2728/J XX.GP
der Abgeordneten Rossmann
und Kollegen
an den Bundesminister flir Finanzen
betreffend Gemeinschaftskonformität bestimmter Steuern und Abgaben - Information der
Europäischen Kommission
Bereits im Juli 1996 wurde vom MdEP Wolfgang Nußbaumer eine schriftliche Anfrage (P-
2271/96) an die Europäische Kommission betreffend der Gemeinschaftskonformalität bestimmter
österreichischer Steuern und Abgaben.
In der Anfrage wurde konkret auf die Kammerumlage 1, die Getränkesteuer und die
Fremdenverkehrsabgabe eingegangen.
Die Beantwortung des zuständigen Kommissars Herrn Mario Monti vom 23. September 1996
fiel wie folgt aus:
"Die Kommission verfügt derzeit nicht über alle erforderlichen Informationen um beurteilen zu
können, ob die drei von dem Herrn Abgeordneten genannten Abgaben mit Artikel 33 der
Sechsten Richtlinie des Rates 77/388/EWG vom 17. Mai 1977 über das vereinbar sind.
Die Kommission wird bei den österreichischen Behörden die entsprechenden Informationen
anfordern, die für eine eingehende Prüfung der genannten Abgaben erforderlich sind, und den
Herrn Abgeordneten über die Ergebnisse der Untersuchung informieren."
Am 26. Februar 1997 wurde erneut eine Anfrage (E-1262/97) zum Thema
Gemeinschaftskonformität bestimmter österreichischer Steuern und Abgaben eingebracht und
in der Beantwortung vom 03. Juni 1997 wurde wiederum mitgeteilt: "Es liegen der
Kommission noch keine Informationen vor, so daß sie sich noch nicht definitiv über die
Vereinbarkeit dieser Abgaben mit dem Gemeinschaftsrecht äußern kann
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage
1. Wann und in welcher Form hat die Europäische Kommission die notwendigen Unterlagen
zur Uberprüfting der genannten Steuern und Abgaben bei den österreichischen Behörden
angefordert?
2. Wurden die notwendigen Unterlagen zur Überprüfung der genannten Steuern und Abgaben
die Europäische Kommission übermittelt?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
3. Werden oder wurden die genannten Steuern und Abgaben auch in Österreich auf
Gemeinschaftskonformität nach Artikel 33 der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie des Rates
überprüft?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam man in Österreich?
Wenn nein, warum nicht, gerade wenn die berechtigte Möglichkeit besteht, daß die genannten
Steuern und Abgaben nicht dem Gemeinschaftsrecht entsprechen und somit mit dem Beitritt
Österreichs zur EU abzuschaffen sind?