2751/J XX.GP
der Abgeordneten DDr. Niederwieser
und Genossen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschafi
betreffend Müllgeschäfte vor Industrie-Arbeitsplätzen
Die Firma Gustav Klein, Elektro Geräte Bau, die ein umfangreiches Fertigungsprogramm im
Bereich Stromversorgung anbietet, betreibt seit 1969 in Inzing (Schießstand) in Tirol eine
Niederlassung mit zur Zeit etwa rund 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von etwa 50
Millionen Schilling.
Der Betrieb, der in Inzing noch vor kurzem über 100 Mitarbeiter und das Doppelte des
erwähnten Jahresumsatzes erwirtschaftete, mußte aufgrund des massiven Einbruchs in der
Bauwirtschaft die Produktion entsprechend zurücknehmen.
Der zuletzt im Jänner 1995 staatlich ausgezeichnete Lehrausbildungsbetrieb, hat seit einiger
Zeit durch eine nahegelegene Deponie ernstzunehmende Probleme. Infolge einer massiven
Beeinträchtigung durch Staub aus dieser Deponie ist für den Hersteller von empfindlichen
elektronischen Bauteilen die Existenz dieser Tiroler Niederlassung in Frage gestellt.
Die Firma Klein, die in der Zwischenzeit beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof
Verfahren anhängig hat, da ihr keine Anrainer-/Parteienstellung (die Grundstücke der beiden
Firmen sind durch eine Straße getrennt) eingeräumt wurde, überlegt nun, die Niederlassung in
Inzing in Tirol aufzulösen und in das Stammwerk nach Schongau (Bayern) zu übersiedeln.
Dieses Beispiel zeigt, daß Vereinfachungen im Betriebsanlagenrecht und allfällige
Reduzierungen „unliebsamer Anrainerrechte“ gründlich überlegt werden müssen. Es kann,
wie das erwähnte Beispiel zeigt, auch darum gehen, daß bei der Genehmigung beispielsweise
einer Deponie, ein in der Nähe befindlicher renommierter Industriebetrieb dadurch eine derart
massive Beeinträchtigung seiner Produktion hinnehmen muß, daß er sogar einen Wechsel
seines Standortes erwägen muß und der Müllablagerung viele qualifizierte Arbeitsplätze zum
Opfer fallen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Sind Ihnen die Inhaber der Deponie in Inzing-Ost aus dem
Betriebsanlagengenehmigungsverfahren bekannt und wenn ja, wer sind sie?
2. Auf wen wurden die Genehmigungsbescheide der zuständigen Behörde für die
Deponie ausgestellt?
3. Welche Auflagen zur Hintanhaltung von Beeinträchtigung der Nachbarn und der
Umwelt enthalten die einzelnen Bescheide?
4. Wann wurde die Deponie erstmals genehmigt und aufgrund welcher
Expertenuntersuchungen?
4a. Wann wurden für diese Deponie letztmalig Bescheide ausgestellt?
5. Wurde für die Genehmigung der Deponie ein Umweltverträglichkeitsgutachten
erstellt?
6. Wenn ja, zu welchem Befund kamen die Gutachter dabei?
7. Welche Vorsorgemaßnahmen betreffend die Staubentwicklung der Deponie
gegenüber der Firma Klein wurden seitens der Behörden getroffen?
8. Welche Stellungnahmen liegen seitens der Gemeinde zum ,,Streitfall" Firma Klein
vs. Deponie vor?
9. Wie groß ist das auf der Deponie lagernde Abfallvolumen?
10. Aus welchen Abfallarten setzt sich dieses Volumen zusammen?
11. Bis zu welchem Zeitpunkt darf die Deponie betrieben werden?