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der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst

betreffend neue Geschäftseinteilung des BMWFK

Trotz des Sparbudgets der Bundesregierung, das von allen Bevölkerungsgruppen finanzielle

Opfer fordert, wurde von Bundesminister Rudolf Scholten am 28. Dezember 1995 eine

Geschäftseinteilung für das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

erlassen, die drei neue, zusätzliche Gruppen und mehrere neue Abteilungen anordnet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1 . Was veranlaßt Sie, in der neuen Geschäftseinteilung für das Bundesministerium für

Wissenschaft, Forschung und Kunst eine zusätzliche Gruppe I/D trotz der Ablehnung durch

den Dienststellenausschuß und unter Außerachtlassung des gesetzlich vorgeschriebenen

Einvernehmens mit der Personalvertretung einzurichten ?

2. Wodurch begründen Sie die sachliche Notwendigkeit der Schaffung einer neuen Gruppe

I/D im Sinne der Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes, die einen

Koordinierungsbedarf vorhandener Abteilungen voraussetzen ?

3. Gibt es in der neuen Gruppe I/D und in der neuen Abteilung I/D/18 einen zusätzlichen

Planstellenbedarf und in welchem Planstellenbereich werden die notwendigen Planstellen

eingespart bzw. umgewidmet ?

4. Welche Kosten sind mit der Schaffung einer Gruppe I/D verbunden und wie sind diese

mit den von der Bundesregierung in der Öffentlichkeit immer wieder eingeforderten

Sparmaßnahmen, die auch für Ihr Ressort gelten sollen zu vereinbaren ?

5. Warum muß für beabsichtigte Studienreformen für die Kunsthochschulen eine neue

Rechtsabteilung (I/D/18) geschaffen werden, obwohl für die weitaus umfangreicheren

Reformen im Universitätsbereich die Errichtung einer neuen Rechtsabteilung nicht

et.forderlich war. Warum kann die geplante Abteilung I/D/18 nicht in die bestehende

Rechtsgruppe (I/B) eingegliedert werden , obwohl diese Gruppe die Agenden aller anderen

Rechtsabteilungen koordiniert ?

6. Auf welcher gesetzlichen Basis erfolgte die öffentliche Ausschreibung der Funktion der

Leitung der Gruppe l/D und der Abteilung I/D/18 im Bundesministerium für Wissenschaft,

Forschung und Kunst, zumal die Geschäftseinteilung den Bestimmungen des

Bundesministeriengesetzes widerspricht und nicht im Einvernehmen mit dem zuständigen

Dienststellenausschuß erlassen wurde, wie im Bundes-Personalvertretungsgesetz

vorgeschrieben und daher die beiden Organisationseinheiten noch gar nicht ordnungsgemäß

installiert sind ?

7. Wenn die neu zu schaffenden Organisationseinheiten (Gruppe I/D und Abteilung I/D/18)

Mehrkosten verursachen, werden dann im Ministerium anderswo Einsparungen getroffen ?

Wenn ja: Entsprechen diese der Höhe nach den Mehrkosten , die durch die Schaffung dieser

Organisationseinheiten entstehen ?

8. Wenn Mehrkosten entstehen, die nicht anderswo im Ministerium eingespart werden, wie

rechtfertigen Sie diese angesichts des Sparpakets ?