2718/J XX.GP

 

der Abgeordneten Apfelbeck

an den Bundesminister für Justiz

betreffend unerledigte Anregungen des Rechnungshofes - Tätigkeitsbericht 1995 (III-60 d.B.,

XX. GP)

Laut Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes - Verwaltungsjahr 1995 gibt es noch immer einige

Anregungen des Rechnungshofes aus den Vorjahren, die nicht bzw. nicht endgültig erledigt

sind.

Da der Rechnungshof Anregungen nur in begründeten Fällen und nach reichlicher Überlegung

ausspricht, die Begründung ihres Ministeriums, weshalb die einzelnen Anregungen nicht bzw.

noch nicht verwirklicht werden könnten bzw. konnten nicht ausreichend und zum Teil nicht

ganz verständlich sind, gibt es zu den meisten der unerledigten Anregungen Fragen bzw. einen

Erklärungsbedarf

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz

folgende

ANFRAGE

1. Verfahrensvereinfachung und beschleunigung bei der Vollziehung des

Unterhaltsvorschußgesetzes durch EDV-unterstützten Datenaustausch, möglichst

weitgehende Einführung aufkommensneutraler Pauschalsatze anstelle einzelfallbezogener

Auszahlungsbeträge sowie Vereinheitlichung der Aufbau- und Ablauforganisation

a) Seit wann steht das flächendeckende automationsgestützte Pflegschaftsregister zur

Verfügung?

b) Welche konkreten Erfahrungen, v.a. in Bezug auf Arbeitserleichterung, konnten aufgrund

des flächendeckenden EDV-Einsatzes bislang gewonnen werden?

c) Welche Kosteneinsparungen erhofft man sich aus den Automatisierungen?

2. Delegierung von Angelegenheiten aes Strafvollzuges an die Oberlandesgerichte und an die

Leiter der Justizanstalten zur Entlastung der Zentralstelle

a) Wie weit sind die Überlegungen zur Errichtung von ,,Beschwerde-Tribunale" bisher

gediehen?

b) Welche konkreten Aufgaben sollen diese ,,Beschwerde-Tribunale" erfüllen?

3. Einführung einer aussagekräftigen Kostenrechnung

a) Welche zusätzlichen Aufzeichnungen wären für eine aussagekräftige Kostenrechnung nötig

und welche Gründe sprechen gegen diese zusätzlichen Aufzeichnungen?

b) Hat man mittlerweile stichprobenweise einzelne Gebiete der Vollzugsverwaltung untersucht

und wenn ja, welche Ergebnisse v.a. in Bezug auf die Kostenvergleiche hat man erhalten?

4. Einheitliche Vertragsgestaltung bei der Beschäftigung von Ärzten zur Betreuung der

Insassen

a) Welche regionalen Gegebenheiten verhindern eine einheitliche Ärztehonorierung?

b) Welche Gründe verhindern eine Bedarfsplanung?

c) Inwieweit ist es mittlerweile gelungen, ein befriedigendes Verhältnis zwischen Honor& und

Leistung zu erreichen?

5. Festlegung der Arbeitsabläufe und Ermittlung des Personalbedarfes für die Justizwache

a) Sind die Arbeiten an den Aufbauorganisationen bereits abgeschlossen?

b) Wenn ja,

ba. mit welchem Ergebnis?

bb. Liegt die Feststellung des Planstellenbedarfes bereits vor und wenn nein, wann soll sie

vorliegen?

bc. Wann wird die Zuweisung der Planstellen erfolgen?

c) Wenn nein, wann ist mit dem Abschluß der Arbeiten bzw. mit dem Beginn der Umsetzung

zu rechnen?

6. Erstellung von für alle Anstalten einheitlichen, EDV-unterstützten Wechseldienstplanen

auf der Grundlage von nachvollziehbaren Sollvorgaben

a) Wann ist die Vollzugsordnung flir Justizanstalten eingeführt worden und welche konkreten

Erfahrungen konnten bislang damit gewonnen werden?

b) Inwieweit gibt es derzeit Funktionsbesetzungspläne bzw. wann sollen diese vollständig

vorliegen und umgesetzt werden?

7. Einrichtung von ,, geschlossenen Abteilungen" in Krankenanstalten im Wiener Raum zur

stationären Behandlung von Strafgefangenen

a) Aus welchen Gründen lehnen diese Krankenhäuser die Errichtung einer "geschlossenen

Abteilung" ab?

b) Welche anderen Lösungen werden Sie für die Krankenversorgung der Strafgefangenen

anstreben?

c) Welche Kosten, getrennt nach Personalkosten, Errichtungskosten und Betriebskosten etc.,

würden durch die Errichtung „geschlossener Abteilungen" entstehen und wer müßte für

diese Kosten aufkommen?

& Abschluß von Vereinbarungen mit den Ländern über deren finanzielle Einbindung in die

Bewährungshilfe wegen des engen Bezuges zwischen der Haftentlassenenhilfe

(Bundessache) und der Sozialhilfe (Landessache)

a) Welche konkreten Vorstöße des Justizministeriums im Rahmen des Finanzausgleiches hat es

in dieser Angelegenheit bislang gegeben?

b) Aus welchen Gründen und von wem wurden diese Vorstöße bislang abgelehnt?

c) Gab es mittlerweile Verhandlungen mit einzelnen Ländern und wenn ja, mit welchen

Ländern und welchem Ergebnis?