2758/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl
und Genossen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend die behördliche nationale Kontrolle gentechnisch veränderter Lebensmittel,
Lebensmittelzutaten und Zusatzstoffe
Die Kennzeichnungsbestimmungen nach der Novel Food-Verordnung stehen und fallen mit
der gesicherten behördlichen Kontrolle gentechnisch veränderter Lebensmittel. Die
Kompetenz für die Kontrolle derartiger Lebensmittel ist durch nationale Organe (z.B.
Lebensmittelpolizei) vorzunehmen. Daher benötigen diese Organe auch jeweils ein Muster
der gentechnisch veränderten Sequenz in den Nukleinsäuren der Lebensmittel etc. Die
Untersuchungsanstalten müssen wissen, was sie suchen müssen, sonst nützt die ganze Novel
Food-Verordnung - auch die eingeräumte Kontrollkompetenz der Mitgliedsländer - überhaupt
nichts.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, daß ,,Nahrungsmittelkonzerne“ den nationalen Untersuchungsbehörden
keine Informationen über die veränderten DNS-Sequenzen übergeben müssen,
sondern daß diese Übergabe nur an die Europäische Kommission erfolgt, die
ihrerseits aus datenschutzrechtlichen und patentrechtlichen Kriterien diese
Informationen an die Mitgliedstaaten bzw. deren Untersuchungsanstalten nicht
weitergibt?
2. Welche zusätzliche Maßnahmen werden in Österreich notwendig sein, damit die
einschlägigen Bundesanstalten sowie sonstige staatliche Untersuchungseinrichtungen
in die Lage versetzt werden, entsprechende
Kontrollen auf Einhaltung der Novel
Food- Verordnung und allenfalls weiterer zukünftiger einschlägiger Normen
vorzunehmen?
3. Wie hoch ist dafür der zusätzliche Sach- und Personalaufwand?
4. Welche standartisierten Verfahren gibt es zum Nachweis von gentechnischen
Veränderungen in Pflanzen?
5. Welche standardisierten Verfahren (Nachweismöglichkeiten) zum Nachweis von
gentechnisch veränderten Lebensmitteln, Lebensmittelzutaten und Zusatzstoffe gibt
es für die Lebensmittelüberwachung in Europa?
6. Wie ist überhaupt der Stand der diesbezügliche einschlägigen Analytik‘in Europa?
7. Wird es bei derartigen Kontrollen internationale Zusammenarbeit geben?
8. Wenn ja, in welcher Form?