2747/J XX.GP
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Verletzung des Volksbegehrengesetzes
Wie aus dem vom BMI erbetenen Bericht der GR Lydia Schirrmeister eindeutig
hervorgeht, hat ...
(1)... BGM F. Huemer bei der Sicherstellung der gesetzlichen Eintragungsmöglichkeiten
für die Bürger während der letzten beiden Volksbegehren zumindest
grob fahrlässig durch Nichtbeachtung der BMI-Leitlinien
gehandelt. Des Weiteren besteht der dringende Verdacht einer
vorsätzlichen Verletzung des Volksbegehrengesetzes
durch BGM F. Huemer und dadurch die
Herbeiführung eines rechts- und demokratiepolitischen Notzustandes
durch BGM Huemer
in der Gemeinde Trahütten/Weststeiermark
(2)... die Gemeindeaufsicht (Ra-7, HR. Dr. H. Schille) und die zuständige
Gemeindereferentin LH W. Klasnic zumindest
grob fahrlässig
durch die verzögerte Reaktion auf das Aufzeigen eines demokratiepolitischen
Notzustandes reagiert.
2. Der demokratiepolitische Notzustand wurde erst durch das
entschlossene Handeln des BMI (Mag. Norbert Stein)
am Samstag, den 12.4.1997, also zweieinhalb Tage vor dem Ende der Eintragungsfrist
beendet.
3. GR Lydia Schirrmeister hat um umfassende Ermittlungen des BMI ersucht, da...
(1)... sich auf Landesebene wieder einmal eine zutiefst beunruhigende aber typisch
steiermärkische Einstellung gegenüber antidemokratischen Tendenzen bis hinauf
zum gegenwärtigen LH W. Klasnic manifestiert.
(2)... die demokratischen Strukturen im ländlichen steirischen Raum und hier gerade in
der politischen Heimat der ehemaligen Landesfürsten Kramer I und Kramer II
besonders unterentwickelt sind.
Aus den angeführten Gründen Lind dargestellten Sachverhalten heraus richten die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres die folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Haben Sie, insbesondere auf Grund des weitgehenden Versagens von Landespolitik
und -verwaltung, insbesondere LH W. Klasnic und Hofrat Dr. H. Schule die
verlangten Ermittlungen eingeleitet?
2. Sind die Ermittlungen schon abgeschlossen?
3. Wenn ja zu welchem Ergebnis ist Ihr Ministerium dabei gekommen?
4. Ist es richtig, daß im Zusammenhang mit der Durchführung der letzten beiden
Volksbegehren die von Ihnen ausgegebenen Richtlinien in der Gemeinde Trahütten in
der Steiermark nicht eingehalten wurden?
5. Welche Maßnahmen wird das BMI vorschlagen und ergreifen, um derartige,
demokratiepolitisch bedenkliche Zustände in Zukunft zu vermeiden?
6. Sind ähnliche Zustände bei den letzten beiden Volksbegehren „auch in anderen
Gemeinden“ aufgetreten (BMI, Mag. Stein)?
7. Welche Empfehlungen und Anweisungen werden Sie angesichts dieser Vorfälle
insbesondere an die Bezirkswahlbehörden ausgeben?
8. Wie wird die breite Öffentlichkeit von Ihren Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung
solcher demokratiepolitisch bedenklicher Vorfälle unterrichtet werden?