2677/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr.Rasinger

und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Verhalten der Delegation Österreichs bei der Vorbereitung der Tagung

des Rates zur Mitteilung der Kommission über die derzeitige und die vorgeschlagene

Rolle der Gemeinschaft bei der Bekämpfung des Tabakkonsums

Den unterfertigten Abgeordneten liegt das Dokument 26441/EU, XX.GP vor, bei dem

es sich um einen einleitenden Vermerk des Generalsekretariates des Rates der Eu-

ropäischen Union handelt. Die genannte Mitteilung ist Teil des allgemeinen Konzepts

der Bekämpfung des Tabakkonsums. Sie sieht, so das Dokument, eine ganze Reihe

von Optionen hinsichtlich der Initiativen vor, die zur Bekämpfung des Tabakkonsums

ergriffen werden könnten: Spätere zusätzliche Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene

oder Aspekte der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.

Aus dem genannten Dokument geht hervor, daß die österreichische Delegation hin-

sichtlich den Konsequenzen aus einer Entschließung des Rates zur Reduzierung

des Tabakkonsums in der Europäischen Gemeinschaft zwar insgesamt eine befür-

wortende Haltung eingenommen, jedoch an einem Prüfungsvorbehalt festgehalten

hat.

Bereits bei der Beschlußfassung des Tabakgesetzes haben Mitglieder des National-

rates zu den Bestimmungen über die Einschränkung der Werbung für Tabakwaren

darauf aufmerksam gemacht, daß in diesem Zusammenhang auch eine "Europä-

ische Lösung" anzustreben sei. Nun haben acht Delegationen auf das Fehlen jegli-

cher direkter Bezugnahme auf die Frage der Werbung und den hiezu unterbreiteten

Richtlinienvorschlag aufmerksam gemacht. Allerdings befindet sich die österreichi-

sche Delegation nicht unter diesen Delegationen. Bei der Frage der Einstufung (Nr.

15.3) hat Österreich Vorbehalt gegen den Gedanken einer Einstufung des Rauchens

im Sinne dieser Nummer geäußert.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Arbeit,

Gesundheit und Soziales folgende

A n f r a g e:

1) Welche Weisung haben Sie der österreichischen Delegation für die genannten

Beratungen gegeben?

2) Aus welchem Grund hat die österreichische Delegation einen Prüfungsvorbehalt

angemeldet?

3) Warum hat sich die Österreichische Delegation bei der Frage der Werbung nicht

geäußert?

4) Welche Position vertritt Österreich im Zusammenhang mit der Einstufung des

Rauchens im Sinne der Nr.15.3?

5) In welchem Stadium befinden sich die Beratungen der Gemeinschaft bei der Be-

kämpfung des Tabakkonsums?

6) In welchem Verhältnis zum in Angriff genommenen Gemeinschaftsrecht steht das

Österreichische Tabakgesetz?

7) Welche Position werden Sie zur Bekämpfung des Tabakkonsums auf europäi-

scher Ebene beziehen?

8) Wird in Organen der EU auch über die Frage der Einrichtung von

,,(Vorsorge)fonds" - wie sie in den USA und Österreich diskutiert wird - beraten?