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der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend möglicher Handel mit gestohlenen ungarischen Hunden
Wie mir aus Ungarn berichtet wird, kommen laufend Hunde abhanden, die dann in Kottern von
Hundefängern wieder auftauchen. Die Tiere werden dort in einem erbarmungswürdigen
Zustand angetroffen (Käfige im Dunkeln, ohne Bewegungsmöglichkeit, bei offensichtlich
schlechter Ernährung und Verpflegung). Es darf ein geschäftliches Interesse an den Hunden
angenommen werden, beispielsweise der Einsatz für Tierversuche, für dubiose Zuchten, etc.
Obgleich das Wissenschaftsministerium vor geraumer Zeit zumindest per Erlaß erwirkt hat,
daß in Österreich keine Tierversuche an Hunden mehr genehmigt werden dürfen, könnte -
ähnlich wie bei Hunden aus Rumänien - der Transport ungarischer Hunde durch Österreich
geplant sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE :
1 . Wurde ein Antrag für eine Durchfuhrgenemigung von ungarischen Versuchshunden
gestellt? Wenn ja, von wann datiert sie?
2. Werden Sie Anordnung erlassen, das in Hinkunft keine Versuchstiertransporte,
insbesondere keine Hundetransporte aus Ungarn, durch Österreich mehr gestattet werden?
Wenn nein, wie rechtfertigen Sie dies?