2683/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Stadler
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verringerung der Gefängnisplätze im Salzburger Polizeigefangenenbaus
Laut Zeitungsmeldungen vom März 1997 gilt im Gefangenenhaus an der Mpenstraße eine
totale "Aufliahmesperre von Häftlingen anderer Behörden". Nach Aussage des
Polizeisprechers Fritz Klausberger sei diese Aufnahmesperre wegen Platzmangel nötig, da die
Zahl der Gefängnisplätze sogar um 24 auf nur noch 70 verringert worden sei. Die zur
Verfügung stehenden Plätze seien großteils jedoch von Schubhäftlingen belegt und aufgrund
des Platzmangels müssen Illegale von den fünf Bezirkshauptmannschaften in Salzburg ständig
in andere Bundesländer gebracht werden, was einem enormen Aufwand mit hohen Kosten
bedeute.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister tilr
Inneres folgende
Anfrage:
1. Ist es richtig, daß die Salzbur{ier Schubgefängnisse überlastet sind?
Wenn nein, wie hoch ist die derzeitige Auslastung der Schubgefängnisse in Salzburg?
2. Aus welchen Gründen wurde das Polizeigefangenenhaus in Salzburg in drei Zellen um 24
Plätze verringert?
3. Wie hoch ist der Anteil an Schubhäftlingen und wie hoch der Anteil an Kriminellen in den
jeweiligen Haftanstalten Salzburgs?
4. Wer war verantwortlich lür die Verminderung der Plätze im Polizeigefangenenhaus
Salzburg?
5. In welche anderen Schubgefängnisse wurden jeweils wieviele ,,Salzburger" Schubhäftlinge
verlegt?
6. Ist es richtig, daß Schubhäftlinge mehrmals verlegt werden müssen?
Wenn ja, wie oft, von wo wohin und welche Kosten entstanden dadurch bisher?
7. Ist es richtig, daß ausländische Straftäter in Schubhaft landen und dort alle
Vergünstigungen, wie Spiele, Radio, Gratistelefonkarten von der Caritas usw. bekornmen?