2687/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haller, Scheibner und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend ungerechtfertigte Befreiung eines Kammerangestellten vom Wehrdienst

Wie den Anfragestellern zur Kenntnis gekommen ist, wurde der Wehrpflichtige Josef H. (geb.

02. 10.1974) aus Reith im Alpbachtal (Tirol) vom Grundwehrdienst befreit, weil er angegeben

hatte, den elterlichen Landwirtschaftsbetrieb zu übernehmen. Nunmehr wurde aber für eine

qualifizierte Öffentlichkeit bekannt, daß er offensichtlich als Mitarbeiter (Beratung, Statistik

und Invekosleitung) bei der Bezirkslandwirtschaftskammer Kufstein beruflich beschäftigt ist.

Da er nun offennbar im landwirtschaftlichen Betrieb nicht voll ausgelastet ist, ansonst könnte er

wohl kaum einer anderen Beschäftigung nachgehen, ist die Rechtsgrundlage für die Befreiung

vom Wehrdienst nunmehr weggefallen - soferne sie überhaupt jemals existiert hat.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung

folgende

Anfrage:

1. Wurde Herr Josef R. auf Dauer oder nur befristet vom Wehrdienst befreit?

2. Wie hat er seinen Antrag begründet?

3. Liegt nunmehr ein Wegfall des Befreiungsgrundes vor?

4. Ist Herr Josef H. daher nun zum Wehrdienst einzuberufen?

5. Wenn nein: warum nicht?

6. Ist dem MilKdo Tirol seine nunmehrige andere Berufstätigkeit bekannt?

7. Wenn ja: was wurde daher unternommen?

8. Wenn nein: wurde der Wehrpflichtige Josef H. davon unterrichtet, daß er einen Wegfall des

Befreiungsgrundes unverzüglich zu melden hat?