2745/J XX.GP
der Abg. Mag. Trattner, Ing. Meischberger und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Streichung der Obst-Zukaufsrechte für 1250 Tiroler 300
Liter Brenner“ rückwirkend auf zweieinhalb Jahre
Das Bundesministerium für Finanzen hat die Zollämter in einer
Mitteilung mit Erlaßcharakter nunmehr angewiesen, jenen bäuerlichen
Schnapsbrennern den Zukauf von Obst zu verbieten, welche nach einem
Maria-Theresianischen Recht 300 Liter Schnaps brennen dürfen.
Diese überfallsartige Änderung ohne Vorankündigung wurde damit
begründet, daß das Maria-Theresianische Recht ein „persönliches“
Recht sei und sömit bei einer Hofibergabe, oder einer Vererbung nicht
auf den neuen Bewirtschafter übergehen könne.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft folgende
Anfrage
1. Wie stehen Sie als Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zu
der Beschneidung von Brennrechten von 1250 Tiroler Bauern, welche
vorwiegend Klein- und Mittelbetriebe bewirtschaften, durch das
Bundesministerium für Finanzen ?
2. Fanden von seiten des Bundesministeriums für Finanzen Gespräche
mit Ihrem Bundesministerium über diese geplante Maßnahme statt ?
a. Wenn nein, warum nicht ?
3. War das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft über die
Beschneidung der Maria-Theresianischen Brennrechte durch das
Finanzministerium informiert ?
a. Wenn ja, seit wann ?
b. Wenn nein, warum nicht ?
4. Werden von seiten des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft Aktionen gegen den Erlaß des Finanzministeriums in
Angriff genommen ?
5.Werden Sie sich für die Rechte der 1250 Tiroler Bauern einsetzen und
versuchen für diese den bevorstehenden Schaden abzuwenden ?
6. Bedeutet eine derartige Maßnahme nicht einen „Selbstfaller“ im
Hinblick auf eine angestrebte Verwirklichung eines „Feinkostladens
Österreich", da es sich bei den Destillaten der 1250 Tiroler
Schnapsbrenner, doch erwiesenermaßen um echte Qualitätserzeugnisse
handelt ?