2681/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Stadler
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Bezahlung von Sozialhilfe an einen kriminellen Ausländer trotz Aufenthaltsverbot
Der Kurde Kav Ali ist im Jahre 1992 illegal nach Österreich eingereist. Über ihn wurde ein
Aufenthaltsverbot verhängt, welches er bekämpfte. In der Folge wurde der Abschiebung
aufschiebende Wirkung zuerkannt und seither ist das Verfahren immer noch beim VwGH
anhängig.
Kav Ali verübte mehrere schwere Straftaten, so war er zwei Mal bei Angriffen auf das
türkische Konsulat beteiligt; er wurde wegen Brandstifiung, Widerstand gegen die
Staatsgewalt, mehrfacher schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung, Hausfriedensbruch und
mehrfacher Körperverletzung zur Anzeige gebracht; und zuletzt wurde er verdächtigt, in
Vorarlberg eine bewaffneten Raubüberfall verübt zu haben.
Informationen der Abgeordneten zufolge lebte Kav Ali bisher von der Sozialhilfe und erhielt
pro Monat 4.800 Schilling für den Lebensunterhalt und 6.000 Schilling für ein Zimmer in
Taxham, welches er mit zwei weiteren Personen teilt
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
A n f r a g e
1. Sind Sie über den Vorfall informiert?
Entsprechen die obengeschilderten Angaben den Tatsachen?
2. Ist es richtig, daß über Kav Ali ein Aufenthaltsverbot verhängt wurde?
3. Ist es richtig, daß das Aufenthaltsverbot gegen den Genannten bisher nicht vollzogen
wurde?
Wenn ja warum, und über welche Veranlassung?
4 Für wielange wurde das Aufenthaltsverbot aufgeschoben?
5. Ging Kav Ali bisher einer Berufstätigkeit in Österreich nach?
Wenn ja, welcher, für wie lange und wieviel verdiente er?
Ö. Wie ist es möglich, daß Kav Ali trotz Aufenthaltsverbotes Sozialhilfe in der Höhe von
10.800.-- öS beziehen konnte?
7. Wie können Sie es im Sinne der österreichischen Bevölkerung verantworten, daß ein
krimineller Kurde in Österreich aufhältig ist und auch noch 10.800 Schilling an
Steuergeldern kassieren kann?
8 Ist es richtig, daß Kav Ali sich derzeit in Haft befindet und auch dort Sozialhilfe bezieht?
a. Wenn ja, in welcher Haftanstalt ist er untergebracht und in welcher Höhe bezieht er
Sozialhilfe?
b. Halten Sie es für vertretbar, daß der Genannte auch in der Haft Sozialhilfe bezieht?
9 Wie wird weiter mit Kav Ali verfahren?
10. Was hat Kav Ali dem österreichischen Staat bisher gekostet (aufgeschlüsselt nach
Asylverfahren, Sozialhilfe..)?
11 a. Welcher Nationalitat sind die beiden Zimmerkollegen von Kav Mi,
b. handelt es sich dabei ebenfalls um Asylwerber,
c. auf Grund welchen Titels sind diese in Osterreich aufhältig,
d. sind diese auch illegal nach Österreich eingereist,
e. handelt es sich dabei um Kriminelle,
f beziehen auch sie Sozialhilfe und wenn ja, in welcher Höhe?
12. Gibt es Schätztungen oder Aufzeichnungen darüber, wieviele illegale und kriminelle
Ausländer nachweislich vom österreichischen Steuerzahler erhalten werden und wie hoch
die durchschnittlichen Kosten sind, die dabei dem österreichischen Staat entstehen?