2709/J XX.GP

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Liberalisierung der Strommärkte
Spätestens ab Februar 1999 muß es auch in Österreich zu einer schrittweisen Öffnung des
heimischen Strommarktes kommen. Stromkunden werden ab einem bestimmten Jahresver-
brauch als sogenannte "zugelassene Kunden" ihren Stromlieferanten im In- und Ausland frei
wählen dürfen.
Bei diversen Gelegenheiten hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelgenheiten
angedeutet, daß eine Umsetzung der EU-Mindestbestimmungen in der ersten Liberali-
sierungsphase nicht zu ausreichendem Wettbewerb führen würde, da in Österreich nur 33
Unternehmen als Kunden zugelassen werden würden und daher eine darüber hinausgehende
Marktöffnung notwendig wäre.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten folgende
ANFRAGE:
1. Halten Sie die EU-Mindestbestimmungen hinischtlich der Marktöffnung für ausrei-
chend um in Österreich Wettbewerb zu etablieren, oder ist aus Ihrer Sicht eine dar-
über hinausgehende Marktöffnung notwendig? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
2. Wenn Sie eine über das Mindestmaß hinausgehende Marktöffnung für nötig halten:
Wie groß sollte aus Ihrer Sicht die Marktöffnung in welchen zeitlichen Phasen sein,
um ausreichende Wettbewerbsvoraussetzungen zu schaffen?
3. Wie beurteilen Sie die Vorschläge der heimischen E-Wirtschaft, durch ein sogenann-
tes "Risk-Sharing-Modell" den Wettbewerb zwischen den EVUs im Inland zu unter-
binden?
4. Halten Sie das "Risk-Sharing-Modell" für EU-konform? Welche Stellungnahmen
liegen Ihnen dazu seitens der EU-Kommission vor?
5. Wann wird der erste Entwurf zum Energieorganisationsgesetz in Begutachtung gehen?
6. Wie beurteilen Sie den aktuellen Verhandlungsstand mit der heimischen E-Wirtschaft
und den diversen Interessensgruppen?
7. Welche Vorkehrungen wollen Sie treffen, um im Zuge der Liberalisierung die
österreichischen Umweltschutzverpflichtungen und -ziele gebührend ZLI
berücksichtigen?
8. Kann man aus Ihrer Sicht in Österreich bereits davon sprechen, daß die Elektrizitäts-
versorgung den Prinzipien der "nachhaltigen Entwicklung" entspricht? Wenn ja,
warum ? Wenn nein, warum nicht?
9. Anhand welcher Kriterien beurteilen Sie die ‹nachhaltige Entwicklung" in der E-
Wirtschaft, und was verstehen Sie ganz grundsätzlich unter dem Begriff der
"nachhaltigen Entwicklung"?
10. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der Liberalisierung auf die Entwicklung der
C0²-Emissionen aus der Stromerzeugung? Gehen Sie davon aus, daß die C0²-
Emissionen in den nächsten zehn Jahren tendenziell a) steigen, b) stabil bleiben oder
c) sinken werden? Wie kommen Sie zu dieser Einschätzung und worauf führen Sie
diese Entwicklung zurück?
11. Welche Maßnahmen müßten aus Ihrer Sicht gesetzt werden, um trotz Liberalisierung
in der Elektrizitätsversorgung eine "nachhaltigen Entwicklung" einzuleiten?
12. Welche Relevanz hat aus ihrer Sicht das künftige Energieorganisationsgesetz hinsicht-
lich a) der Entwicklung der österreichischen C0²-Emissionen und b) der
Verwirklichung des Prinzips der "nachhaltigen Entwicklung"?
13. Wie hoch ist die exakte prozentuelle Marktöffnung, die Österreich mindestens bis
spät. Februar 1999 durchführen muß?
14. Wie hoch ist a) die Anzahl, b) der prozentuelle Marktanteil und c) der gesamte
Jahresstromverbrauch jener Unternehmen (Endverbraucher) mit einem Verbrauch über
100 GWh, denen der Marktzutritt jedenfalls zu gestatten ist ? Wurden dabei die ÖBB
berücksichtigt?
15. Wie verteilen sich diese Unternehmen (Endverbraucher) auf die a) Bundesländer, b)
Landesversorgungsgebiete und c) Elektrizitätsversorgungsunternehmen und zwar
sowohl was ihre d) Anzahl, e) prozentuellen Marktanteil und f) gesamten Jahrsstrom-
verbrauch im jeweiligen Gebiet betrifft?
16. Wie hoch wäre die a) Anzahl der Unternehmen (Endverbraucher) und b) der entspre-
chende Verbrauchsschwellwert bei einer Marktöffnung von 23, 24, 25... 50 % ?
(Bitte führen Sie die entsprechenden Zahlen für eine jeweils um ein Prozent erhöhte
Marktöffnung an.)
17. Wie verteilen sich diese Unternehmen (Endverbraucher) wiederum auf die a) Bundes-
länder, b) Landesversorgungsgebiete und c) Elektrizitätsversorgungsunternehmen und
zwar sowohl was ihre d) Anzahl, e) prozentuellen Marktanteil und f) gesamten
Jahrsstromverbrauch im jeweiligen Gebiet betrifft? Bitte führen Sie die
entsprechenden Zahlen für eine jeweils in Bin-Prozent-Schritten erhöhte Marktöffnung
beginnend von 23 bis 50 % an.)
18. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit nicht nur Bndverbrauchern sondern auch
Verteilunternehmen als "zugelassene Kunden" den Marktzutritt zu gestatten.
Halten Sie es für sinnvoll bzw. notwendig, auch Verteilunternehmen (gemeint sind
damit alle EVUs ausgenommen Verbund und Landesversorger) als Kunden zuzu-
lassen? Bitte begffinden Sie Ihre Antwort.
19. Wie hoch wäre a) die Anzahl der Endverbraucher, b) die Anzahl der Verteilunter-
nehmen Lind c) der entsprechende Schwellwert bei einer Marktöffnung von 23, 24, 25
... 50 % ? (Bitte führen Sie die entsprechenden Zahlen für eine jeweils um ein
Prozent erhöhte Marktöffnung an.)
20. Wie verteilen sich diese Endverbraucher und Verteilunternehmen auf die a) Bundes-
länder b) Landesversorgungsgebiete und c) Elektrizitätsversorgungsunternehmen und
zwar sowohl was ihre d) Anzahl, e) prozentuellen Marktanteil und D gesamten Jahrs-
stromverbrauch im jeweiligen Gebiet betrifft? (Bitte führen Sie die entsprechenden
Zahlen für eine jeweils in Ein-Prozent-Schritten erhöhte Marktöffnung beginnend von
23 bis 50 % an Lind zwar getrennt nach Endverbrauchern und Verteilunternehmen.)
21. Wie beurteilen Sie die Sinnhaftigkeit a) einer gemeinsamen Netzgesellschaft und b)
einer gemeinsamen Kraftwerksgesellschaft? Welche Vor- und Nachteile verbinden Sie
mit diesen Einrichtungen?