2754/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Kier, Moser und Partnerlnnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Jubiläumszuwendungen und Nachkauf von Schul- und Studienzeiten für Beamte

Im Rahmen der derzeit laufenden Debatte um die Sicherung künftiger Pensionsansprüche

werden seitens der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst immer wieder Argumente gegen eine

Angleichung des Beamten-Pensionssystems an das ASVG vorgebracht. Die Tatsache, daß

ASVG-Versicherte bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Unternehmen im Gegensatz zu

pragmatisierten Beamten eine Abfertigung erhielten, rechtfertige laut GÖD ein Abstellen der

Beamten-Ruhensgenüsse auf 80 Prozent des Letztverdienstes. Dabei wurde seitens der GÖD

eine Studie zitiert, wonach der höhere Ruhensgenuß durchschnittlich erst nach sechs bis neun

Jahren den finanziellen Vorteil der Abfertigungen im ASVG-Bereich erreichen würde.

Ungeachtet dessen, daß das Europäische Zentrum für Wohlfahrtspotitik und Sozialforschung

erst kürzlich errechnete, daß eine Kompensation von Abfertigungszahlungen und Beamten-

Pensionen in einem deutlich kürzeren Zeitraum erreicht werden, erhalten Beamte während

ihrer Dienstzeit sogenannte Jubiläumszuwendungen im Ausmaß von mehreren Monatsgehäl-

tern. Darüber hinaus sind Beamte, die vor 1988 pragmatisiert worden waren, vom Nachkauf

der Schul- und Studienzeiten für die Pensionsbemessung befreit.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende

Anfrage

1. Was sind die Voraussetzungen und Bedingungen für den Erhalt einer bzw. mehrerer Jubi-

äumszuwendungen?

2. Gelten diese Bedingungen für pragmatisierte Beamte und Vertragsbedienstete gleicher-

maßen?

3. Wie viele Zuwendungen dieser Art (Anzahl der Monate) werden im Jahresdurchschnitt

wie vielen Personen, aufgeschlüsselt nach Verwendungs- und Dienstklassen, gewährt?

4. Wie hoch ist der Betrag, der jährlich aus öffentlichen Mitteln für Jubiläumszuwendungen

aufgewendet wird?

5. Die GÖD rechtfertigt die höheren Beamtenpensionen mit dem Hinweis auf die im Bereich

des öffentlichen Dienstes fehlenden Abfertigungen. Teilen Sie die Ansicht, daß dieses

Argument im Hinblick auf die Jubiläumsgelder wenig stichhaltig erscheint, da diese

Zuwendungen eine den Abfertigungsansprf1.chen im ASVG-Bereich - auch ihrer Höhe nach

- vergleichbare Wirkung haben?

6. Budgetjahr 1996 wurde die steuerliche Absetzbarkeit für den Nachkauf von Schul- und

Studienzeiten gestrichen. Aus diesem Grund machten im Vorjahr viele Bürgerinnen vom

noch günstigen Nachkauf Gebrauch. Beamte, die vor 1988 ihre Pragmatisierung erhalten

hatten, müssen jedoch ihre Studienzeiten nicht nachkaufen, sondern erhalten sie „gratis‘

angerechnet.

a) Wie viele Beamte sin4 von dieser Ausnahmebestimmung betroffen?

b) Wie hoch beziffern Sie den Betrag, der dadurch dem öffentlichen Haushalt einnah-

menseitig entging?

c) Welche ausgabenseitigen Mehrleistungen werden durch die Einrechnung der Schul-

und Studienleistungen für alle vor 1988 pragmatisierten Beamten von der öffentlichen

Hand in den kommenden Jahren und Jahrzehnten erwartet?

7. Halten Sie die angeführten Vergünstigungen im Hinblick auf Vergleichbarkeit, Transpa-

renz und Harmonisierung aller Dienstnehmerbereiche für zeitgemäß, gerecht und gerecht-

fertigt?