2678/J XX.GP

 

der Abgeordneten Kampichler

und Kollegen

an den Bundesminister ftir Wissenschaft und Verkehr

betreffend die Mobilnetz-Grundgebühren für Rettungsorganisationen

Um die Einsatzfähigkeit und die Effizienz der österreichischen Rettungsorganisationen zu

steigern, sind sowohl mobile Einsatz-Zentralen als auch Rettungsfahrzeuge mit Mobiltelefonen

ausgestattet. Da diese Organisationen zu einem großen Teil von Spenden der Bevölkerung

finanziert werden, trachten die Verantwortlichen danach, die Ausgaben für die Infrastruktur so

gering wie möglich zu halten. Die Bezahlung der Mobilnetz-Gesprächsgebühren ist für die

Rettungsdienste tragbar, die anfallenden Mobilnetz-Grundgebühren sind jedoch nicht

gerechtfertigt. Die Verantwortung dafür, daß für eine flächendeckende Versorgung mehrere

Netze erforderlich sind, liegt nicht bei den Rettungsdiensten. Die Erlassung der Grundgebühr

würde die Hilfsorganisationen finanziell entsprechend entlasten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten deshalb an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgende

Anfrage:

1. Halten Sie es für gerechtfertigt, daß diese Rettungsorganisationen die Grundgebühr für

Mobiltelefone entrichten müssen?

2. Gibt es seitens des Ministeriums bereits Initiativen, um Rettungsorganisationen die

Entrichtung der Grundgebühr zu erlassen?

3. Sind Sie bereit in Gesprächen mit der Post und Telekom AG auf dieses Problem hinzuweisen

und Mittel Ihres Ressorts zur Verfügung zu stellen?