2744/J XX.GP

 

der Abg. Mag. Trattner, Ing. Meischberger und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Streichung der Obst-Zukaufsrechte für 1250 Tiroler „300

Liter Brenner“ rückwirkend auf zweieinhalb Jahre

Das Bundesministerium für Finanzen hat die Zollämter in einer

Mitteilung mit Erlaßcharakter nunmehr angewiesen, jenen bäuerlichen

Schnapsbrennern den Zukauf von Obst zu verbieten, welche nach einem

Maria-Theresianischen Recht 300 Liter Schnaps brennen dürfen.

Diese überfallisartige Änderung ohne Vorankündigung wurde damit

begründet, daß das Maria-Theresianische Recht ein „persönliches“

Recht sei und somit bei einer Hofübergabe, oder einer Vererbung nicht

auf den neuen Bewirtschafter übergehen könne.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn

Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage

1. Wie hoch beziffern Sie den Verwaltungsaufwand der Zollämter um

diese Verordnung kontrollieren zu können ?

2. Wieviel beträgt im einzelnen der dabei entstehende Personalaufwand

in Relation zu den erwarteten Einsparungen ?

3. Wieviel beträgt im einzelnen der dabei entstehende Kostenaufwand in

Relation zu den erwarteten Einsparungen ?

4, Wie sieht der Strafkatalog bei erstmaliger Zuwiderhandlung und für

Wiederholungsfälle aus ?

5. Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt die Argumentation seitens

des Bundesministeriums für Finanzen, daß es sich bei diesem Maria-

Theresianischen Recht um ein „persönliches“ Recht handle ?

6. Widerspricht diese Behauptung nicht den Erläuterungen zum

Alkoholmonopolgesetz 1950, in welchen dargelegt wird, daß es sich

nicht um ein „persönliches“ Recht handelt ?

7. Welche Beweggründe haben das Bundesministerium für Finanzen

veranlaßt dieses Maria-Theresianische Recht zu beschneiden ?

8. Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt die Vorgangsweise, daß

dieses Maria-Theresianische Recht gleich rückwirkend auf zweieinhalb

Jahre beschnitten wird ?

9. Werden rückwirkende Änderungen von Vorschriften immer auf

zweieinhalb Jahre beschlossen ?

10. Wird der nächste Schritt von seiten Ihres Bundesministeriums darin

besteheri, daß die Brennrechte für die 1250 Tiroler „300 Liter Brenner“

überhaupt fallen ?

11. Verstehen Sie das Vorgehen von seiten des Bundesministeriums für

Finanzen, daß diese Brennrechtsbeschneidung ohne Vorankündigung

stattfindet, als bürgernah ?