2728/J XX.GP

 

der Abgeordneten Rossmann

und Kollegen

an den Bundesminister flir Finanzen

betreffend Gemeinschaftskonformität bestimmter Steuern und Abgaben - Information der

Europäischen Kommission

Bereits im Juli 1996 wurde vom MdEP Wolfgang Nußbaumer eine schriftliche Anfrage (P-

2271/96) an die Europäische Kommission betreffend der Gemeinschaftskonformalität bestimmter

österreichischer Steuern und Abgaben.

In der Anfrage wurde konkret auf die Kammerumlage 1, die Getränkesteuer und die

Fremdenverkehrsabgabe eingegangen.

Die Beantwortung des zuständigen Kommissars Herrn Mario Monti vom 23. September 1996

fiel wie folgt aus:

"Die Kommission verfügt derzeit nicht über alle erforderlichen Informationen um beurteilen zu

können, ob die drei von dem Herrn Abgeordneten genannten Abgaben mit Artikel 33 der

Sechsten Richtlinie des Rates 77/388/EWG vom 17. Mai 1977 über das vereinbar sind.

Die Kommission wird bei den österreichischen Behörden die entsprechenden Informationen

anfordern, die für eine eingehende Prüfung der genannten Abgaben erforderlich sind, und den

Herrn Abgeordneten über die Ergebnisse der Untersuchung informieren."

Am 26. Februar 1997 wurde erneut eine Anfrage (E-1262/97) zum Thema

Gemeinschaftskonformität bestimmter österreichischer Steuern und Abgaben eingebracht und

in der Beantwortung vom 03. Juni 1997 wurde wiederum mitgeteilt: "Es liegen der

Kommission noch keine Informationen vor, so daß sie sich noch nicht definitiv über die

Vereinbarkeit dieser Abgaben mit dem Gemeinschaftsrecht äußern kann

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen folgende

Anfrage

1. Wann und in welcher Form hat die Europäische Kommission die notwendigen Unterlagen

zur Uberprüfting der genannten Steuern und Abgaben bei den österreichischen Behörden

angefordert?

2. Wurden die notwendigen Unterlagen zur Überprüfung der genannten Steuern und Abgaben

die Europäische Kommission übermittelt?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

3. Werden oder wurden die genannten Steuern und Abgaben auch in Österreich auf

Gemeinschaftskonformität nach Artikel 33 der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie des Rates

überprüft?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam man in Österreich?

Wenn nein, warum nicht, gerade wenn die berechtigte Möglichkeit besteht, daß die genannten

Steuern und Abgaben nicht dem Gemeinschaftsrecht entsprechen und somit mit dem Beitritt

Österreichs zur EU abzuschaffen sind?