2785/J XX.GP

 

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vollziehung des Bundesgesetzes über das Verbot von Anti-Personen-Minen

Da das Bundesgesetz über das Verbot von Anti-Personen-Minen (BGBI. 13J1997) wegen des auf

diesem Weg erlassenen umfassenden Verbots ein Vorbild für Regelungen auch in anderen Ländern

darstellt, ist die Vollziehung dieses Gesetzes von großem innerstaatlichen wie internationalen

Interesse.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Unter Bezugnahme auf § 4 - betreffend die Meldung bestehender Vorräte an Anti-

Personen-Minen (APM) - wird angefragt: Welche Meldungen sind erfolgt, d.h. welche

Stückzahlen von APM wurden gemeldet? Dabei wird um Aufschlüsselung nach folgenden

Kategorien ersucht: (a) Erzeugerfirmen, b) Handelsfirmen, (c) Bundesheer, (d) andere

Organisationen und Institutionen.

9 Sind nach Einschätzung des Bundesministerium für Inneres alle gebotenen Meldungen erfolgt?

3. Sind vom Bundesministerium für Inneres Schritte zur Überprüfung der Vollständigkeit der

Meldungen vorgesehen?

4. Unter Bezugnahme auf die Bestimmung zur Vernichtung von Anti-Personen-Minen (§ 4) wird

angefragt: Hat das BM für Inneres zu vernichtende APM erhalten?

5. Ist die Gewähr gegeben, daß alle in Österreich vorhandenen Vorräte an Anti-Personen-Minen

bis 31. Dezember 1997 vernichtet werden können?

6. Unter Bezugnahme auf die Bestimmung, daß Entminungs- und Entschärfungsdienste über

Minen für Ausbildungszwecke verfügen können (§ 3(1)) wird angefragt: Verfügen diese dem

Bundesministerium für Inneres unterstehenden Organisationen über Anti-Personen-Minen für

Ausbildungszwecke und um welche Stückzahlen handelt es sich?

7. Da die Abgrenzung zwischen verschiedenen Arten von Minen - zwischen Anti-

Personen-Minen und Anti-Fahrzeug-Minen, zwischen Anti-Personen-Minen und

Richtsplitterladungen - nicht exakt festgelegt werden kann, besteht die Möglichkeit der

Entstehung von „Grauzonen", wodurch Waffenproduktionen bzw. Waffenexporte stattfinden

könnten, die im Widerspruch zu den Intentionen des Bundesgesetzes über das Verbot von

Anti-Personen-Minen stehen. An den Bundesminister für Inneres wird daher die Anfrage

gerichtet: Welche Anträge auf Genehmigung der Ausfuhr von Minen bzw. von

Richtsplitterladungen wurden in den letzten drei Jahren gestellt und welche Genehmigungen

wurden erteilt? Um welche Typen bzw. Sprengstoffmassen hat es sich bei diesen

Vorrichtungen gehandelt?

8. Haben Sie im Zusammenhang mit den Berichten über weiter am Markt befindliche

APM mit der Bezeichnung DFC-19 und DFC-29 der Dynamit Nobel-Graz Erhebungen

vorgenommen? Wurden diese nach § 4 durch die Firma gemeldet? Wurden etwaige

Wahrnehmungen an die Justizbehörden weitergegeben?