2678/J XX.GP
der Abgeordneten Kampichler
und Kollegen
an den Bundesminister ftir Wissenschaft und Verkehr
betreffend die Mobilnetz-Grundgebühren für Rettungsorganisationen
Um die Einsatzfähigkeit und die Effizienz der österreichischen Rettungsorganisationen zu
steigern, sind sowohl mobile Einsatz-Zentralen als auch Rettungsfahrzeuge mit Mobiltelefonen
ausgestattet. Da diese Organisationen zu einem großen Teil von Spenden der Bevölkerung
finanziert werden, trachten die Verantwortlichen danach, die Ausgaben für die Infrastruktur so
gering wie möglich zu halten. Die Bezahlung der Mobilnetz-Gesprächsgebühren ist für die
Rettungsdienste tragbar, die anfallenden Mobilnetz-Grundgebühren sind jedoch nicht
gerechtfertigt. Die Verantwortung dafür, daß für eine flächendeckende Versorgung mehrere
Netze erforderlich sind, liegt nicht bei den Rettungsdiensten. Die Erlassung der Grundgebühr
würde die Hilfsorganisationen finanziell entsprechend entlasten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten deshalb an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
Anfrage:
1. Halten Sie es für gerechtfertigt, daß diese Rettungsorganisationen die Grundgebühr für
Mobiltelefone entrichten müssen?
2. Gibt es seitens des Ministeriums bereits Initiativen, um Rettungsorganisationen die
Entrichtung der Grundgebühr zu erlassen?
3. Sind Sie bereit in Gesprächen mit der Post und Telekom AG auf dieses Problem hinzuweisen
und Mittel Ihres Ressorts zur Verfügung zu stellen?