2779/J XX.GP
der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für Third-Party-Financing
von Energiesparinvestitionen in Bundesgebäuden
In der parlamentarischen Anfragebeantwortung 650/AB vorn 22. Juli 1996 hat der
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten die Gründe angeführt, die aus haus-
haltsrechtlicher Sicht gegen Erfolgsbeteiligungsverträge bei Energiesparinvestitionen etwa in
Form von Third-Party-Financing und Contracting-Modellen sprechen.
Da es jedoch aus Sicht der AnfragstellerInnen sehr wünschenswert wäre, nicht nur für mehr
oder weniger sinnvolle Infrastrukturprojekte in Form von PPP-Modellen sondern auch für
Energiesparinvestitionen privates Kapital mobilisieren zu können, stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen daher folgende
ANFRAGE:
1. Halten Sie es grundsätzlich für wünschenswert, daß die haushaltsrechtlichen Voraus-
Setzungen für Erfolgsbeteiligungsverträge und private Kapitalnutzung für Energie-
sparinvestitionen in Bundesgebäuden etwa in Form von Third-Party-Financing und
Contracting-Modellen geschaffen werden? Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Inititativen haben Sie bislang ergriffen bzw. werden Sie ergreifen, um die
Voraussetzungen für die Nutzung von privatem Kapital für Energiesparinvestitionen
zu schaffen?
3. Welche Gesetzesänderungen wären dazu konkret notwendig? Bitte machen Sie
konkrete Textvorschläge für die zu ändernden Gesetzespassagen.
4. Werden Sie dem Parlament namens der Bundesregierung entsprechende Vorschläge
zur Novellierung des Haushaltsrechts zukommen lassen? Wenn ja, bis wann? Wenn
nein, warum nicht?