2705/J XX.GP

 

der Abgeordneten Scheibner, Apfelbeck, Mag. Haupt, Dr. Ofner, DI Schöggl

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend den Assistenzeinsatz des österreichischen Bundesheeres im Burgenland

Das Bundesheer steht seit mehr als vier Jahren im ununterbrochenen Einsatz an der

burgenländisch-ungarischen Grenze. Dieser Bundesheereinsatz wurde für mindestens vier

weitere Jahre bis über das Jahr 2000 verlängert. Damit ist aus einem Provisorium eine

Institution innerhalb des Bundesheeres, aber auch der Republik entstanden.

Uns seit kurzem vorliegende Informationen lassen den Schluß zu, daß es bei diesem

Assistenzeinsatz des österreichischen Bundesheeres an der burgenländisch-ungarischen Grenze

laufend zu internen Schwierigkeiten kommt die eine Fülle von Kosten verursachen und, daß

weiters eine Vielzahl an Problemen besteht, die zu beheben wären.

Für junge österreichische Soldaten, die nach nur wenigen Wochen Ausbildung während ihres

Grundwehrdienstes für Wochen zum Grenzeinsatz ins Burgenland abkommandiert werden,

stellt dieser Einsatz zumeist eine sehr große Belastung dar. Aufgrund von unnötigen Befehlen,

großen Einschränkungen wegen Maßnahmen der lokalen Behörden, Interventionen von

Politikern und starrem und unbeweglichem Denken der kommandierenden Offiziere, wird der

Dienst an der Grenze für viele Soldaten völlig unnötig erschwert und belastet.

Im Gegensatz zu der Masse der österreichischen Garnisonen und ihrer Kasernenunterkünfte

müssen die mindestens ein Monat im Assistenzeinsatz stehenden Soldaten teilweise unter

schlechten bis sehr schlechten Rahmenbedingungen ihren Dienst versehen. So steht z.B. im

Bereich Wirtschaft, Gerät (wie z.B. dreiteilige Matratzen, alte Spinde etc.) im Assistenzeinsatz

in Verwendung, das in anderen Bereichen des Heeres schon lange nicht mehr Verwendung

findet. Die eingesetzten Soldaten beziehen angemietete Gasthäuser, ein altes Krankenhaus, wie

etwa in OBERWART oder die Landespflegeanstalt HIRSCHENSTEIN als Unterkünfte,

obwohl sich nicht weit vom Einsatzort mehrere, wenig bis kaum ausgelastete Kasernen des

Bundesheeres befinden.

Darüber hinaus werden Einheiten und Verbände in regelmäßigen Abständen ausgewechselt.

Durch diese Rotationen ist eine kontinuierliche Arbeit, vor allem im Bereich Wirtschaft, sehr

schwer möglich. Besonders im Verantwortungsbereich der leitenden Unteroffiziere (DfUO,

NUO, WiUO, KUO) könnten Kapazitäten frei gemacht werden, müßten diese Einheiten und

Verbände nicht vom Bleistiftspitzer bis zum KFZ-Ersatzteil alles in den Einsatz mitnemen.

Eines der größten Probleme des Grenzeinsatzes ist die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen

der Freizeit der zumeist 18 bis 20 Jahre jungen Grundwehrdiener, aber auch der eingesetzten

Kadersoldaten. Nach einer Woche von 60-72 Stunden intensiven und fordernden Dienstes und

56-62 Stunden Bereitschaftsdienst will die überwiegende Mehrzahl der im Einsatz stehenden

Soldaten die wenigen Stunden ohne dienstliche Inanspruchnahme zu Hause bei ihrer Familie,

Bekannten oder Freundin verbringen. Eine Genehmigung zum Verlassen des Einsatzraumes

darf nur von Kommandanten einer Kompanie und höheren Kommanden erteilt werden, jedoch

ist es untersagt, die Heimfahrt mit zivilen Autobussen zu organisieren. Darüber hinaus wird

nach unserem Wissensstand ein Transport durch Heeres-KFZ, aus welchen Gründen auch

immer, nicht vorgenommen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Landesverteidigung folgende

ANFRAGE

1. Aus welchen Gründen werden den im Assistenzeinsatz befindlichen Soldaten

Dienstfreistellungen gewährt?

2. Entspricht es den Tatsachen, daß ein Befehl des MiIKdos B (Burgenland) an die

eingesetzten Truppen vorschreibt, daß "ein vorprogrammiertes Nachhausefahren mit dafür

gemieteten, zivilen Autobussen verboten ist."?

a. Wenn ja, mit welchem Zweck?

b. Was waren die Erwägungen, die zum Entschluß für diesen Befehl führten?

3. Teilen Sie die Ansicht, daß die Soldaten, die im Assistenzeinsatz stehen, für ihren Weg von

und zum Dienst die sicherste Transportmöglichkeit erhalten sollten?

a. Wenn ja, welche ist Ihrer Meinung nach die sicherste Transportmöglichkeit?

4. Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ressorts getroffen, um in Zukunft Fahrten von

Grundwehrdienern von und zum Dienst besser zu organisieren?

a. Welche Maßnahmen werden getroffen, um einen möglichen übermäßigen Alkoholkonsum

der nicht in dienstlicher Verwendung stehenden Soldaten aller Dienstgrade hintanzuhalten?

b. Teilen Sie die Ansicht, daß Soldaten, die in ihrer Freizeit bei Frau, Freundin oder Familie

sind, weniger Alkohol trinken und damit sich selbst und Dritte v.a. im Straßenverkehr

weniger gefährden, als Soldaten die im Burgenland im Einsatzraum verweilen müssen?

c. Wenn ja, was gedenken Sie zu tun, um diese Situation zu verbessern?

5. Wieviele und welche Gebäude werden vom BMLV für den Assistenzeinsatz im Burgenland

angemietet?

a. Welche Kosten entstehen daraus?

b. Warum werden die in der unmittelbaren Nähe der Grenze befindlichen Kasernen und

Unterkünfte des Bundesheeres nicht für die Unterbringung der eingesetzen Truppen

verwendet?

6. Wie hoch ist die Unterkunftskapazität (Betten, Speisesaal etc.) folgender Kasernen:

BERGER…Kaserne, TURBA…Kaserne, BENEDEK-Kaserne, MARTIN-Kaserne sowie die

Kasernen in OBERWART, GÜSSING und OGGAU?

a. Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Auslastung dieser Kasernen?

7. Könnte der Auftrag der an der Grenze eingesetzten Truppe besser erfüllt werden, wenn das

Bundesheer selbständig und nicht Organe der sicherheitspolizeilichen Behörden den Einsatz

festlegen?

8. Besteht für die im Grenzeinsatz befindlichen Soldaten die Möglichkeit kostenlos nach Hause

zu telefonieren?

a. Wenn nein, warum nicht?

9. Wie begründet das Ministerium die teilweise extrem unterschiedliche Besoldung von fWÜ

leistenden Milizsoldaten und Berufssoldaten im Assistenzeinsatz, wenn man bedenkt, daß

beide Personengruppen die gleichen Leistungen erbringen müssen und den selben Gefahren

ausgesetzt sind?

a. Welche Maßnahmen werden von seiten Ihres Ministeriums getroffen, um diese

ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu beenden?

10.Welche Einheiten und Verbände des Bundesheeres werden im Laufe eines Jahres zum

Assistenzeinsatz im Burgenland herangezogen?

11 Erachten Sie in Anbetracht der sehr kurzen Wehrdienstzeit und der zumeist sehr

komplizierten und umfangreichen Ausbildung vor allem bei Waffengattungen, wie z.B. der

Panzer-, Panzergrenadier-, Fernmelde- und Fliegerabwehrtruppe etc., den Assistenzeinsatz

von Grundwehrdienern in der Dauer von mindestens vier Wochen als sinnvoll?

12. Gibt es Stellungnahmen der Truppenkommandanten, daß die Ausbildung der Soldaten

eingeschränkt werden mußte?

a. Wenn ja, welche?

13. Laut Ausbildungsmodell Š95 der HG-NEU besteht der GWD…Ausbildungslehrgang aus

einer viermonatigen Basisausbildung und einer viermonatigen Verbandsausbildung, nach

vier Monaten ist das Ziel, die Beherrschung der präsenzkernaufgaben auf Orgplan-Ebene

erreicht. In welchem Ausbildungsmonat werden die Grundwehrdiener in der Regel in den

Assistenzeinsatz geschickt?

a. In welchem Monat ist Ihrer Meinung nach ein Einsatz von Grundwehrdiener im

Assistenzeinsatz am günstigsten?

b. Wurde die Gestaltung der Ausbildung von Grundwehrdienern aufgrund des

Assistenzeinsatzes einer Umgestaltung unterzogen?

c. Wenn ja, wie sieht diese aus?

d. Wenn nein, warum nicht?

14. Trifft es zu, daß die für den Assistenzeinsatz vorgesehenen Einheiten und Verbände die

gesamte Ausrüstung und das gesamte Gerät selbst mitnehmen müssen?

a. Wenn ja, welche Vorteile erwartet man sich daraus?

b. Ist es Ihrer Ansicht nach möglich die Masse an Ausrüstung und Gerät im Einsatzraum

zu belassen und bei Ablöse zu übergeben?

c. Wenn ja, wird dies getan?

d. Wenn nein, warum nicht?

15. Gab es Verbände, die mehrmals wahrend eines Ausbildungslehrganges zum

Assistenzeinsatz ins Burgenland mußten?

a. Wenn ja, welche?