2683/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verringerung der Gefängnisplätze im Salzburger Polizeigefangenenbaus

Laut Zeitungsmeldungen vom März 1997 gilt im Gefangenenhaus an der Mpenstraße eine

totale "Aufliahmesperre von Häftlingen anderer Behörden". Nach Aussage des

Polizeisprechers Fritz Klausberger sei diese Aufnahmesperre wegen Platzmangel nötig, da die

Zahl der Gefängnisplätze sogar um 24 auf nur noch 70 verringert worden sei. Die zur

Verfügung stehenden Plätze seien großteils jedoch von Schubhäftlingen belegt und aufgrund

des Platzmangels müssen Illegale von den fünf Bezirkshauptmannschaften in Salzburg ständig

in andere Bundesländer gebracht werden, was einem enormen Aufwand mit hohen Kosten

bedeute.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister tilr

Inneres folgende

Anfrage:

1. Ist es richtig, daß die Salzbur{ier Schubgefängnisse überlastet sind?

Wenn nein, wie hoch ist die derzeitige Auslastung der Schubgefängnisse in Salzburg?

2. Aus welchen Gründen wurde das Polizeigefangenenhaus in Salzburg in drei Zellen um 24

Plätze verringert?

3. Wie hoch ist der Anteil an Schubhäftlingen und wie hoch der Anteil an Kriminellen in den

jeweiligen Haftanstalten Salzburgs?

4. Wer war verantwortlich lür die Verminderung der Plätze im Polizeigefangenenhaus

Salzburg?

5. In welche anderen Schubgefängnisse wurden jeweils wieviele ,,Salzburger" Schubhäftlinge

verlegt?

6. Ist es richtig, daß Schubhäftlinge mehrmals verlegt werden müssen?

Wenn ja, wie oft, von wo wohin und welche Kosten entstanden dadurch bisher?

7. Ist es richtig, daß ausländische Straftäter in Schubhaft landen und dort alle

Vergünstigungen, wie Spiele, Radio, Gratistelefonkarten von der Caritas usw. bekornmen?