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der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
betreffend neue Geschäftseinteilung des BMWFK
Trotz des Sparbudgets der Bundesregierung, das von allen Bevölkerungsgruppen finanzielle
Opfer fordert, wurde von Bundesminister Rudolf Scholten am 28. Dezember 1995 eine
Geschäftseinteilung für das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
erlassen, die drei neue, zusätzliche Gruppen und mehrere neue Abteilungen anordnet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Was veranlaßt Sie, in der neuen Geschäftseinteilung für das Bundesministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kunst eine zusätzliche Gruppe I/D trotz der Ablehnung durch
den Dienststellenausschuß und unter Außerachtlassung des gesetzlich vorgeschriebenen
Einvernehmens mit der Personalvertretung einzurichten ?
2. Wodurch begründen Sie die sachliche Notwendigkeit der Schaffung einer neuen Gruppe
I/D im Sinne der Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes, die einen
Koordinierungsbedarf vorhandener Abteilungen voraussetzen ?
3. Gibt es in der neuen Gruppe I/D und in der neuen Abteilung I/D/18 einen zusätzlichen
Planstellenbedarf und in welchem Planstellenbereich werden die notwendigen Planstellen
eingespart bzw. umgewidmet ?
4. Welche Kosten sind mit der Schaffung einer Gruppe I/D verbunden und wie sind diese
mit den von der Bundesregierung in der Öffentlichkeit immer wieder eingeforderten
Sparmaßnahmen, die auch für Ihr Ressort gelten sollen zu vereinbaren ?
5. Warum muß für beabsichtigte Studienreformen für die Kunsthochschulen eine neue
Rechtsabteilung (I/D/18) geschaffen werden, obwohl für die weitaus umfangreicheren
Reformen im Universitätsbereich die Errichtung einer neuen Rechtsabteilung nicht
et.forderlich war. Warum kann die geplante Abteilung I/D/18 nicht in die bestehende
Rechtsgruppe (I/B) eingegliedert werden , obwohl diese Gruppe die Agenden aller anderen
Rechtsabteilungen koordiniert ?
6. Auf welcher gesetzlichen Basis erfolgte die öffentliche Ausschreibung der Funktion der
Leitung der Gruppe l/D und der Abteilung I/D/18 im Bundesministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst, zumal die Geschäftseinteilung den Bestimmungen des
Bundesministeriengesetzes widerspricht und nicht im Einvernehmen mit dem zuständigen
Dienststellenausschuß erlassen wurde, wie im Bundes-Personalvertretungsgesetz
vorgeschrieben und daher die beiden Organisationseinheiten noch gar nicht ordnungsgemäß
installiert sind ?
7. Wenn die neu zu schaffenden Organisationseinheiten (Gruppe I/D und Abteilung I/D/18)
Mehrkosten verursachen, werden dann im Ministerium anderswo Einsparungen getroffen ?
Wenn ja: Entsprechen diese der Höhe nach den Mehrkosten , die durch die Schaffung dieser
Organisationseinheiten entstehen ?
8. Wenn Mehrkosten entstehen, die nicht anderswo im Ministerium eingespart werden, wie
rechtfertigen Sie diese angesichts des Sparpakets ?