initiativen vor, die zur Bekämpfung des Tabakkonsums
ergriffen werden könnten: Spätere zusätzliche Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene
oder Aspekte der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
Aus dem genannten Dokument geht hervor, daß die österreichische Delegation hin-
sichtlich den Konsequenzen aus einer Entschließung des Rates zur Reduzierung
des Tabakkonsums in der Europäischen Gemeinschaft zwar insgesamt eine befür-
wortende Haltung eingenommen, jedoch an einem Prüfungsvorbehalt festgehalten
hat.
Bereits bei der Beschlußfassung des Tabakgesetzes haben Mitglieder des National-
rates zu den Bestimmungen über die Einschränkung der Werbung für Tabakwaren
darauf aufmerksam gemacht, daß in diesem Zusammenhang auch eine "Europä-
ische Lösung" anzustreben sei. Nun haben acht Delegationen auf das Fehlen jegli-
cher direkter Bezugnahme auf die Frage der Werbung und den hiezu unterbreiteten
Richtlinienvorschlag aufmerksam gemacht. Allerdings befindet sich die österreichi-
sche Delegation nicht unter diesen Delegationen. Bei der Frage der Einstufung (Nr.
15.3) hat Österreich Vorbehalt gegen den Gedanken einer Einstufung des Rauchens
im Sinne dieser Nummer geäußert.
Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Arbeit,
Gesundheit und Soziales folgende
A n f r a g e:
1) Welche Weisung haben Sie der österreichischen Delegation für die genannten
Beratungen gegeben?
2) Aus welchem Grund hat die österreichische Delegation einen Prüfungsvorbehalt
angemeldet?
3) Warum hat sich die Österreichische Delegation bei der Frage der Werbung nicht
geäußert?
4) Welche Position vertritt Österreich im Zusammenhang mit der Einstufung des
Rauchens im Sinne der Nr.15.3?
5) In welchem Stadium befinden sich die Beratungen der Gemeinschaft bei der Be-
kämpfung des Tabakkonsums?
6) In welchem Verhältnis zum in Angriff genommenen Gemeinschaftsrecht steht das
Österreichische Tabakgesetz?
7) Welche Position werden Sie zur Bekämpfung des Tabakkonsums auf europäi-
scher Ebene beziehen?
8) Wird in Organen der EU auch über die Frage der Einrichtung von
,,(Vorsorge)fonds" - wie sie in den USA und Österreich diskutiert wird - beraten?