2712/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Graf
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Überweisungsbetrag von Pensionsbeiträgen
Herr Paul Sulzer ist mit 4.8.1987 durch Dienstentsagung aus dem pensionsversicherungsfreien
(öffentlich-rechtlichen) Dienstverhältnis (Wiener Stadtwerke - \Verkehrsbetriebe)
ausgeschieden, ohne daß ein Anspruch auf einen laufenden Ruhegenuß entstanden ist. Die
Wiener Stadtwerke - Verkehrsbetriebe haben daher gemäß §3 11 ASVG einen
Überweisungsbetrag geleistet.
Die im Jahr 1987 in Kraft gewesen Fassung des § 311 ASVG sah nicht vor, Zeiten beim
Überweisungsbetrag zu berücksichtigen, für die ein Dienstnehmer besondere Pensionsbeiträge
geleistet hatte. Diese Möglichkeit brachte erst die 50 Novelle zum ASVG, BGBl. Nr.
676/ 1991 und zwar rückwirkend mit 1.1.1988.
Da Herr Sulzer mit 4.8.1987 ausgeschieden ist, ist eine Überweisung des von ihm geleisteten
besonderen Pensionsbeitrages nicht erfolgt. Ebenso ist ein Rückzahlung inkl. Zinsen des
besonderen Pensionsbeitrages nicht möglich.
Angesichts der oben angeführten Tatsachen und in Anbetracht der bevorstehenden
Pensionsreform richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit
Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage
1. Gibt es eine Erhebung, wie viele derartige Fälle, die durch die willkürliche Wahl eines
Stichtages betroffen sind, es gibt?
Wenn ja, wie lautet die Erhebung?
Wenn nein, warum nicht?
Wen nein, wie viele derartige Fälle gibt es nach Ihrer Schätzung?
2. In welcher Höhe belaufen sich durchschnittlich die den Pensionsversicherungsanstalten
getätigten besondern Pensionsbeiträgen?
3. In welcher Höhe belaufen sich durchschnittlich die den pensionsversicherungsanstalten
getätigten besonderen Pensionsbeiträgen, die weder überwiesen noch zurückgezahlt werden?
4 Welche Gesamtsumme, haben die Pensionsversicherungsanstalten dadurch an Körberlgeld
eingenommen?
5. Finden Sie es gerechtfertigt, daß besondere Pensionsbeiträge von Arbeitnehmern, die vor
dem 1.1.1988 aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis ausgeschieden sind
ohne daß ein Anspruch auf einen laufenden Ruhegenuß entstanden ist weder überwiesen noch
zurückgezahlt werden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, wann wird es eine
diesbezügliche Gesetzesänderung/Verordnung geben?
Wenn nein, werden Sie sich dafür einsetzen, daß es eine entsprechende
Gesetzesänderung geben wird?
5. Wird es bei der geplanten Pensionsreform ebenfalls willkürlich gewählte Stichtage geben,
wodurch Pensionisten/zukünftige Pensionisten einbezahltes Geld verlieren werden?
Wenn ja, welche Stichtage sind geplant?