2758/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl

und Genossen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend die behördliche nationale Kontrolle gentechnisch veränderter Lebensmittel,

Lebensmittelzutaten und Zusatzstoffe

Die Kennzeichnungsbestimmungen nach der Novel Food-Verordnung stehen und fallen mit

der gesicherten behördlichen Kontrolle gentechnisch veränderter Lebensmittel. Die

Kompetenz für die Kontrolle derartiger Lebensmittel ist durch nationale Organe (z.B.

Lebensmittelpolizei) vorzunehmen. Daher benötigen diese Organe auch jeweils ein Muster

der gentechnisch veränderten Sequenz in den Nukleinsäuren der Lebensmittel etc. Die

Untersuchungsanstalten müssen wissen, was sie suchen müssen, sonst nützt die ganze Novel

Food-Verordnung - auch die eingeräumte Kontrollkompetenz der Mitgliedsländer - überhaupt

nichts.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz nachstehende

Anfrage:

1. Ist es richtig, daß ,,Nahrungsmittelkonzerne“ den nationalen Untersuchungsbehörden

keine Informationen über die veränderten DNS-Sequenzen übergeben müssen,

sondern daß diese Übergabe nur an die Europäische Kommission erfolgt, die

ihrerseits aus datenschutzrechtlichen und patentrechtlichen Kriterien diese

Informationen an die Mitgliedstaaten bzw. deren Untersuchungsanstalten nicht

weitergibt?

2. Welche zusätzliche Maßnahmen werden in Österreich notwendig sein, damit die

einschlägigen Bundesanstalten sowie sonstige staatliche Untersuchungseinrichtungen

in die Lage versetzt werden, entsprechende Kontrollen auf Einhaltung der Novel

Food- Verordnung und allenfalls weiterer zukünftiger einschlägiger Normen

vorzunehmen?

3. Wie hoch ist dafür der zusätzliche Sach- und Personalaufwand?

4. Welche standartisierten Verfahren gibt es zum Nachweis von gentechnischen

Veränderungen in Pflanzen?

5. Welche standardisierten Verfahren (Nachweismöglichkeiten) zum Nachweis von

gentechnisch veränderten Lebensmitteln, Lebensmittelzutaten und Zusatzstoffe gibt

es für die Lebensmittelüberwachung in Europa?

6. Wie ist überhaupt der Stand der diesbezügliche einschlägigen Analytik‘in Europa?

7. Wird es bei derartigen Kontrollen internationale Zusammenarbeit geben?

8. Wenn ja, in welcher Form?