2764/J XX.GP
der Abgeordneten Edeltraud Gatterer
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Weglegung von Kindern
Immer wieder kommt es vor, daß verzweifelte Mütter keine Möglichkeit mehr sehen,
als ihr Kind wegzulegen oder zurückzulassen. Der letzte, aus den Medien bekannte
Fall liegt nicht einmal einen Monat zurück. Eine 34 -jährige Frau hatte ihr Kind allein
in einem Wiener Gasthaus zurückgelassen.
In vielen Fällen ist das Zurücklassen eine Kurzschlußhandlung in einer für die Eltern
ausweglosen Situation, die Betroffenen sind meist Kinder im Babyalter oder
Neugeborene.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie viele Kinder wurden in den letzten 5 Jahren weggelegt?
2. Bei wie vielen Kindern kam es durch die Weglegung zur Todesfolge?
3. Welche strafrechtlichen Konsequenzen entstanden dadurch für die Eltern?
4. Wie beurteilen Sie aus rechtlicher Sicht die Schaffung einer Art ,,Kinderplatz“ in
den öffentlichen Krankenhäusern, wo anonym Kinder abgegeben werden können,
die dann zur Adoption freigegeben werden, ohne daß die Mütter von der Justiz
belangt werden?