2751/J XX.GP

 

der Abgeordneten DDr. Niederwieser

und Genossen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschafi

betreffend Müllgeschäfte vor Industrie-Arbeitsplätzen

Die Firma Gustav Klein, Elektro Geräte Bau, die ein umfangreiches Fertigungsprogramm im

Bereich Stromversorgung anbietet, betreibt seit 1969 in Inzing (Schießstand) in Tirol eine

Niederlassung mit zur Zeit etwa rund 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von etwa 50

Millionen Schilling.

Der Betrieb, der in Inzing noch vor kurzem über 100 Mitarbeiter und das Doppelte des

erwähnten Jahresumsatzes erwirtschaftete, mußte aufgrund des massiven Einbruchs in der

Bauwirtschaft die Produktion entsprechend zurücknehmen.

Der zuletzt im Jänner 1995 staatlich ausgezeichnete Lehrausbildungsbetrieb, hat seit einiger

Zeit durch eine nahegelegene Deponie ernstzunehmende Probleme. Infolge einer massiven

Beeinträchtigung durch Staub aus dieser Deponie ist für den Hersteller von empfindlichen

elektronischen Bauteilen die Existenz dieser Tiroler Niederlassung in Frage gestellt.

Die Firma Klein, die in der Zwischenzeit beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof

Verfahren anhängig hat, da ihr keine Anrainer-/Parteienstellung (die Grundstücke der beiden

Firmen sind durch eine Straße getrennt) eingeräumt wurde, überlegt nun, die Niederlassung in

Inzing in Tirol aufzulösen und in das Stammwerk nach Schongau (Bayern) zu übersiedeln.

Dieses Beispiel zeigt, daß Vereinfachungen im Betriebsanlagenrecht und allfällige

Reduzierungen „unliebsamer Anrainerrechte“ gründlich überlegt werden müssen. Es kann,

wie das erwähnte Beispiel zeigt, auch darum gehen, daß bei der Genehmigung beispielsweise

einer Deponie, ein in der Nähe befindlicher renommierter Industriebetrieb dadurch eine derart

massive Beeinträchtigung seiner Produktion hinnehmen muß, daß er sogar einen Wechsel

seines Standortes erwägen muß und der Müllablagerung viele qualifizierte Arbeitsplätze zum

Opfer fallen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1. Sind Ihnen die Inhaber der Deponie in Inzing-Ost aus dem

Betriebsanlagengenehmigungsverfahren bekannt und wenn ja, wer sind sie?

2. Auf wen wurden die Genehmigungsbescheide der zuständigen Behörde für die

Deponie ausgestellt?

3. Welche Auflagen zur Hintanhaltung von Beeinträchtigung der Nachbarn und der

Umwelt enthalten die einzelnen Bescheide?

4. Wann wurde die Deponie erstmals genehmigt und aufgrund welcher

Expertenuntersuchungen?

4a. Wann wurden für diese Deponie letztmalig Bescheide ausgestellt?

5. Wurde für die Genehmigung der Deponie ein Umweltverträglichkeitsgutachten

erstellt?

6. Wenn ja, zu welchem Befund kamen die Gutachter dabei?

7. Welche Vorsorgemaßnahmen betreffend die Staubentwicklung der Deponie

gegenüber der Firma Klein wurden seitens der Behörden getroffen?

8. Welche Stellungnahmen liegen seitens der Gemeinde zum ,,Streitfall" Firma Klein

vs. Deponie vor?

9. Wie groß ist das auf der Deponie lagernde Abfallvolumen?

10. Aus welchen Abfallarten setzt sich dieses Volumen zusammen?

11. Bis zu welchem Zeitpunkt darf die Deponie betrieben werden?