2777/J XX.GP

 

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Elektroheizungen in Bundesgebäuden

In der Energieverbrauchsstatistik der Bundesgebäude für das Jahr 1994 wird eine elektrische

Energiemenge von 27,769 GWh für die Beheizung einer Kubatur von 1,833 Mio. m3 aus-

gewiesen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wie hoch war der elektrische Energieverbrauch aller Bundesgebäude jeweils in den

Jahren 1990-1996 für a) Raumwärmerzeugung mittels elektrischer Direkt- bzw.

Speicherheizung, b) Raumwärmeerzeugung mittels Wärmepumpen, c) Warmwasser-

aufbereitung, d) Klima- und Kühlanlagen und e) sonstige Zwecke (Licht, EDV, etc.)?

2. Welche Gebäude werden derzeit noch elektrisch beheizt und zwar mittels a) elektri-

scher Direkt- bzw. Speicherheizung und b) Wärmepumpen? Und wie hoch ist derje-

weilige elektrische Energieverbrauch und die damit verbundenen Energiekosten in

diesen Gebäuden für diese Zwecke?

3. Ist beabsichtigt, elektrische Direkt- bzw. Speicherheizungen auszutauschen? Wenn ja,

wann in welchen Gebäuden? Wenn nein, warum nicht?

4. Ist beabsichtigt, Wärmepumpen zur Raumwärmeerzeugung auszutauschen? Wenn ja,

wann in welchen Gebäuden? Wenn nein, warum nicht?

5. Ist der Einbau von a) elektrischen Direkt- bzw. Speicherheizungen und b) Wärme-

pumpen zur Raumwärmeerzeugung in neuen oder sanierten Bundesgebäuden gestattet‘?

Wenn ja, warum?

6. Erachten Sie es als sinnvoll, jedenfalls den Einbau von elektrischen Direkt- bzw.

Speicherheizungen in neuen oder sanierten Bundesgebäuden zu verbieten? Wenn ja,

welche Maßnahme werden Sie diesbezüglich setzen? Wenn nein, warum nicht?

7. In der Anfragebeantwortung 650/AB haben Sie die Gründe angeführt, die aus haus-

halts rechtlicher Sicht gegen Erfolgsbeteiligungsverträge bei Energiesparinvestitionen

in Bundesgebäuden etwa in Form von Third-Party-Financing und Contracting-

Modellen sprechen.

Welche Inititativen haben Sie seither ergriffen bzw. werden Sie ergreifen, um die

Voraussetzungen für die Nutzung von privatem Kapital für Energiesparinvestitionen

zu schaffen?

8. Halten Sie es grundsätzlich für wünschenswert, daß die haushaltsrechtlichen Voraus-

setzungen für Erfolgsbeteiligungsverträge und private Kapitalnutzung für Energie-

sparinvestitionen geschaffen werden?

9. Welche Gesetzesänderungen wären dazu notwendig? Bitte machen Sie konkrete

Textvorschläge für die zu ändernden Gesetzespassagen.

10. Werden Sie dem Parlament gemeinsam mit den zuständigen Ressortkollegen namens

der Bundesregierung entsprechende Vorschläge zur Novellierung des Haushaltsrechts

zukommen lassen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?