2768/J XX.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales
betreffend „Ziel-4-Förderungen"
Das österreichische Programmplanungsdokument betreffend „Ziel-4-Förderungen“ nennt als
generelle Zielsetzung die präventive Sicherung von Arbeitsplätzen, der von Arbeitslosigkeit
bedrohten ArbeitnehmerInnen. Die gemeinsamen Interventionen der österreichischen
Arbeitsmarktpolitik und des europäischen Sozialfonds sollen folgenden Schwerpunkten
gerecht werden.
Antizipation von Arbeitsmarkttrends und Qualifikationsanforderungen
- berufliche Bildung
- Verbesserung und Entwicklung der Ausbildungssysteme
technische Hilfe
Die Maßnahmen sollen sich insbesondere auf jene Branchen konzentrieren, die derzeit in
besonderem Ausmaß von Umstrukturierungsproblemen betroffen sind und sollen kleine und
mittlere Unternehmen besonders berücksichtigen. Analysen und Bedarfserhebungen sowie
Qualifikationspläne von Unternehmern sollen dieses Programm begleiten. Das
Hauptgewicht der beruflichen Bildung soll auf der Sicherung der Arbeitsplätze jener
ArbeitnehmerInnen liegen, die vom Ausschluß aus dem Arbeitsmarkt bedroht sind. Dabei
wurde hervorgehoben, daß sich die Aktivitäten schwerpunktmäßig auf jene
Personengruppen konzentrieren sollen, deren Beschäftigung entweder aufgrund von
Qualifikationsdefiziten, ihrem Alter und/oder personenspezifischen Problemen oder
aufgrund von massiven Veränderungen in ihrem Berufszweig einer besonderen Gefährdung
unterliegt. Es wurde auch betont, daß die angestrebte Zielsetzung keinesfalls die Entlastung
der Unternehmen von in eigenem Interesse liegenden Aufgaben bedeuten soll.
In letzter Zeit werden wir vermehrt über geförderte Schulungen informiert, welchen eine
Auslegung der Förderungsbedingungen zugrunde liegt, die für uns nicht nachvollziehbar
ist. Es entsteht vermehrt der Eindruck, daß „alles was gut und teuer ist“ gefördert wird. So
werden etwa Kurse, die unter dem weitläufigen Begriff „Persönlichkeitsbildung für
Führungskräfte“ fallen offensichtlich in verstärktem Ausmaß gefördert.
Wie wir informiert wurden, scheinen die einzelnen Bundesländer die Förderungsrichtlinien
extrem unterschiedlich auszulegen, teilweise scheint es so, daß den ursprünglichen
Intentionen der österreichischen Arbeitsmarktpolitik in diesem Zusammenhang nicht mehr
Rechnung getragen wird.
Probleme mit dem österreichischen Eigenfinanzierungsanteil scheinen zumindest in einigen
Bundesländern dazu geführt zu haben, alles zu fördern, wo die Unternehmen bereit sind,
einen Antrag zu stellen und das ihnen zustehende Drittel selbst zu tragen. In manchen
Fällen drängt sich der Verdacht auf, daß damit eindeutig Unternehmen von der
Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen entlastet werden, die sie ohne die Förderung zur
Gänze getragen hätten. Auf der anderen Seite entsteht der Eindruck, daß die
Ausbildungsbranche geschickt und kreativ mit dem neuen Förderungsinstrumentarium
umgeht.
Da in Österreich für die aktive Arbeitsmarktpolitik nicht wie in anderen Ländern ein
eigener Budgettopf existiert, sondern alles aus den Arbeitslosenversicherungsgeldern
finanziert wird, sehen wir uns gezwungen unsere schweren Bedenken gegen die derzeit
praktizierte Vorgangsweise einzubringen. Diese Vorgangsweise kommt einem Mißbrauch
der Arbeitslosengelder auf nationaler Ebene nahe.
Dies veranlaßt uns zu folgender
ANFRAGE:
1. Wie hoch waren die Mittel, die bisher für die „Ziel-4-Förderung" zur Verfügung
standen und wieviel davon wurde in Anspruch genommen?
2. Wieviele dieser Mittel wurde für ArbeitnehmerInnen in einem aufrechten
Dienstverhältnis ausgegeben, die
- älter als 50 Jahre sind?
- zwischen 40 und 50 Jahre alt sind?
- zwischen 30 und 40 Jahre alt sind?
- noch jünger sind?
3. Wieviele der Mittel wurden für ArbeitnehmerInnen ausgegeben, die von Kurzarbeit
betroffen sind?
4. Wieviele der Mittel wurden für ArbeitnehmerInnen ausgegeben, die in Saisonberufen
tätig sind?
5. Wieviele der Mittel wurden für ArbeitnehmerInnen, die in Schlüsselpositionen sind,
ausgegeben?
6. Wieviele Fördermittel wurden für Seminare ausgegeben, welcher der
Persönlichkeitsbildung für Führungskräfte dienen?
7. Welche professionellen Bildungseinrichtungen wurden in Summe mit einem höheren
Betrag gefördert, als
- ÖS 100.000,-
- ÖS 500.000,-
- ÖS 1.000.000,-?
8. Wieviele der Mittel wurden für Kleinbetriebe verwendet?
9. Wie hoch ist bei den externen Bildungsmaßnahmen der Anteil für Unterkunfts- und
Reisekosten
- für Seminare der Persönlichkeitsbildung für Führungskräfte?
- für Verkaufs- und Marketingtrainings?
- für sonstige Schulungen?
10. Gibt es bei den Förderungen eine Limitierung für die Unterkunfts- und Reisekosten?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
11. Was wird unter dem Titel „Kursnebenkosten“ gefördert?
12. Wieviele Betriebe nehmen die Förderung anteiliger Lohnkosten plus Lobnnebenkosten
in Anspruch und wie hoch ist der Anteil dieser Kosten an den Fördermitteln?
13. Stimmt es, daß die Ziel-4-Förderungen in den einzelnen Bundesländern
unterschiedlich gehandhabt werden?
Wenn ja, wie lauten die Richtlinien in den einzelnen Bundesländern?
Was sind die wesentlichsten Unterscheidungsmerkmale?
14. Das Arbeitsmarktservice plante unter anderem folgende Maßnahmen.
- regionale Qualifikationsstrategienkonferenzen
- maßnahmenbegleitende Studien
- Qualifikationsbedarfsstudien
Wurden diese Maßnahmen bzw. Studien bisher umgesetzt?
Wenn ja, in welcher Form und was sind die wesentlichen Aussagen der Studien?
15. Hat das Arbeitsmarktservice eine Übersicht über jene Betriebe, die in ihren
Aussendungen betreffend Schulungen direkt auf die EU-Förderung ihrer
Veranstaltungen verweisen?
Wenn ja, welche Betriebe und welche Kurse sind das?
Wenn nein, ist daran gedacht, sich einen solchen Überblick zu schaffen?
16. Gibt es Informationsblätter betreffend die „Ziel-4-Förderungen“?
Wenn ja, wie lautet ihr Text und an wen werden sie ausgesandt?
17. Welche Vor- und Nachteile sehen Sie in einem separaten Budget für aktive
Arbeitsmarktpolitik, wie es in anderen Ländern praktiziert wird?
18. Welche Vor- und Nachteile hat das in Österreich praktizierte gemeinsame Budget aus
Arbeitslosenversicherungsgeldern sowohl für die passive als auch für die aktive
Arbeitsmarktpolitik?