2727/J XX.GP

 

der Abg. Böhacker, Haller, Haigermoser und Kollegen

an den Bundesminister für Familie, Umwelt und Jugend

betreffend Finanzierung von Schüler- und Lehrlingsfreifahrten

Mit Ende des Schuljahres l996/1997 wurden durch den Bundesminister flir Umwelt, Jugend

und Familie die Verträge über die Durchführung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrten der

Verkehrsunternehmen PTA und ÖBB-KWD im Rahmen des FLAG in den Bundesländern bzw.

Verkehrsverbünden Salzburg, Kärnten und Tirol gekündigt. Von dieser Maßnahme sind im

Bundesland Salzburg ca. 27.000 Schüler und Lehrlinge betroffen.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, müßten die Eltern die weitestgehend ermaßigten

Fahrausweise ftir ihre Kinder kaufen und praktisch bis zur Rückverrechnung mit dem

zuständigen Finanzamt bzw. der zuständigen Finanzlandesdirektion vorfinanzieren. Für

Alleinverdiener in der durchschnittlichen Einkommenskategorie kann dies sogar bis zur

Aufnahme von Krediten führen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Familie, Umwelt und Jugend die nachstehende

Anfrage

1.) Ist aus Ihrer Sicht die Mitfinanzierung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrten eine

familienpolitische Maßnahme?

2.) Wenn nein, warum nicht?

3.) Wie hoch ist die jährliche Entlastung des FLAF durch die Einführung des Selbstbehaltes

von ÖS 270,--, den die Eltern zu tragen haben?

4.) Ist eine Änderung des Selbstbehaltes geplant, wenn ja in welcher Form?

5.) Wie hoch ist die jährliche Entlastung des FLAF durch den Wegfall der

Studentenfreifahrt?

6.) Durch die Streichung des § 39 c FLAG werden die Preisstützungen im Rahmen des

ÖKO-Bonusses bzw. der Sozialtarifabgeltung ir die Eisenbahnunternehmen gestrichen.

Wie hoch ist dieser Betrag und die damit verbundene FLAF Entlastung?

7.) Der Bund hat jahrzehntelang die Eisenbahnzeitkarten aus verkehrspolitischen

Erwägungen gestüzt. Der § 39 c FLAG spiegelt diese Tarifstützungsgelder wider. Sollte

dieser Betrag durch kein in Frage kommendes Bundesressort übernommen werden, führt

dies zu einer einseitigen Einnahmenkürzung eines Beförderungsmittels und darnit zu

einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Eisenbahnunternehmen.

Befürworten Sie diese Vorgangsweise; wenn ja, warum; wenn nein, warum nicht?

Welches Bundesressort sollte aus Ihrer Sicht diese Wettbewerbsverzerrung ausgleichen?

8.) Im Bundesland Kärnten hat das Familienministerium eine Information an alle Eltern

verfaßt mit dem Inhalt, daß ohne eine neuerliche Lösung über eine Freifahrt die Eltern

die Fahrkarten selbst kaufen müßten.

Wieviele Schulkinder und Lehrlinge sind in Kärnten, Salzburg und Vorarlberg von dieser

Maßnahme betroffen?

Hat es eine derartige Benachrichtigung auch in den Bundesländern Salzburg und

Vorarlberg gegeben? Wenn nein, warum nicht?

9.) Welche Stellungnahmen liegen in diesem Zusammenhang von den betroffenen

Bundesländer vor? Gibt es Konzepte über Lösungsmöglichkeiten? Wenn ja, welche und

wie beurteilen Sie diese Konzepte?

10.) Ist es mit dem derzeitigen Personalstand in den Finanzämtern bzw. den zuständigen

Finanzlandesdirektionen möglich, die Fahrgelderstattung im Wege der Schulfahrtbeihilfe

abzuwickeln?

Wieviele Beamte sind gegebenenfalls aufzunehmen?

Welcher finanzielle Aufwand ftir den Bund ist damit verbunden?

11.) Können Sie die Verantwortung daür übernehmen, daß tausende Durchschnittsverdiener

(Alleinverdiener, Mehrkinderfamilien) die Fahrausweise durch die Aufnahme von

Krediten vorfinanzieren müssen?

12.) Sind Sie bereit, wenn es zu keiner rechtzeitigen Lösung über die Finanzierungsfrage der

Schüler- und Lehrlingsfreifahrten kommt, die Kündigung der Verträge - zumindest für

ein Jahr - zu sistieren?

13.) Wenn nein, warum nicht?

14.) Bis zu welchem Zeitpunkt rechnen Sie mit dem Abschluß eines bundesweiten

Nahverkehrsfinanzierungsgesetzes?

15.) Werden Sie sich dafür mit Nachdruck einsetzen?