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der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend Transit von rumänischen Versuchshunden durch Östereich nach Italien

 

 

Abgesehen von der prinzipiellen Fragwürdigkeit tierversuchsgestützer Forschung hat das

Wissenschaftsministerium vor geraumer Zeit zumindest per Erlaß erwirkt , daß in

Östereich keine Tierversuche an Hunden mehr genehmigt und daher durchgeführt werden

dürfen. Nunmehr hat die unterfertigte Abgeordnete davon Kenntnis erlangt, daß Kraft einer

Genehmigung des Gesundheitsministeriums (Veterinärsektion) der Transport von ca. 300

rumänischen Versuchshunden durch Östereich geplant ist. Bei den Tieren besteht der

dringende Verdacht, daß sie dubioser Herkunft sind, möglicherweise gestohlen. Damit ist

aber auch in der Logik der Experimentatoren ihre ''Brauchbarkeit'' für Experimente nicht

mehr gegeben, da diese genetisch einheitliche und exakt definierte Tiere voraussetzen

würden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Ist es zutreffend, daß das Gesundheitsministerium eine Genehmigung zum Transit von

Versuchshunden erteilt hat. Wenn ja, welche Sektion/Gruppe/Abteilung hat diese

Genehmigung erteilt und von wann datiert sie?

 

2. Wieviele Tiere sind von der Genehmigung erfaßt und wie sind die Merkmale dieser Tiere

definiert? Gab es in den letzten drei Jahren Transitgenehmigungen für Wirbeltiere zu

Versuchszwecken durch Östereich? Wenn ja, welche Genehmigungen für welche Tiere

in welcher Anzahl wurden mit welchem Datum erteilt? (Bitte um genaue Auflistung)

 

3. Welche Überprüfungen werden vom Gesundheitsministerium durchgeführt, um sicher zu

stellen, daß es sich bei durchgeführten Versuchstieren nicht um aus der Wildnis

entnommene bzw. gestohlene bzw. von dubiosen Züchtern stammende Tiere handelt?

 

4. Halten Sie es für ethisch vertretbar, daß zwar in Östereich Hundeversuche nicht mehr

genehmigt werden , daß jedoch Österreich Handlangerdienste dabei leistet, daß Hunde

sehr wohl zu Versuchszwecken weiter verwendet werden? Wenn ja, wie rechtfertigen Sie

dies?

 

5. Werden Sie Anordnung erlassen, das in Hinkunft keine Versuchstiertransporte

insbesondere keine Hundetransporte durch Österreich mehr gestattet werden. Wenn nein,

wie rechtfertigen Sie dies?

 

6. lst Ihnen bewußt, daß angesichts der Armut in östlichen Reformstaaten stets eine große

Gefahr besteht, daß Versuchstiere aus dubiosen Zuchten bzw. gestohlene Tiere in den

Transithandel gelangen? Wenn ja, welche Konsequenzen ziehen sie daraus?

 

7. Können Sie angesichts der dubiosen Herkunft der Tiere vetererinäre bzw. sanitäre bzw.

gesundheitspolitische Risken entlang der Transitstrecke ausschließen, insbesondere das

illegale Beseitigen von Kadavern der oftmals geschwächten und gestreßten Tiere? Wenn

ja, wie begründen Sie dies? Wenn nein, welche Schlüsse ziehen sie daraus?