2744/J XX.GP
der Abg. Mag. Trattner, Ing. Meischberger und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Streichung der Obst-Zukaufsrechte für 1250 Tiroler „300
Liter Brenner“ rückwirkend auf zweieinhalb Jahre
Das Bundesministerium für Finanzen hat die Zollämter in einer
Mitteilung mit Erlaßcharakter nunmehr angewiesen, jenen bäuerlichen
Schnapsbrennern den Zukauf von Obst zu verbieten, welche nach einem
Maria-Theresianischen Recht 300 Liter Schnaps brennen dürfen.
Diese überfallisartige Änderung ohne Vorankündigung wurde damit
begründet, daß das Maria-Theresianische Recht ein „persönliches“
Recht sei und somit bei einer Hofübergabe, oder einer Vererbung nicht
auf den neuen Bewirtschafter übergehen könne.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn
Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Wie hoch beziffern Sie den Verwaltungsaufwand der Zollämter um
diese Verordnung kontrollieren zu können ?
2. Wieviel beträgt im einzelnen der dabei entstehende Personalaufwand
in Relation zu den erwarteten Einsparungen ?
3. Wieviel beträgt im einzelnen der dabei entstehende Kostenaufwand in
Relation zu den erwarteten Einsparungen ?
4, Wie sieht der Strafkatalog bei erstmaliger Zuwiderhandlung und für
Wiederholungsfälle aus ?
5. Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt die Argumentation seitens
des Bundesministeriums für Finanzen, daß es sich bei diesem Maria-
Theresianischen Recht um ein „persönliches“ Recht handle ?
6. Widerspricht diese Behauptung nicht den Erläuterungen zum
Alkoholmonopolgesetz 1950, in welchen dargelegt wird, daß es sich
nicht um ein „persönliches“ Recht handelt ?
7. Welche Beweggründe haben das Bundesministerium für Finanzen
veranlaßt dieses Maria-Theresianische Recht zu beschneiden ?
8. Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt die Vorgangsweise, daß
dieses Maria-Theresianische Recht gleich rückwirkend auf zweieinhalb
Jahre beschnitten wird ?
9. Werden rückwirkende Änderungen von Vorschriften immer auf
zweieinhalb Jahre beschlossen ?
10. Wird der nächste Schritt von seiten Ihres Bundesministeriums darin
besteheri, daß die Brennrechte für die 1250 Tiroler „300 Liter Brenner“
überhaupt fallen ?
11. Verstehen Sie das Vorgehen von seiten des Bundesministeriums für
Finanzen, daß diese Brennrechtsbeschneidung ohne Vorankündigung
stattfindet, als bürgernah ?