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der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend möglicher Handel mit gestohlenen ungarischen Hunden

 

 

Wie mir aus Ungarn berichtet wird, kommen laufend Hunde abhanden, die dann in Kottern von

Hundefängern wieder auftauchen. Die Tiere werden dort in einem erbarmungswürdigen

Zustand angetroffen (Käfige im Dunkeln, ohne Bewegungsmöglichkeit, bei offensichtlich

schlechter Ernährung und Verpflegung). Es darf ein geschäftliches Interesse an den Hunden

angenommen werden, beispielsweise der Einsatz für Tierversuche, für dubiose Zuchten, etc.

 

Obgleich das Wissenschaftsministerium vor geraumer Zeit zumindest per Erlaß erwirkt hat,

daß in Österreich keine Tierversuche an Hunden mehr genehmigt werden dürfen, könnte -

ähnlich wie bei Hunden aus Rumänien - der Transport ungarischer Hunde durch Österreich

geplant sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE :

 

 

1 . Wurde ein Antrag für eine Durchfuhrgenemigung von ungarischen Versuchshunden

gestellt? Wenn ja, von wann datiert sie?

 

2. Werden Sie Anordnung erlassen, das in Hinkunft keine Versuchstiertransporte,

insbesondere keine Hundetransporte aus Ungarn, durch Österreich mehr gestattet werden?

Wenn nein, wie rechtfertigen Sie dies?