2707/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Khol
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Einzug des ÖIAG-Vorstands Dr.Becker in den Aufsichtsrat der Bank
Austria
Wie den Medien zu entnehmen war, zog der ÖIAG-Vorstand Dr.Erich Becker in
den Aufsichtsrat der Bank Austria ein. Gleichzeitig ist Dr.Becker auch ein Mitglied
der Geschäftsführung der Postholding (PTBG). Da bei der PTBG ein 19 %iger
Bank-Austria-Anteil zum Zwecke der Privatisierung zwischengeparkt ist, ist
Dr. Becker als Eigentümervertreter für den zweitgrößten Bank-Austria-Aktionär
anzusehen. Gemäß der zwischen den Regierungsparteien anläßlich der
Veräußerung der CA-Bundesanteile abgeschlossenen Vereinbarung betreffend
künftige Vorgangsweise bei Privatisierungen und bei der Kapitalmarktreform
infolge des CA-Verkaufs, die auch Eingang in einen im Plenum beschlossenen
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nowotny, Dr.Stummvoll und
Genossen gefunden haben, soll die Abgabe der 19 % Bundesanteile an der Bank
Austria in möglichst breiter Streuung an Private im Jahr 1997 erfolgen.
Aus dieser Doppelfunktion Dr. Beckers einerseits als der zur Privatisierung der
Bank-Austria-Bundesanteile Beauftragte und andererseits als Aufsichtsrat der
Bank Austria könnten sich nunmehr Interessenskonflikte ergeben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage:
1 Hat Dr. Becker das Aufsichtsratmandat in der Bank Austria mit Ihrem
Einverständnis angenommen?
2. Ist gewährleistet, daß Dr. Becker im Zusammenhang mit seiner Aufgabe, die
Bank-Austria-Bundesanteile an Kredit- oder Finanzinstitute oder ein privates
Konsortium zum Zweck der für den Bund bestmöglichen Weiterveräußerung in
möglichst breiter Steuerung, vorrangig über die Börse, zu veräußern, nicht in
Interessenskonflikte mit seinen Aufgaben als Bank-Austria-Aufsichtsrat
kommt?
3. Werden Sie sicherstellen, daß Dr.Becker unabhängig von den Interessen der
Bank Austria dem Auftrag zur Privatisierung der von der PTBG gehaltenen
Bank-Austria-Anteile noch im Jahr 1997 nachkommt?