2783/J XX.GP
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Vollziehung des Bundesgesetzes über das Verbot von Anti-Personen-Minen
Da mit dem Bundesgesetz über das Verbot von Anti-Personen-Minen (BGBI. 13/1997) einem
wichtigen humanitären Anliegen Rechnung getragen und ein Vorbild für Regelungen in anderen
Ländern geschaffen wurde, ist die Vollziehung dieses Gesetzes von allgemeinem öffentlichen
Interesse. Daher richten die Unterzeichneten an den Bundesminister für Landesverteidigung, der
laut § 7 des Gesetzes hinsichtlich einiger Bestimmungen des Gesetzes mit der Vollziehung betraut
ist, folgende
ANFRAGE:
1. Laut § 3 (1) des Gesetzes sind Minen, die für Ausbildungszwecke im Bundesheer dienen, vom
Verbot (gemäß § 2) ausgenommen. Daher wird angefragt: Welche Anzahl von APM und
welche Typen sind für diese Zwecke in den Beständen des Bundesheeres vorhanden?
2. Ist für die Erfüllung von Ausbildungsaufgaben eine weitere Beschaffung bzw. Einfuhr von
APM geplant? Welche Anzahl und welche Typen von APM sind hierbei in den nächsten drei
Jahren vorgesehen?
3. Haben Sie im Zusammenhang mit den Berichten über weiter am Markt befindliche
APM mit der Bezeichnung DFC-19 und DFC-29 der Dynamit Nobel-Graz Erhebungen
vorgenommen? Wurden etwaige Wahrnehmungen an die Justizbehörden
weitergegeben?