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der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Transit von rumänischen Versuchshunden durch Östereich nach Italien
Abgesehen von der prinzipiellen Fragwürdigkeit tierversuchsgestützer Forschung hat das
Wissenschaftsministerium vor geraumer Zeit zumindest per Erlaß erwirkt , daß in
Östereich keine Tierversuche an Hunden mehr genehmigt und daher durchgeführt werden
dürfen. Nunmehr hat die unterfertigte Abgeordnete davon Kenntnis erlangt, daß Kraft einer
Genehmigung des Gesundheitsministeriums (Veterinärsektion) der Transport von ca. 300
rumänischen Versuchshunden durch Östereich geplant ist. Bei den Tieren besteht der
dringende Verdacht, daß sie dubioser Herkunft sind, möglicherweise gestohlen. Damit ist
aber auch in der Logik der Experimentatoren ihre ''Brauchbarkeit'' für Experimente nicht
mehr gegeben, da diese genetisch einheitliche und exakt definierte Tiere voraussetzen
würden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist es zutreffend, daß das Gesundheitsministerium eine Genehmigung zum Transit von
Versuchshunden erteilt hat. Wenn ja, welche Sektion/Gruppe/Abteilung hat diese
Genehmigung erteilt und von wann datiert sie?
2. Wieviele Tiere sind von der Genehmigung erfaßt und wie sind die Merkmale dieser Tiere
definiert? Gab es in den letzten drei Jahren Transitgenehmigungen für Wirbeltiere zu
Versuchszwecken durch Östereich? Wenn ja, welche Genehmigungen für welche Tiere
in welcher Anzahl wurden mit welchem Datum erteilt? (Bitte um genaue Auflistung)
3. Welche Überprüfungen werden vom Gesundheitsministerium durchgeführt, um sicher zu
stellen, daß es sich bei durchgeführten Versuchstieren nicht um aus der Wildnis
entnommene bzw. gestohlene bzw. von dubiosen Züchtern stammende Tiere handelt?
4. Halten Sie es für ethisch vertretbar, daß zwar in Östereich Hundeversuche nicht mehr
genehmigt werden , daß jedoch Österreich Handlangerdienste dabei leistet, daß Hunde
sehr wohl zu Versuchszwecken weiter verwendet werden? Wenn ja, wie rechtfertigen Sie
dies?
5. Werden Sie Anordnung erlassen, das in Hinkunft keine Versuchstiertransporte
insbesondere keine Hundetransporte durch Österreich mehr gestattet werden. Wenn nein,
wie rechtfertigen Sie dies?
6. lst Ihnen bewußt, daß angesichts der Armut in östlichen Reformstaaten stets eine große
Gefahr besteht, daß Versuchstiere aus dubiosen Zuchten bzw. gestohlene Tiere in den
Transithandel gelangen? Wenn ja, welche Konsequenzen ziehen sie daraus?
7. Können Sie angesichts der dubiosen Herkunft der Tiere vetererinäre bzw. sanitäre bzw.
gesundheitspolitische Risken entlang der Transitstrecke ausschließen, insbesondere das
illegale Beseitigen von Kadavern der oftmals geschwächten und gestreßten Tiere? Wenn
ja, wie begründen Sie dies? Wenn nein, welche Schlüsse ziehen sie daraus?