2717/J XX.GP

 

der Abgeordneten Apfelbeck

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend unerledigte Anregungen des Rechnungshofes - Tätigkeitsbericht 1995 (111-60 d.B.,

XX. GP)

Laut Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes - Verwaltungsjahr 1995 gibt es noch immer einige

Anregungen des Rechnungshofes aus den Vorjahren, die nicht bzw. nicht endgültig erledigt

sind.

Da der Rechnungshof Anregungen nur in begründeten Fällen und nach reichlicher Überlegung

ausspricht, die Begründung ihres Ministeriums, weshalb die einzelnen Anregungen nicht bzw.

noch nicht verwirklicht werden könnten bzw. konnten nicht ausreichend und zum Teil nicht

ganz verständlich sind, gibt es zu den meisten der unerledigten Anregungen Fragen bzw. einen

Erklärungsbedarf

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für

Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

ANFRAGE

1. Schaffung gemeinsamer ärztlicher Begutachtungsstellen der Pensionsversicherungsträger

zumindest in den westlichen Bundesländern

a) Inwieweit und weshalb erwartet der Hauptverband der Sozialversicherungen einen Quali-

tätsverlust bei Gutachten, sollte es zu einer Regionalisierung der ärztlichen Begutachtungs-

stellen kommen?

b) Welche Voraussetzungen müssen die Ärzte erfüllen, die Gutachten erstellen und welches

Honorar erhalten sie pro Gutachten?

c) Welcher Kosteneffekt wäre mit einer Regionalisierung erzielbar?

2. Festsetzung und entsprechende Kundmachung der Höhe der Aufwandsentschädigungen der

mit der Führung der laufenden Geschäfte und mit der Vorbereitung der Verhandlungen

des Obereinigungsamtes (nunmehr Bundeseinigungsamt) betrauten Personen im Wege ei-

ner Rechtsverordnung

a) Wieviele Personen sind mit Tätigkeiten des Bundeseinigungsamtes beschäftigt?

b) Wie hoch sind derzeit für diese Personen die Aufwandsentschädigungen insgesamt, von

welchen Faktoren hängt die Höhe der Aufwandsentschädigung ab und wie hoch ist die

niedrigste und die höchste Aufwandsentschädigung?

c) Ab welcher Zahl von Betroffenen wäre die Festsetzung einer Aufwandsentschädigung im

Wege einer Rechtsverordnung seitens des Ministeriums sinnvoll?

3. Bemessung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die mit Tätigkeiten des nunmehrigen

Bundeseinigungsamtes befaßten Personen nur auf der Grundlage der tatsächlich eingetre-

tenen Bearbeitungsfalle und im Ausmaß des hiebei entstandenen Aufwandes

a) Wieviele Bearbeitungsfälle entfielen auf die einzelnen Mitglieder des Bundeseinigungsamtes

im letzten Jahr jeweils monatlich?

b) Wie hoch wäre die niedrigste und die höchste Aufwandsentschädigung pro Monat im letzten

Jahr gewesen, hätte man den Gesamtbetrag nach Bearbeitungsfallen aufgeteilt?

4. Unterlassung der Begründung von Dienstverhältnissen zwischen Sozialversicherungs-

trägern und ihren Versicherungsvertretern

a) Aus welchen Grunden lehnen die Interessensvertretungen diese Empfehlung des Rechnungs-

hofes ab?

b) Aus welchen Gründen, abgesehen von der ablehnenden Haltung der Interessensvertretun-

gen, lehnt das Ministerium diese Empfehlung ab?