2747/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Verletzung des Volksbegehrengesetzes

Wie aus dem vom BMI erbetenen Bericht der GR Lydia Schirrmeister eindeutig

hervorgeht, hat ...

(1)... BGM F. Huemer bei der Sicherstellung der gesetzlichen Eintragungsmöglichkeiten

für die Bürger während der letzten beiden Volksbegehren zumindest

grob fahrlässig durch Nichtbeachtung der BMI-Leitlinien

gehandelt. Des Weiteren besteht der dringende Verdacht einer

vorsätzlichen Verletzung des Volksbegehrengesetzes

durch BGM F. Huemer und dadurch die

Herbeiführung eines rechts- und demokratiepolitischen Notzustandes

durch BGM Huemer

in der Gemeinde Trahütten/Weststeiermark

(2)... die Gemeindeaufsicht (Ra-7, HR. Dr. H. Schille) und die zuständige

Gemeindereferentin LH W. Klasnic zumindest

grob fahrlässig

durch die verzögerte Reaktion auf das Aufzeigen eines demokratiepolitischen

Notzustandes reagiert.

2. Der demokratiepolitische Notzustand wurde erst durch das

entschlossene Handeln des BMI (Mag. Norbert Stein)

am Samstag, den 12.4.1997, also zweieinhalb Tage vor dem Ende der Eintragungsfrist

beendet.

3. GR Lydia Schirrmeister hat um umfassende Ermittlungen des BMI ersucht, da...

(1)... sich auf Landesebene wieder einmal eine zutiefst beunruhigende aber typisch

steiermärkische Einstellung gegenüber antidemokratischen Tendenzen bis hinauf

zum gegenwärtigen LH W. Klasnic manifestiert.

(2)... die demokratischen Strukturen im ländlichen steirischen Raum und hier gerade in

der politischen Heimat der ehemaligen Landesfürsten Kramer I und Kramer II

besonders unterentwickelt sind.

Aus den angeführten Gründen Lind dargestellten Sachverhalten heraus richten die

unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres die folgende schriftliche

ANFRAGE:

1. Haben Sie, insbesondere auf Grund des weitgehenden Versagens von Landespolitik

und -verwaltung, insbesondere LH W. Klasnic und Hofrat Dr. H. Schule die

verlangten Ermittlungen eingeleitet?

2. Sind die Ermittlungen schon abgeschlossen?

3. Wenn ja zu welchem Ergebnis ist Ihr Ministerium dabei gekommen?

4. Ist es richtig, daß im Zusammenhang mit der Durchführung der letzten beiden

Volksbegehren die von Ihnen ausgegebenen Richtlinien in der Gemeinde Trahütten in

der Steiermark nicht eingehalten wurden?

5. Welche Maßnahmen wird das BMI vorschlagen und ergreifen, um derartige,

demokratiepolitisch bedenkliche Zustände in Zukunft zu vermeiden?

6. Sind ähnliche Zustände bei den letzten beiden Volksbegehren „auch in anderen

Gemeinden“ aufgetreten (BMI, Mag. Stein)?

7. Welche Empfehlungen und Anweisungen werden Sie angesichts dieser Vorfälle

insbesondere an die Bezirkswahlbehörden ausgeben?

8. Wie wird die breite Öffentlichkeit von Ihren Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung

solcher demokratiepolitisch bedenklicher Vorfälle unterrichtet werden?