2785/J XX.GP
der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Vollziehung des Bundesgesetzes über das Verbot von Anti-Personen-Minen
Da das Bundesgesetz über das Verbot von Anti-Personen-Minen (BGBI. 13J1997) wegen des auf
diesem Weg erlassenen umfassenden Verbots ein Vorbild für Regelungen auch in anderen Ländern
darstellt, ist die Vollziehung dieses Gesetzes von großem innerstaatlichen wie internationalen
Interesse.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Unter Bezugnahme auf § 4 - betreffend die Meldung bestehender Vorräte an Anti-
Personen-Minen (APM) - wird angefragt: Welche Meldungen sind erfolgt, d.h. welche
Stückzahlen von APM wurden gemeldet? Dabei wird um Aufschlüsselung nach folgenden
Kategorien ersucht: (a) Erzeugerfirmen, b) Handelsfirmen, (c) Bundesheer, (d) andere
Organisationen und Institutionen.
9 Sind nach Einschätzung des Bundesministerium für Inneres alle gebotenen Meldungen erfolgt?
3. Sind vom Bundesministerium für Inneres Schritte zur Überprüfung der Vollständigkeit der
Meldungen vorgesehen?
4. Unter Bezugnahme auf die Bestimmung zur Vernichtung von Anti-Personen-Minen (§ 4) wird
angefragt: Hat das BM für Inneres zu vernichtende APM erhalten?
5. Ist die Gewähr gegeben, daß alle in Österreich vorhandenen Vorräte an Anti-Personen-Minen
bis 31. Dezember 1997 vernichtet werden können?
6. Unter Bezugnahme auf die Bestimmung, daß Entminungs- und Entschärfungsdienste über
Minen für Ausbildungszwecke verfügen können (§ 3(1)) wird angefragt: Verfügen diese dem
Bundesministerium für Inneres unterstehenden Organisationen über Anti-Personen-Minen für
Ausbildungszwecke und um welche Stückzahlen handelt es sich?
7. Da die Abgrenzung zwischen verschiedenen Arten von Minen - zwischen Anti-
Personen-Minen und Anti-Fahrzeug-Minen, zwischen Anti-Personen-Minen und
Richtsplitterladungen - nicht exakt festgelegt werden kann, besteht die Möglichkeit der
Entstehung von „Grauzonen", wodurch Waffenproduktionen bzw. Waffenexporte stattfinden
könnten, die im Widerspruch zu den Intentionen des Bundesgesetzes über das Verbot von
Anti-Personen-Minen stehen. An den Bundesminister für Inneres wird daher die Anfrage
gerichtet: Welche Anträge auf Genehmigung
der Ausfuhr von Minen bzw. von
Richtsplitterladungen wurden in den letzten drei Jahren gestellt und welche Genehmigungen
wurden erteilt? Um welche Typen bzw. Sprengstoffmassen hat es sich bei diesen
Vorrichtungen gehandelt?
8. Haben Sie im Zusammenhang mit den Berichten über weiter am Markt befindliche
APM mit der Bezeichnung DFC-19 und DFC-29 der Dynamit Nobel-Graz Erhebungen
vorgenommen? Wurden diese nach § 4 durch die Firma gemeldet? Wurden etwaige
Wahrnehmungen an die Justizbehörden weitergegeben?