2774/J XX.GP
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Errichtung von Kühlhäusern an den Grenzkontrollstellen zur Erfüllung der
veterinärbehördlichen Verpflichtungen des EU-Beitrittsvertrags
Österreich ist mit dem BU-Beitritt die Verpflichtung eingegangen, die veterinärbehördlichen
Grenzkontrollstellen an den EU-Außengrenzen bis spät. 31.12.1997 EU-konform zu
gestalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Aufgaben und Maßnahmen ergeben sich für Österreich aus der Verpflichtung,
die veterinärbehördlichen Grenzkontrollstellen an den BU-Außengrenzen bis spät.
31.12.1997 EU-konform zu gestalten?
2. Welche Grenzkontrollstellen sind davon betroffen, und welche baulichen (Kühlhäuser)
und sonstigen Maßnahmen sind jeweils durchzuführen?
3. Wie hoch sind a) die Gesamtkosten und b) die Kosten je Grenzkontrollstelle für diese
Maßnahmen?
4. Gibt es seitens der Privatwirtschaft oder der Nachbarländer Angebote, zumindest
einen Teil der Kosten zu übernehmen? Wenn ja, welche?
5. In Liechtenstein wurden Überlegungen angestellt, die österreichische Abfertigungs-
stelle in Liechtenstein zu realisieren.
Welche Gespräche wurden dazu geführt, und wie ist der aktuelle Verhandlungsstand?
6. Sind für die Umsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen auch Investitionen in
die Verkehrsinfrastruktur (Straßenausbauten) notwendig? Wenn ja, welche? Wie hoch
sind die entsprechenden Kosten?
7. Ist durch den Bau von Kühlhäusern im Bereich der Grenzkontrollstellen mit einem
zusätzlichen Straßenverkehrsaufkommen zu rechnen? Wenn ja, in jeweils welchem
Umfang?