2705/J XX.GP
der Abgeordneten Scheibner, Apfelbeck, Mag. Haupt, Dr. Ofner, DI Schöggl
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend den Assistenzeinsatz des österreichischen Bundesheeres im Burgenland
Das Bundesheer steht seit mehr als vier Jahren im ununterbrochenen Einsatz an der
burgenländisch-ungarischen Grenze. Dieser Bundesheereinsatz wurde für mindestens vier
weitere Jahre bis über das Jahr 2000 verlängert. Damit ist aus einem Provisorium eine
Institution innerhalb des Bundesheeres, aber auch der Republik entstanden.
Uns seit kurzem vorliegende Informationen lassen den Schluß zu, daß es bei diesem
Assistenzeinsatz des österreichischen Bundesheeres an der burgenländisch-ungarischen Grenze
laufend zu internen Schwierigkeiten kommt die eine Fülle von Kosten verursachen und, daß
weiters eine Vielzahl an Problemen besteht, die zu beheben wären.
Für junge österreichische Soldaten, die nach nur wenigen Wochen Ausbildung während ihres
Grundwehrdienstes für Wochen zum Grenzeinsatz ins Burgenland abkommandiert werden,
stellt dieser Einsatz zumeist eine sehr große Belastung dar. Aufgrund von unnötigen Befehlen,
großen Einschränkungen wegen Maßnahmen der lokalen Behörden, Interventionen von
Politikern und starrem und unbeweglichem Denken der kommandierenden Offiziere, wird der
Dienst an der Grenze für viele Soldaten völlig unnötig erschwert und belastet.
Im Gegensatz zu der Masse der österreichischen Garnisonen und ihrer Kasernenunterkünfte
müssen die mindestens ein Monat im Assistenzeinsatz stehenden Soldaten teilweise unter
schlechten bis sehr schlechten Rahmenbedingungen ihren Dienst versehen. So steht z.B. im
Bereich Wirtschaft, Gerät (wie z.B. dreiteilige Matratzen, alte Spinde etc.) im Assistenzeinsatz
in Verwendung, das in anderen Bereichen des Heeres schon lange nicht mehr Verwendung
findet. Die eingesetzten Soldaten beziehen angemietete Gasthäuser, ein altes Krankenhaus, wie
etwa in OBERWART oder die Landespflegeanstalt HIRSCHENSTEIN als Unterkünfte,
obwohl sich nicht weit vom Einsatzort mehrere, wenig bis kaum ausgelastete Kasernen des
Bundesheeres befinden.
Darüber hinaus werden Einheiten und Verbände in regelmäßigen Abständen ausgewechselt.
Durch diese Rotationen ist eine kontinuierliche Arbeit, vor allem im Bereich Wirtschaft, sehr
schwer möglich. Besonders im
Verantwortungsbereich der leitenden Unteroffiziere (DfUO,
NUO, WiUO, KUO) könnten Kapazitäten frei gemacht werden, müßten diese Einheiten und
Verbände nicht vom Bleistiftspitzer bis zum KFZ-Ersatzteil alles in den Einsatz mitnemen.
Eines der größten Probleme des Grenzeinsatzes ist die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen
der Freizeit der zumeist 18 bis 20 Jahre jungen Grundwehrdiener, aber auch der eingesetzten
Kadersoldaten. Nach einer Woche von 60-72 Stunden intensiven und fordernden Dienstes und
56-62 Stunden Bereitschaftsdienst will die überwiegende Mehrzahl der im Einsatz stehenden
Soldaten die wenigen Stunden ohne dienstliche Inanspruchnahme zu Hause bei ihrer Familie,
Bekannten oder Freundin verbringen. Eine Genehmigung zum Verlassen des Einsatzraumes
darf nur von Kommandanten einer Kompanie und höheren Kommanden erteilt werden, jedoch
ist es untersagt, die Heimfahrt mit zivilen Autobussen zu organisieren. Darüber hinaus wird
nach unserem Wissensstand ein Transport durch Heeres-KFZ, aus welchen Gründen auch
immer, nicht vorgenommen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Landesverteidigung folgende
ANFRAGE
1. Aus welchen Gründen werden den im Assistenzeinsatz befindlichen Soldaten
Dienstfreistellungen gewährt?
2. Entspricht es den Tatsachen, daß ein Befehl des MiIKdos B (Burgenland) an die
eingesetzten Truppen vorschreibt, daß "ein vorprogrammiertes Nachhausefahren mit dafür
gemieteten, zivilen Autobussen verboten ist."?
a. Wenn ja, mit welchem Zweck?
b. Was waren die Erwägungen, die zum Entschluß für diesen Befehl führten?
3. Teilen Sie die Ansicht, daß die Soldaten, die im Assistenzeinsatz stehen, für ihren Weg von
und zum Dienst die sicherste Transportmöglichkeit erhalten sollten?
a. Wenn ja, welche ist Ihrer Meinung nach die sicherste Transportmöglichkeit?
4. Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ressorts getroffen, um in Zukunft Fahrten von
Grundwehrdienern von und zum Dienst besser zu organisieren?
a. Welche Maßnahmen werden getroffen, um einen möglichen übermäßigen Alkoholkonsum
der nicht in dienstlicher Verwendung stehenden
Soldaten aller Dienstgrade hintanzuhalten?
b. Teilen Sie die Ansicht, daß Soldaten, die in ihrer Freizeit bei Frau, Freundin oder Familie
sind, weniger Alkohol trinken und damit sich selbst und Dritte v.a. im Straßenverkehr
weniger gefährden, als Soldaten die im Burgenland im Einsatzraum verweilen müssen?
c. Wenn ja, was gedenken Sie zu tun, um diese Situation zu verbessern?
5. Wieviele und welche Gebäude werden vom BMLV für den Assistenzeinsatz im Burgenland
angemietet?
a. Welche Kosten entstehen daraus?
b. Warum werden die in der unmittelbaren Nähe der Grenze befindlichen Kasernen und
Unterkünfte des Bundesheeres nicht für die Unterbringung der eingesetzen Truppen
verwendet?
6. Wie hoch ist die Unterkunftskapazität (Betten, Speisesaal etc.) folgender Kasernen:
BERGER…Kaserne, TURBA…Kaserne, BENEDEK-Kaserne, MARTIN-Kaserne sowie die
Kasernen in OBERWART, GÜSSING und OGGAU?
a. Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Auslastung dieser Kasernen?
7. Könnte der Auftrag der an der Grenze eingesetzten Truppe besser erfüllt werden, wenn das
Bundesheer selbständig und nicht Organe der sicherheitspolizeilichen Behörden den Einsatz
festlegen?
8. Besteht für die im Grenzeinsatz befindlichen Soldaten die Möglichkeit kostenlos nach Hause
zu telefonieren?
a. Wenn nein, warum nicht?
9. Wie begründet das Ministerium die teilweise extrem unterschiedliche Besoldung von fWÜ
leistenden Milizsoldaten und Berufssoldaten im Assistenzeinsatz, wenn man bedenkt, daß
beide Personengruppen die gleichen Leistungen erbringen müssen und den selben Gefahren
ausgesetzt sind?
a. Welche Maßnahmen werden von seiten Ihres Ministeriums getroffen, um diese
ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu beenden?
10.Welche Einheiten und Verbände des Bundesheeres werden im Laufe eines Jahres zum
Assistenzeinsatz im Burgenland herangezogen?
11 Erachten Sie in Anbetracht der sehr kurzen Wehrdienstzeit und der zumeist sehr
komplizierten und umfangreichen Ausbildung vor allem bei Waffengattungen, wie z.B. der
Panzer-, Panzergrenadier-, Fernmelde- und Fliegerabwehrtruppe etc., den Assistenzeinsatz
von Grundwehrdienern in der Dauer von
mindestens vier Wochen als sinnvoll?
12. Gibt es Stellungnahmen der Truppenkommandanten, daß die Ausbildung der Soldaten
eingeschränkt werden mußte?
a. Wenn ja, welche?
13. Laut Ausbildungsmodell Š95 der HG-NEU besteht der GWD…Ausbildungslehrgang aus
einer viermonatigen Basisausbildung und einer viermonatigen Verbandsausbildung, nach
vier Monaten ist das Ziel, die Beherrschung der präsenzkernaufgaben auf Orgplan-Ebene
erreicht. In welchem Ausbildungsmonat werden die Grundwehrdiener in der Regel in den
Assistenzeinsatz geschickt?
a. In welchem Monat ist Ihrer Meinung nach ein Einsatz von Grundwehrdiener im
Assistenzeinsatz am günstigsten?
b. Wurde die Gestaltung der Ausbildung von Grundwehrdienern aufgrund des
Assistenzeinsatzes einer Umgestaltung unterzogen?
c. Wenn ja, wie sieht diese aus?
d. Wenn nein, warum nicht?
14. Trifft es zu, daß die für den Assistenzeinsatz vorgesehenen Einheiten und Verbände die
gesamte Ausrüstung und das gesamte Gerät selbst mitnehmen müssen?
a. Wenn ja, welche Vorteile erwartet man sich daraus?
b. Ist es Ihrer Ansicht nach möglich die Masse an Ausrüstung und Gerät im Einsatzraum
zu belassen und bei Ablöse zu übergeben?
c. Wenn ja, wird dies getan?
d. Wenn nein, warum nicht?
15. Gab es Verbände, die mehrmals wahrend eines Ausbildungslehrganges zum
Assistenzeinsatz ins Burgenland mußten?
a. Wenn ja, welche?