2783/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Vollziehung des Bundesgesetzes über das Verbot von Anti-Personen-Minen

Da mit dem Bundesgesetz über das Verbot von Anti-Personen-Minen (BGBI. 13/1997) einem

wichtigen humanitären Anliegen Rechnung getragen und ein Vorbild für Regelungen in anderen

Ländern geschaffen wurde, ist die Vollziehung dieses Gesetzes von allgemeinem öffentlichen

Interesse. Daher richten die Unterzeichneten an den Bundesminister für Landesverteidigung, der

laut § 7 des Gesetzes hinsichtlich einiger Bestimmungen des Gesetzes mit der Vollziehung betraut

ist, folgende

ANFRAGE:

1. Laut § 3 (1) des Gesetzes sind Minen, die für Ausbildungszwecke im Bundesheer dienen, vom

Verbot (gemäß § 2) ausgenommen. Daher wird angefragt: Welche Anzahl von APM und

welche Typen sind für diese Zwecke in den Beständen des Bundesheeres vorhanden?

2. Ist für die Erfüllung von Ausbildungsaufgaben eine weitere Beschaffung bzw. Einfuhr von

APM geplant? Welche Anzahl und welche Typen von APM sind hierbei in den nächsten drei

Jahren vorgesehen?

3. Haben Sie im Zusammenhang mit den Berichten über weiter am Markt befindliche

APM mit der Bezeichnung DFC-19 und DFC-29 der Dynamit Nobel-Graz Erhebungen

vorgenommen? Wurden etwaige Wahrnehmungen an die Justizbehörden

weitergegeben?