2780/J XX.GP

 

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für Third-Party-Financing

von Energiesparinvestitionen in Bundesgebäuden

In der parlamentarischen Anfragebeantwortung 650/AB vom 22. Juli 1996 hat der

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten die Gründe angeführt, die aus haus-

haltsrechtlicher Sicht gegen Erfolgsbeteiligungsverträge bei Energiesparinvestitionen etwa in

Form von Third-Party-Financing und Contracting-Modellen sprechen.

Da es jedoch aus Sicht der Anfragstellerlnnen sehr wünschenswert wäre, nicht nur für mehr

oder weniger sinnvolle Infrastrukturprojekte in Form von PPP-Modellen sondern auch für

Energiesparinvestitionen privates Kapital mobilisieren zu können, stellen die unterfertigten

Abgeordneten an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie daher folgende

ANFRAGE:

1. Halten Sie es grundsätzlich für wünschenswert, daß die haushaltsrechtlichen Voraus-

setzungen für Erfolgsbeteiligungsverträge und private Kapitalnutzung für Energie-

sparinvestitionen in Bundesgebäuden etwa in Form von Third-Party-Financing und

Contracting-Modellen geschaffen werden? Wenn nein, warum nicht?

2. Welche Inititativen haben Sie bislang ergriffen bzw. werden Sie ergreifen, um die

Voraussetzungen für die Nutzung von privatem Kapital für Energiesparinvestitionen

zu schaffen?

3. Welche Gesetzesänderungen wären dazu konkret notwendig? Bitte machen Sie

konkrete Textvorschläge für die zu ändernden Gesetzespassagen.

4. Werden Sie dem Parlament gemeinsam mit den zuständigen Ressortkollegen namens

der Bundesregierung entsprechende Vorschläge zur Novellierung des Haushaltsrechts

zukommen lassen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?