2719/J XX.GP
der Abg. Mag. Schweitzer
und Kollegen
an den Herrn Bundesminister für Finanzen
betreffend Beitragsaufkommen gem. § 6 Abs. 2 und 3 Altastensanierungsgesetz
Mit der Novelle des Altlastensanierungsgesetzes, BGBl. Nr.201/1996, werden nach § 6 Abs. 2
für Deponien, die weder über ein Deponiebasisdichtsystem noch über eine vertikale
Umschließung verfügen, ab 1.1.1997 erhöhte Altlastenbeiträge vorgeschrieben.
Ebenso wird nach § 6 Abs. 3 für Deponien, in denen Hausmüll und hausmüllähnliche
Gewerbeabfälle abgelagert werden und die über keine Einrichtungen zur Deponie-
gaserfassung und -behandlung verfügen, eine erhöhte Beitragsleistung vorgeschrieben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundeskanzler für Finanzen
folgende
ANFRAGE
1. Für wieviele Deponieanlagen, in denen Baurestmassen bzw. Erdaushub abgelagert werden,
werden gem. Altlastengesetz § 6 Abs.2 Z 1 in den einzelnen Bundesländern erhöhte
Beitragsleistungen eingehoben und wie hoch waren diese Beitragsleistungen in den
einzelnen Bundesländern im ersten Quartal 1997?
2. Für wieviele Deponleanlagen, in denen Abfälle, soweit sie den Kriterien für
Baurestmassendeponien der Deponieverordnung, BGBl. 164/1996, entsprechen, abgelagert
werden, werden gem. Altlastengesetz § 6 Abs.2 Z 2 in den einzelnen Bundesländern
erhöhte Beitragsleistungen eingehoben und wie hoch waren diese Beitragsleistungen in den
einzelnen Bundesländern im ersten Quartal 1997?
3. Für wieviele Deponieanlagen, in denen alle übrigen Abfälle abgelagert werden, werden
gern. Altlastengesetz § 6 Abs.2 Z 3 in den einzelnen Bundesländern erhöhte
Beitragsleistungen eingehoben und wie hoch waren diese Beitragsleistungen in den
einzelnen Bundesländern im ersten Quartal 1997?
4. Für wieviele Deponieanlagen, in denen Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle
abgelagert werden, werden gem. Altlastengesetz § 6 Abs.3 in den einzelnen Bundesländern
erhöhte Beitragsleistungen eingehoben und wie hoch waren diese Beitragsleistungen in den
einzelnen Bundesländern im ersten Quartal 1997?