2696/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Partik-Pablè
an den Herrn Bundesminister für Inneres
betreffend die Nichtbeantwortung von Briefen
Dem Erstanfragesteller wurden Unterlagen übermittelt, aus denen hervorgeht, daß
Briefe an Ihr Ressort mit dem Ersuchen um Auskunft gem. Auskunftspflichtgesetz aus
dem Jahre 1990 (05.09.90) und ein weiteres Mal aus dem Jahre 1994 (13.09.94) bis
heute unbeantwortet blieben. Der Erstanfragesteller hat dem Herrn Bundesminister für
Inneres diese Unterlagen bereits letztes Jahr übergeben, mit der Bitte, sich um diese
Angelegenheit zu kümmern.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Entspricht es dem Normalfall, daß Briefe von Bürgern an Ihr Ressort jahrelang
unbeantwortet bleiben?
2. Wenn nein, aus welchen Gründen sind o. g. Schreiben bis heute nicht beantwortet
worden?
3. Wie lange muß man im Regelfall auf die Beantwortung eines Briefes durch Ihr
Ressort warten?